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B 4: Gesamtkonzept für mehr Verkehrssicherheit

Übersicht der Maßnahmen auf der Strecke zwischen Lüneburg und Kirchweyhe


Die B 4 zwischen Tätendorf und Kirchweyhe   Bildrechte: NLStBV
Die B 4 zwischen Tätendorf und Kirchweyhe.

Ziel des Gesamtkonzeptes

Mehr Sicherheit für die Autofahrenden – so das Ziel eines Konzeptes für die Bundesstraße 4 (B 4) zwischen Lüneburg und Kirchweyhe (Landkreis Uelzen). Angesichts der Häufung schwerer Verkehrsunfälle auf der freien Strecke der B 4, einer sogenannten Unfallhäufungslinie, wurde es von der Polizeiinspektion Lüneburg, den Verkehrsbehörden der Landkreise Lüneburg und Uelzen sowie dem Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) erarbeitet. Gleichzeitig wird in diesem Zusammenhang geprüft, ob in den Ortsdurchfahrten ggf. weitere Lärmschutzmaßnahmen umsetzbar oder weitere Querungshilfen erforderlich sind, um auch die Situation für Anwohnende, Radfahrende und Fußgängerinnen bzw. Fußgänger zu verbessern.


Die Abschnitte in der Übersicht

Die Arbeiten auf der B 4 erfolgen in diesen Bereichen bzw. wurden bereits umgesetzt:

Über die jeweiligen Maßnahmen berichten wir an dieser Stelle. Weitere Informationen finden sich zudem in dieser Präsentation der Polizeiinspektion Lüneburg (PDF, 3,87 MB).


Die Vorgeschichte der Planung

Die B 4 zwischen Bienenbüttel und der Ortsumfahrung Kirchweyhe wurde in einer Breite von etwa elf Metern als zweistreifiger Querschnitt mit beidseitigen Mehrzweckstreifen hergestellt. So sollte ein Überholen von langsam fahrenden Fahrzeugen – wie z. B. Traktoren – ermöglicht werden. Mit der über die Jahre ansteigenden Verkehrsbelastung stiegen auch die Unfallzahlen – soweit, dass sich der Abschnitt der B 4 zu einer Unfallhäufungslinie entwickelte. Um diese Unfallhäufungslinie zu durchbrechen, sind seit einigen Jahren verschiedene Maßnahmen im Zuge der B 4 realisiert worden.

In einer ersten Stufe wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit im zweispurigen Bereich der B 4 zwischen Ziegeleiweg/Uelzen und Bienenbüttel in der Zeit zwischen 6 und 19 Uhr von 100 km/h auf 80 km/h reduziert. Von Bienenbüttel bis Melbeck ist die Höchstgeschwindigkeit durchgängig auf 80 km/h begrenzt, in der Weilerlage Grünhagen durchgängig auf 60 km/h. Von dieser Geschwindigkeitsbegrenzung ist lediglich der zweispurige Bereich zwischen Tätendorf und Hoystorfer Berg (Fahrtrichtung Uelzen) ausgenommen. Ergänzend dazu wurde in Teilabschnitten ein Überholverbot für Lkw angeordnet.

Da in den zurückliegenden Jahren der Transport von Rüben und Kartoffeln mittels Traktoren durch die Nutzung von Lkw weitestgehend ersetzt wurde, sind in einer zweiten Stufe die Mehrzweckstreifen zwischen Tätendorf und Bienenbüttel durch den Einbau von Leitpfosten von der Fahrbahn abgetrennt worden – mit dem klaren Ziel, das Befahren der Mehrzweckstreifen beziehungsweise auch ein Abdrängen von Fahrzeugen durch rücksichtslose Überholende auf diese Streifen zu verhindern. Auch soll dadurch deutlich werden, welche Verkehrsflächen für den Pkw- und Lkw-Verkehr genutzt werden können.

In der dritten Stufe ist die Umsetzung von 2+1-Verkehrsführungen im Zusammenhang mit anstehenden Fahrbahnerneuerungsarbeiten vorgesehen bzw. bereits erfolgt – so im Abschnitt zwischen Kirchweyhe bis Tätendorf. In der Planung sind die Abschnitte Tätendorf bis Jelmstorf und Jelmstorf bis Bienenbüttel.

Außerhalb der oben beschriebenen Bereiche mit einer 2+1-Führung ist laut Konzept der Rückbau der Mehrzweckstreifen vorgesehen.


Warum ein 2+1-Konzept?

Die B 4 zwischen Lüneburg und Uelzen hat eine überregionale Verbindungsfunktion und ist täglich zwischen dem Oberzentrum Lüneburg und dem Mittelzentrum Uelzen einer sehr hohen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Sowohl der Gesamt- als auch der Schwerverkehr bedingen eine nahezu Überlastung des vorhandenen Fahrbahnquerschnittes. Eine deutliche Entlastung dieser Strecke wird erst durch den Neubau der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg erreicht werden können.

