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Ortsumfahrung Ritterhude im Zuge der Bundesstraße 74

Derzeit wird der Untersuchungsraum im Zuge der linienbestimmten Trasse zur weiteren Entwurfsplanung festgelegt


Planungsraum der Ortsumfahrung Ritterhude (B 74)   Bildrechte: NLStBV
Planungsraum der Ortsumfahrung Ritterhude (B 74).

Ortsumfahrung Ritterhude im Zuge der B 74: Konstruktiver Austausch zu Planungsstand bei zweitem Dialogforum

Welche aktuellen Entwicklungen gibt es rund um die Planung der Ortsumgehung Ritterhude im Zuge der B 74? Wie wurde mit Hinweisen aus dem ersten Dialogforum umgegangen? Antworten gab es von den Projektverantwortlichen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) am 24. November 2022 im Hamme Forum in Ritterhude.

Neben dem NLStBV-Projektteam zählten Vertreterinnen und Vertreter von Umweltinitiativen, Wirtschaftsverbänden und den Kommunen zu den Gästen. Einige Plätze im Dialogforum hatten zudem interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Region über ein Losverfahren erhalten.

Im ersten Schritt informierte die NLStBV über den aktuellen Sachstand des Projektes. So wurde deutlich, dass über die geplante Verkehrssimulation der Straßenquerschnitt und die einzelnen Knotenpunkte auf der West- bzw. Osttrasse konkretisiert werden. Darüber hinaus wurde auf die derzeit laufenden, umfangreichen faunistischen Kartierungsarbeiten hingewiesen und in diesem Zusammenhang die Methodik dieser Untersuchungen näher beleuchtet.

Die vollständige Pressemeldung zur zweiten Sitzung des Dialogforums zur Ortsumfahrung Ritterhude finden Sie hier und rechts unter „Presseinformationen“. Die Rahmenpräsentation finden Sie hier, das Protokoll der Veranstaltung finden Sie hier, als auch rechts unter "Aktuelle Unterlagen".

Ortsumfahrung Ritterhude im Zuge der B 74: floristische und faunistische Kartierungsarbeiten in der Zeit vom 03.02.2022 bis 31.05.2023

Im Rahmen der Planung der Bundesstraße 74 OU Ritterhude müssen Vorarbeiten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchgeführt werden.

Bei den derzeit laufenden Vorarbeiten handelt es sich um floristische und faunistische Kartierungsarbeiten.

Die Vorarbeiten werden jeweils in den betroffenen Städten und Gemeinden durch amtliche Bekanntmachungen öffentlich angekündigt. Den Bekanntmachungstext finden Sie rechts unter „Aktuelle Unterlagen“. Die dort eingestellte Mitteilung über die Vorarbeiten stellt keine öffentlichen Bekanntmachungen dar, sondern dient lediglich der Information hierüber.


Ortsumfahrung Ritterhude im Zuge der B 74: Bürgerdialog wird fortgesetzt – Gremium aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung, Politik und Bürgerschaft begleitet die Planung

Das Planungsteam der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, setzt den im Sommer 2021 gestarteten Bürgerdialog fort: Im Rahmen eines sogenannten Dialogforums kommen ausgewählte Interessensvertreter/innen sowie Bürger/innen in Abhängigkeit vom Planungsfortschritt regelmäßig zusammen, um sich zum Projekt auszutauschen.

Die Mitglieder des Dialogforums tagen in regelmäßigen Abständen immer dann, wenn wichtige Schritte im Projekt B 74 Ortsumfahrung Ritterhude anstehen. Damit möchte die NLStBV aus erster Hand informieren. Gleichzeitig sollen alle Perspektiven aus der Region gehört werden. Deshalb wurde bereits bei der Besetzung des Arbeitsgremiums auf ein ausgewogenes Interessenbild geachtet. Das Dialogforum besteht aus Kommunen sowie ausgewählten Vertreter/innen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Landkreis Osterholz und der Freien Hansestadt Bremen. Zudem nehmen acht per Zufallsverfahren ausgeloste Bürgervertreter/innen aus der Region an den Sitzungen teil.

