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Verfahren

Ideenwettbewerb B 3 Südschnellweg


Der Südschnellweg führt im Planungsbereich durch sensible Bereiche wie die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Auenlandschaft der Leine und bedeutende Erholungsgebiete – hier liegt die Trasse zudem im gesetzlich festgelegten HQ-100-Gebiet – und innerstädtisches Gebiet mit unmittelbar angrenzenden Wohnhäusern und Gewerbebetrieben. Mit dem Ideenwettbewerb wollte sich die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Möglichkeiten aufzeigen lassen, wie der Südschnellweg für die zu erwartende Verkehrsbelastung bedarfsgerecht, aber auch landschafts- und stadtverträglich ausgebaut und wie urbane Räume zurück gewonnen, Barrieren in der Stadtstruktur überwunden, Quartiere auf städtischer Ebene besser vernetzt und die Lebensqualität in den angrenzenden Wohnquartieren mit Bezug zu den nahe gelegenen Erholungsgebieten gesteigert werden können.

Wettbewerbsverfahren

Die Auslobung erfolgte als nichtoffener einphasiger Ideenwettbewerb für Verkehrsplaner, Stadtplaner/ Architekten und Landschaftsarchitekten nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Das Verfahren wurde mit 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt, von denen vier durch den Auslober gesetzt und elf in einem vorgeschalteten europaweiten Bewerbungsverfahren ausgewählt wurden. 14 Teilnehmer haben eine Wettbewerbsarbeit abgegeben.

Auslober

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und in Kooperation mit der Landeshauptstadt Hannover (LHH).

Koordination und Durchführung

Machleidt GmbH, Städtebau I Stadtplanung.

Aufgabenstellung

Gegenstand des Wettbewerbes war der Ausbau des Südschnellweges im Abschnitt zwischen Landwehrkreisel im Westen und Eisenbahnüberführung im Osten. Der Landwehrkreisel und die Eisenbahnüberführung der DB waren selbst nicht Gegenstand der Wettbewerbsaufgabe. Der Ausbau sollte sich an der bestehenden Trasse orientieren. Hinsichtlich der Breite und Ausbaurichtung des Querschnitts (nach Norden oder Süden) und der Höhenlage der Straße wurden seitens des Auslobers keine einschränkenden Vorgaben gemacht. Im Bereich zwischen Schützenallee und Hildesheimer Straße war jedoch eine Beanspruchung von Flächen südlich der Willmerstraße ausgeschlossen. Generell sollten Eingriffe in den Bestand auf der gesamten Strecke so gering wie möglich gehalten werden.

Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden Vorschläge für eine geeignete Trassenführung und bauliche Ausgestaltung des Südschnellweges erwartet, die sowohl den verkehrlichen Ansprüchen als auch Umweltbelangen, den Anforderungen an gesunde Wohn- und Lebensbedingungen, der Wirtschaftlichkeit und den Kriterien der Nachhaltigkeit Rechnung tragen.

Zusammensetzung des Preisgerichts

Fachpreisgericht

  • Prof. Dr. Carl-Alexander Graubner, Lehrstuhl für Massivbau an der TU Darmstadt
  • Prof. Dr. Christian Lippold, Lehrstuhl für Gestaltung von Straßenverkehrsanlagen, TU Dresden
  • Prof. Irene Lohaus, Lehrstuhl für Landschaftsbau TU Dresden
  • Dr. Antje Matern, Lehrstuhl für Regionalplanung BTU Cottbus
  • Gisela Stete, Verkehrs- und Stadtplanerin, Darmstadt
  • Prof. Dr. Hartmut Topp, Verkehrsplaner, Kaiserslautern (Vorsitz)
  • Prof. Dr. Kunibert Wachten, Lehrstuhl für Städtebau und Landesplanung RWTH Aachen
  • Tilman Latz, Landschaftsarchitekt, Architekt und Stadtplaner, Kranzberg (Stellvertreter)

Sachpreisgericht

  • Gerhard Rühmkorf, BMVI, Unterabteilungs­leiter Straßenbau
  • Dr. Christoph Wilk, MW, Abteilungsleiter Verkehr
  • Uwe Bodemann, LHH, Stadtbaurat
  • Günther Henkenberens, NLStBV, Präsident
  • Ewald Nagel, SPD-Ratsfraktion, baupo­litischer Sprecher
  • Michael Dette, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, baupolitischer Sprecher
  • Andreas Bode, LHH, Leiter Fachbereich Tiefbau (Stellvertreter)
  • Claudia Meier, stellv. Bezirksbürgermeisterin Döhren-Wülfel (Stellvertreterin)
  • Andreas Markurth, Bezirksbürgermeister Ricklingen (Stellvertreter)

Entscheidung des Preisgerichts

Das Preisgericht tagte am 10. Februar 2016 unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Hartmut Topp. Die Bewertung der Arbeiten bezog sich vor allem auf

  • funktionale Qualitäten, insb. Leistungsfähigkeit und verkehrliche Anbindung des Südschnellweges, Plausibilität des Bauablaufs,
  • die freiräumlichen Qualitäten, insb. Weiterentwicklung des Landschaftsraums und Wahrung der Schutzanforderungen im Landschaftsschutzgebiet,
  • städtebaulich Qualitäten, insb. Eingriffe in den baulichen Bestand und perspektivischen bauliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Nach zwei Wertungsrundgängen und schriftlicher Beurteilung der engeren Wahl hat das Preisgericht einstimmig beschlossen, zwei erste und einen zweiten Preis zu vergeben.


Die weiteren Ergebnisse des Ideenwettbewerbs finden Sie hier.

Bundesstraße 3
Leineflutbrücke   Bildrechte: NLStBV

Leineflutbrücke.

Komplexe Verkehrssituation: Oben der Südschnellweg, vorn die Willmerstraße im Kreuzungsbereich mit der Hildesheimer Straße (mit Stadtbahn)   Bildrechte: NLStBV

Komplexe Verkehrssituation: Oben der Südschnellweg, vorn die Willmerstraße im Kreuzungsbereich mit der Hildesheimer Straße (mit Stadtbahn).

Beratung des Preisgerichts am 10. Februar 2016   Bildrechte: NLStBV

Beratung des Preisgerichts am 10. Februar 2016.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.02.2016
zuletzt aktualisiert am:
09.07.2020

Ansprechpartner/in:
Dr. Jens Hanel

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiter 31 (Projektentwicklung, Großprojekte und Sonderaufgaben)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-5128
Fax: (0511) 3034-2099

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