Die geplante bzw. teilweise bereits umgesetzte abschnittsweise 2+1-Verkehrsführung zwischen der Ortsumgehung Kirchweyhe und Bienenbüttel soll auf der B 4 zwischen Uelzen und Lüneburg die Verkehrssicherheit maßgeblich erhöhen. Durch die angepasste Verkehrsführung wird den Verkehrsteilnehmenden in den Außerortsbereichen wechselseitig ermöglicht, auf bestimmten Abschnitten gesichert zu überholen – beispielsweise der schnellere Pkw-Verkehr den Schwerverkehr. Der sogenannte „Überholdruck“ wird abgebaut. So gestaltet sich auch in den Ortslagen der Verkehrsfluss stetiger, da die schnelleren von den langsameren Verkehrsarten bereits außerorts voneinander getrennt werden und ein dichtes Auffahren, mit dem Ziel eines Überholvorgangs am Ortsausgang, üblicherweise vermieden werden kann.

In den Ortslagen Melbeck, Jelmstorf und Tätendorf sowie der Weilerlage Grünhagen wird geprüft, wie die Querung der B 4 für Fußgängerinnen und Fußgänger bzw. Radfahrende verbessert werden könnte – ebenso die Leistungsfähigkeit von Knotenpunkten für eine optimierte verkehrliche Abwicklung. Auf Antrag von Anwohnenden führt der Geschäftsbereich Lüneburg zudem schalltechnische Untersuchungen zur Beurteilung der Lärmbelastung durch.


Interview mit Dirk Möller, Leiter des regionalen Geschäftsbereichs Lüneburg der NLStBV

Wie haben Sie die Zusammenarbeit bei der Konzepterarbeitung zur B 4 mit der Polizeiinspektion Lüneburg sowie den Verkehrsbehörden der Landkreise Lüneburg und Uelzen erlebt?

Die Beteiligten haben in den zurückliegenden Jahren mit großem Engagement an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen gearbeitet. Alle einte der Gedanke: Die B 4 soll nachhaltig sicherer werden!

Warum liegt ein besonderes Augenmerk auf der Verkehrssituation auf der B 4 und was ist die besondere Herausforderung bei der Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen?

Die B 4 hat eine hohe verkehrliche Bedeutung für die Region, die erst mit der Realisierung der A 39 abnehmen wird. Bei den Maßnahmen ist daher abzuwägen, wie die vorhandene Unfalllage einerseits entschärft werden kann und dennoch die hohen Verkehrszahlen bewältigbar bleiben. Zugleich muss die Umsetzung mit Blick auf den Bau der A 39 verhältnismäßig sein.

Wie geht die Straßenbauverwaltung mit Belangen Anliegender entlang der B 4 um, die beispielsweise von den Baumaßnahmen oder auch einer veränderten Verkehrsführung nach Umsetzung der Projektpläne betroffen sind?

Wir binden die Anliegenden frühzeitig in die Planung ein, da in Abschnitten, bei denen eine 2+1-Verkehrsführung umgesetzt wird, die Erreichbarkeit einzelner Flurstücke teilweise eingeschränkt sein kann. Hier erfahren wir recht viel Verständnis – insbesondere angesichts einer höheren Verkehrssicherheit, zu der die Maßnahmen beitragen.

Die bauliche Umsetzung belastet aufgrund der erforderlichen Vollsperrungen sowohl die Anwohnenden an den Umleitungsstrecken als auch die Gewerbetreibenden in der Baustrecke. Durch frühzeitige Information, eine sinnvolle Wahl von Bauabschnitten und kurze Bauzeiten möchten wir erreichen, dass die Einschränkungen so gering wie möglich ausfallen.

Wo kommen straßenbauliche Maßnahmen an ihre Grenzen, wo sind die Verkehrsteilnehmenden selbst gefragt?

Die Straßenbauverwaltung schafft die baulichen Voraussetzungen, die Straßenverkehrsbehörde setzt den verkehrsrechtlichen Rahmen. Gemeinsam mit der Polizei haben wir das Ziel, die B 4 mit diesem Maßnahmenpaket verkehrssicherer zu gestalten. Aber wenn Verkehrsteilnehmende mit rücksichtslosem Fahrverhalten sich und andere gefährden, kommen bauliche Veränderungen und verkehrsregelnde Maßnahmen selbstverständlich an ihre Grenzen.

Welche Schlagzeile würden Sie gern nach Umsetzung des Gesamtkonzeptes zur B 4 in den hiesigen Zeitungen lesen?

Gern diese: B 4 zwischen Lüneburg und Uelzen verliert endlich Ruf einer Unfallstrecke.

Bundesstraße 4

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.06.2023
zuletzt aktualisiert am:
23.11.2023

Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Pressesprecherin
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-102
Fax: (04131) 8305-299

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