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Abgelaufene Förderung für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur


Diese Förderung ist seit März 2021 abgelaufen!

Am 3. Dezember 2020 gab das Land Niedersachsen in einem ersten Förderaufruf die Möglichkeit zur Förderung von nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur für Unternehmen in Niedersachsen bekannt. Die Grundlage dafür bildete die Richtlinie nicht öffentliche Elektroladeinfrastruktur Unternehmen des Landes Niedersachsen. Mit Veröffentlichung der Richtlinie stand ein Budget in Höhe von 10 Mio. € zur Bewilligung zur Verfügung. Aufgrund des enormen Zuspruchs wurde das Budget in einem ersten Schritt auf 20 Mio. € verdoppelt. Um aber noch weitere Anträge bewilligen zu können, konnten weitere Mittel in Höhe von 5,4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden, so dass nunmehr für die Antragsbewilligung ein Gesamtvolumen von 25,4 Mio. € zur Verfügung steht.

Das Förderprogramm stand dabei nicht nur einer Vielzahl von Unternehmen offen – auch heute noch interessieren sich viele Unternehmen in unserem Bundesland für dieses Förderprogramm. Die Antragsfrist lief zum 31. März 2021 aus, und ob es einen weiteren Förderaufruf geben wird, lässt sich aktuell nicht sagen.

Viele kleinere und größere Projekte wurden und werden noch immer umgesetzt, wodurch die Elektromobilität in Niedersachsen trotz der Corona-Pandemie weiter vorangetrieben wird. Insgesamt profitierten rund 1.000 Unternehmensstandorte von der Förderung. Einige Beispiele möchte wir Ihnen hier von Zeit zu Zeit vorstellen und somit zu mehr Aufbau von Ladeinfrastruktur und Nutzung von E-Fahrzeugen auch bei Ihnen vor Ort motivieren.

Dokumente zur am 31. März 2021 ausgelaufenen Förderrunde

Hier finden Sie Dokumente, die Sie unter Umständen für den abschließenden Förderprozess benötigen.

Bei Fragen zum Abschluss Ihres Förderverfahren kontaktieren Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per E-Mail an elektromobilitaet@nlstbv.niedersachsen.de oder telefonisch unter der Hotline (0511) 3034-2500.

Vordrucke für die Vorlage des Verwendungsnachweises und zur Auszahlung der Zuwendung

Allgemeingültige Rechtsgrundlagen und Verordnungen


Hier haben wir für Sie allgemeingültige Rechtsgrundlagen und Verordnungen der EU, des Bundes und des Landes Niedersachsen rund um das Thema E-Mobilität und die Förderung der Ladeinfrastruktur zusammengestellt.

Weitere Downloads zur nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur


Hier finden Sie Richtlinien, Merkblätter sowie weitere Downloads rund um das Thema Förderung der nicht-öffentlichen Ladeinfrastruktur.

E-Auto im Ladevorgang Bildrechte: NLStBV

E-Auto im Ladevorgang.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.11.2021
zuletzt aktualisiert am:
17.11.2022

Ansprechpartner/in:
Stabsstelle Change - Elektromobilität

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2500 (montags bis donnerstags 9-12 Uhr)
Fax: (0511) 3034-2099

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