Logo NLStBV Niedersachsen klar Logo

Straßenbenutzung durch Dritte

Straßengrundstücke werden nicht nur für den Straßenverkehr genutzt, sondern auch für die Versorgung Niedersachsens mit Energie, Wasser und Informationen. Das reduziert den Verbrauch von Flächen und die Inanspruchnahme privater Grundstücke und trägt gleichzeitig zur Verbesserung der Qualität als auch der Reduzierung der Kosten der öffentlichen Versorgung bei. Die Straßenbauverwaltung erlaubt die Mitnutzung ihrer Grundstücke. Die Leitungen selbst jedoch werden durch den jeweiligen Betreiber verlegt. Je nach Art der Leitung hat der Gesetzgeber unterschiedliche Verfahren und Anforderungen festgelegt.
Kabel Bildrechte: gemeinfrei

Verlegung von Telekommunikationslinien

Eigentümer und Betreiber von Telekommunikationsnetzen können eine Genehmigung beantragen, Telekommunikationslinien in Straßengrundstücken zu verlegen. Mitnutzung und Antragsverfahren sind gesetzlich geregelt durch die §§ 125 ff. TKG und erfolgen auf Basis von Zustimmungsbescheiden. mehr

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln