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Ortsumfahrung Ritterhude im Zuge der Bundesstraße 74

Derzeit wird der Untersuchungsraum im Zuge der linienbestimmten Trasse zur weiteren Entwurfsplanung festgelegt


Planungsraum der Ortsumfahrung Ritterhude (B 74)   Bildrechte: NLStBV
Planungsraum der Ortsumfahrung Ritterhude (B 74).

Verkehrssimulation abgeschlossen: Alternativenvergleich beginnt

Die Verkehrssimulation als wesentlicher Bestandteil der Verkehrsuntersuchung wurde planmäßig Ende 2023 abgeschlossen. Dabei wurden die Wechselwirkungen zwischen Streckenabschnitten und Knotenpunkten näher untersucht, die unter anderem für die Querschnittsgestaltung der künftigen Trasse von Bedeutung sind. Mit den Ergebnissen sind die Weichen für den Alternativenvergleich zwischen der Ost- und der Westvariante – dem letzten Schritt der Vorplanung – gestellt.

Seit Januar 2024 arbeitet das Planungsteam nun daran, die Simulationsergebnisse zusammen mit weiteren Daten, zum Beispiel aus der Kartierung, im Alternativenvergleich aufzunehmen und miteinander abzuwägen. Der Vergleich erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, in die neben der verkehrlichen Bewertung eine Vielzahl von Themen wie Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und sicherheitstechnische Aspekte einfließen.

Stand des Planungsprozesses   Bildrechte: NLStBV
Stand des Planungsprozesses.

Verkehrssimulation für die Ost- und Westtrasse

Die beiden möglichen Varianten für die Ortsumfahrung Ritterhude stehen fest: Nach ersten Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung können nur die Westvariante (West 2 / ehm. West „lang“) sowie die Ostvariante bis zur A 27 eine verkehrlich wirksame und leistungsfähige Alternative zur bestehenden B 74 gewährleisten. Eine Verkehrssimulation soll nun konkreter die Wechselwirkungen zwischen Streckenabschnitten und Knotenpunkten aufzeigen. In diesem Zusammenhang müssen Straßenquerschnitte (ggf. mit Überholfahrstreifen) berücksichtigt und Knotenpunkte so dimensioniert werden, dass insgesamt eine ausreichende Leistungsfähigkeit für das Prognosejahr zu erwarten ist.

Das Ziel: den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Mit Blick auf die Ostvariante wird unter anderem die Frage behandelt, wie die Straße möglichst schmal geführt werden könnte, um die Eingriffe in NATURA-2000-Gebiete gering zu halten – aber gleichzeitig die Leistungsfähigkeit sichergestellt werden kann. Darüber hinaus ermittelt das Planungsteam für beide Trassenverläufe, an welchen Stellen neue Brückenbauwerke notwendig sind.


Kartierungen im Projektraum abgeschlossen

Ende 2022 wurden die Kartierungen im Gelände von einem beauftragten externen Fachbüro abgeschlossen – sowohl für die West- als auch für die Ostvariante. Derzeit werden die Ergebnisse vom Planungsteam der NLStBV ausgewertet. Darüber hinaus werden umweltplanerische Aspekte überprüft. Denn: Die Bewertung der faunistischen und floristischen Strukturen im Raum ist eine wichtige Grundlage für den späteren Straßenentwurf. Weitere Informationen zu den Kartierungsarbeiten erhalten Sie in unserer Newsletter-Ausgabe 01.23.

Digitale Informationsveranstaltung zur B 74 Ortsumfahrung Ritterhude: Rund 50 Teilnehmer(innen) informierten sich über Planungsstand

Das Planungsteam der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, hat am frühen Abend des 6. Juli 2021 in einer digitalen Informationsveranstaltung Interessierte über den Stand der Planungen zur Ortsumfahrung der B 74 Ritterhude informiert. Circa 50 Bürgerinnen und Bürger schalteten sich in die Videokonferenz der NLStBV ein, um sich aus erster Hand über die geplanten Schritte zur B 74 Ortsumfahrung Ritterhude zu informieren und ihre Fragen an das zuständige Team der Behörde zu richten. Die Veranstaltung fand online über eine Videoplattform statt. „Wir freuen uns sehr über das rege Interesse an unserer Veranstaltung und die zahlreichen Fragen, die eingegangen sind. Es zeigt uns, dass wir mit diesem Format den richtigen Weg in Sachen Information und Dialog eingeschlagen haben“, so Dirk Möller, Leiter des Geschäftsbereichs Lüneburg der NLStBV.

Unterlagen digitale Informationsveranstaltung (6. Juli 2021):
Die Presseinformation zur Veranstaltung lesen Sie hier (PDF, 0,12 MB).
Die Rahmenpräsentation finden Sie hier (PDF, 2,61 MB).
Das Protokoll der Veranstaltung finden Sie hier (PDF, 0,39 MB).

Planungsauftrag

Bei der geplanten Ortsumfahrung Ritterhude (Landkreis Osterholz) handelt es sich um die Verlegung der Bundesstraße 74 aus den Ortslagen Ritterhude, Scharmbeckstotel und Settenbeck heraus in das Umland.

Die B 74 dient der verkehrlichen Verknüpfung des Landkreises Osterholz mit den Kernen der Metropolregionen Bremen – Oldenburg und als direkter Anschluss an das großräumige Fernstraßennetz Deutschlands. Ziel ist es, den Verkehr der B 74 zu bündeln und das nachgeordnete Straßennetz zu entlasten. Durch die Verlegung wird sich die Verkehrssituation und die Lebensqualität in den Ortsdurchfahrten deutlich verbessern.