Am 18. Januar 2022 kam das Dialogforum erstmals – im digitalen Format – zusammen, um sich zur Ortsumfahrung Ritterhude zu beraten. Im Rahmen der Veranstaltung haben die Planer/innen der NLStBV den aktuellen Planungsstand vorgestellt. Darüber hinaus präsentierten sie erste Ergebnisse der noch laufenden Verkehrsuntersuchung, die im Anschluss im Gremium diskutiert wurden.

Die vollständige Pressemeldung zur ersten Sitzung des Dialogforums zur Ortsumfahrung Ritterhude finden Sie hier (PDF, 0,16 MB), die Rahmenpräsentation der Veranstaltung finden Sie hier (PDF, 5,53 MB), das Protokoll der Sitzung finden Sie hier (PDF 0,43 MB), als auch rechts unter „Aktuelle Unterlagen“.

Digitale Informationsveranstaltung zur B 74 Ortsumfahrung Ritterhude: Rund 50 Teilnehmer(innen) informierten sich über Planungsstand

Das Planungsteam der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, hat am frühen Abend des 6. Juli 2021 in einer digitalen Informationsveranstaltung Interessierte über den Stand der Planungen zur Ortsumfahrung der B 74 Ritterhude informiert. Circa 50 Bürgerinnen und Bürger schalteten sich in die Videokonferenz der NLStBV ein, um sich aus erster Hand über die geplanten Schritte zur B 74 Ortsumfahrung Ritterhude zu informieren und ihre Fragen an das zuständige Team der Behörde zu richten. Die Veranstaltung fand online über eine Videoplattform statt. „Wir freuen uns sehr über das rege Interesse an unserer Veranstaltung und die zahlreichen Fragen, die eingegangen sind. Es zeigt uns, dass wir mit diesem Format den richtigen Weg in Sachen Information und Dialog eingeschlagen haben“, so Dirk Möller, Leiter des Geschäftsbereichs Lüneburg der NLStBV.

Unterlagen digitale Informationsveranstaltung (6. Juli 2021):
Die Presseinformation zur Veranstaltung lesen Sie hier (PDF, 0,12 MB).
Die Rahmenpräsentation finden Sie hier (PDF, 2,61 MB).
Das Protokoll der Veranstaltung finden Sie hier (PDF, 0,39 MB).

Allgemeine Informationen

Bei der geplanten Ortsumfahrung Ritterhude (Landkreis Osterholz) handelt es sich um die Verlegung der Bundesstraße 74 aus den Ortslagen Ritterhude, Scharmbeckstotel und Settenbeck heraus nach Osten in die Hammeniederung. Die B 74 dient der verkehrlichen Verknüpfung des Landkreises Osterholz mit den Kernen der Metropolregionen Bremen – Oldenburg und als direkter Anschluss an das großräumige Fernstraßennetz Deutschlands.

Raumordnungsverfahren

Das Raumordnungsverfahren zur Ortsumfahrung Ritterhude wurde am 2. Juli 1997 eingeleitet und endete mit der Landesplanerischen Feststellung am 5. Mai 1999. Der Landkreis Osterholz war sowohl Antragssteller des Raumordnungsverfahrens als auch durchführende Behörde. Der Verlauf der landesplanerisch festgestellten Ostvariante wurde im Nachgang in das Landesraumordnungsprogramm sowie in die Flächennutzungspläne der Stadt Osterholz-Scharmbeck und der Gemeinde Ritterhude übernommen.

Linienbestimmung

Die Linienbestimmung nach §16 FStrG erfolgte am 24. Juli 2015 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Anmerkungen und Maßgaben. Die Linienbestimmung und weitere Unterlagen stehen rechts zum Download bereit.