Der Planungsauftrag resultiert aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 und besteht darin, die Planungen zur

B 74 OU Ritterhude im Anschluss an die Linienbestimmung aus dem Jahr 2015 fortzuführen. Die Linienbestimmung nach §16 FStrG erfolgte am 24. Juli 2015 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Anmerkungen und Maßgaben. Die Linienbestimmung und weitere Unterlagen aus dem Jahr 2015 stehen rechts zum Download bereit.

Im Erlass zur Linienbestimmung wird der NLStBV aufgegeben, die Alternativlosigkeit der linienbestimmten Ostvariante erneut zu prüfen. Gleichzeitig muss untersucht werden, ob über die linienbestimmte Trasse hinaus ein Ausbaubedarf besteht (Ritterhuder Heerstraße, Wümmebrücke, Anschluss an die A 27).

Zum Jahreswechsel 2020 / 2021 ist die Bearbeitung vom regionalen Geschäftsbereich Stade auf den regionalen Geschäftsbereich Lüneburg übergegangen.

Raumordnungsverfahren

Das Raumordnungsverfahren zur Ortsumfahrung Ritterhude wurde am 2. Juli 1997 eingeleitet und endete mit der Landesplanerischen Feststellung am 5. Mai 1999. Der Landkreis Osterholz war sowohl Antragssteller des Raumordnungsverfahrens als auch durchführende Behörde. Der Verlauf der landesplanerisch festgestellten Ostvariante wurde im Nachgang in das Landesraumordnungsprogramm sowie in die Flächennutzungspläne der Stadt Osterholz-Scharmbeck und der Gemeinde Ritterhude übernommen.

Linienbestimmung

Die Linienbestimmung nach §16 FStrG erfolgte am 24. Juli 2015 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Anmerkungen und Maßgaben. Die Linienbestimmung und weitere Unterlagen stehen rechts zum Download bereit.

Für die Linienbestimmung wurde das Projekt auf seine Umweltverträglichkeit gemäß § 16 UVPG, seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura 2000 Gebiete gemäß § 36 BNatSchG und hinsichtlich artenschutzrechtlicher Anforderungen überprüft. Das EU-Vogelschutzgebiet DE 2719-401 „Hammeniederung“ wird durch die Vorzugsvariante an seinem südwestlichen Rand tangiert. Im Rahmen der gemäß § 34 Abs. 3 BNatSchG erforderlichen Ausnahmeprüfung war eine Alternativenprüfung durchzuführen. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die im Variantenvergleich gegenübergestellte Westvariante auf Grundlage der Abwägungskriterien (raumstrukturelle Wirkungen, verkehrliche Beurteilung, entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit) keine zumutbare Alternative zu der Ostvariante (Vorzugsvariante) darstellt.

Die Streckenlänge des Neubauabschnittes der Ortsumfahrung Ritterhude beläuft sich auf rund 4,6 km. Die Randpunkte für die Entwurfsaufstellung ergeben sich wie folgt:

  • die Siedlungsbereiche von Ritterhude, Scharmbeckstotel und Settenbeck,
  • die Querung des Gewässers "Hamme" einschließlich eines geplanten Hochwasserschutzgebietes,
  • die Querung der Bahnlinie Bremen - Bremerhaven,
  • die Nutzung der Ritterhuder Heerstraße (Land Bremen) und der Kreisstraße 43 (Landkreis Osterholz) zwischen der Autobahn 27 und der Ortsumfahrung Ritterhude auf 2,5 km bzw. 1,8 km Länge.

Bedarfsplan

Das Straßenbauvorhaben wurde in den Bedarfsplan nach § 1 Abs. 1 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2005 (BGBl. I S. 201), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3354) geändert worden ist aufgenommen. Damit ist die Feststellung des Bedarfs verbindlich. Das Projekt wird im vordringlichen Bedarf (VB) mit einem Bauziel N 2 = 2-streifiger Neubau geführt.

Projektkonferenz

Ziel der Projektkonferenz ist es, die von der Planung berührten öffentlichen Belange frühzeitig und umfassend in die Planung einstellen zu können bzw. bei der späteren Ausarbeitung der Detailplanung weitestgehend – ggf. unter Abwägung konkurrierender Belange – zu berücksichtigen. Dazu wurden die Träger öffentlicher Belange (TöB) durch die planende Behörde über die ersten Planungsgrundsätze in Form einer ersten Projektbeschreibung unterrichtet und von der Vorhabenträgerin zur Projektkonferenz geladen.

Scoping-Termin

Zur Festlegung der Untersuchungsrahmens (Untersuchungsinhalte, Untersuchungsräume, Erfassungs- und Bewertungsmethoden) der vom Vorhabensträger vorzulegenden Unterlagen nach § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. Art. 5 UVP-RL wurde ein separater sogenannter Scoping-Termin unter Beteiligung der Umwelt- und Naturschutzbehörden, der Naturschutzverbände und weiterer sachkundiger Dritter durchgeführt.

Beide Termine fanden am 18. September 2019 statt. Unterlagen hierzu stehen rechts zum Download bereit.

Bundesstraße 74

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.10.2015
zuletzt aktualisiert am:
10.01.2024

Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Pressesprecherin
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-102
Fax: (04131) 8305-299

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