Für die Linienbestimmung wurde das Projekt auf seine Umweltverträglichkeit gemäß § 16 UVPG, seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura 2000 Gebiete gemäß § 36 BNatSchG und hinsichtlich artenschutzrechtlicher Anforderungen überprüft. Das EU-Vogelschutzgebiet DE 2719-401 „Hammeniederung“ wird durch die Vorzugsvariante an seinem südwestlichen Rand tangiert. Im Rahmen der gemäß § 34 Abs. 3 BNatSchG erforderlichen Ausnahmeprüfung war eine Alternativenprüfung durchzuführen. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die im Variantenvergleich gegenübergestellte Westvariante auf Grundlage der Abwägungskriterien (raumstrukturelle Wirkungen, verkehrliche Beurteilung, entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit) keine zumutbare Alternative zu der Ostvariante (Vorzugsvariante) darstellt.

Die Streckenlänge des Neubauabschnittes der Ortsumfahrung Ritterhude beläuft sich auf rund 4,6 km. Die Randpunkte für die Entwurfsaufstellung ergeben sich wie folgt:

  • die Siedlungsbereiche von Ritterhude, Scharmbeckstotel und Settenbeck,
  • die Querung des Gewässers "Hamme" einschließlich eines geplanten Hochwasserschutzgebietes,
  • die Querung der Bahnlinie Bremen - Bremerhaven,
  • die Nutzung der Ritterhuder Heerstraße (Land Bremen) und der Kreisstraße 43 (Landkreis Osterholz) zwischen der Autobahn 27 und der Ortsumfahrung Ritterhude auf 2,5 km bzw. 1,8 km Länge.

Bedarfsplan

Das Straßenbauvorhaben wurde in den Bedarfsplan nach § 1 Abs. 1 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2005 (BGBl. I S. 201), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3354) geändert worden ist aufgenommen. Damit ist die Feststellung des Bedarfs verbindlich. Das Projekt wird im vordringlichen Bedarf (VB) mit einem Bauziel N 2 = 2-streifiger Neubau geführt.

Projektkonferenz

Ziel der Projektkonferenz ist es, die von der Planung berührten öffentlichen Belange frühzeitig und umfassend in die Planung einstellen zu können bzw. bei der späteren Ausarbeitung der Detailplanung weitestgehend – ggf. unter Abwägung konkurrierender Belange – zu berücksichtigen. Dazu wurden die Träger öffentlicher Belange (TöB) durch die planende Behörde über die ersten Planungsgrundsätze in Form einer ersten Projektbeschreibung unterrichtet und von der Vorhabenträgerin zur Projektkonferenz geladen.

Scoping-Termin

Zur Festlegung der Untersuchungsrahmens (Untersuchungsinhalte, Untersuchungsräume, Erfassuns- und Bewertungsmethoden) der vom Vorhabensträger vorzulegenden Unterlagen nach § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. Art. 5 UVP-RL wurde ein separater sogenannter Scoping-Termin unter Beteiligung der Umwelt- und Naturschutzbehörden, der Naturschutzverbände und weiterer sachkundiger Dritter durchgeführt.

Beide Termine fanden am 18. September 2019 statt. Unterlagen hierzu stehen rechts zum Download bereit

Aktuelle Bearbeitung

Zum Jahreswechsel 2020 / 2021 ist die Bearbeitung vom regionalen Geschäftsbereich Stade auf den regionalen Geschäftsbereich Lüneburg übergegangen. Derzeit wird der Untersuchungsraum im Zuge der linienbestimmten Trasse zur weiteren Entwurfsplanung festgelegt. Anschließend werden notwendige Basisdaten, wie umweltfachliche Belange und Auswirkungen, Verkehrsbelastungen, Zwangspunkte, mögliche Varianten und Optimierungen innerhalb des Untersuchungsraumes dem weiteren Planungsprozess zugrunde gelegt.


Bundesstraße 74
Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)

Möglicher Verlauf der Neubaustrecke der Ortsumfahrung Ritterhude: Übersichtskarte (Download als PDF oben).

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.10.2015
zuletzt aktualisiert am:
02.02.2023

Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Pressesprecherin
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-102
Fax: (04131) 8305-299

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