Abschnitt 1: Ortsumgehung Aurich
Neubau der B 210 zwischen Riepe (A 31) und Aurich einschließlich Ortsumgehung Aurich
Im Rahmen der weiteren Planung der B 210n müssen in der Zeit
vom 1. Januar 2021 bis etwa 31. Dezember 2025
Nachuntersuchungen in den Bereichen Landschaftspflege / Ökologie, Vermessung und Visualisierung durchgeführt werden. Die in den vergangenen Jahren bereits erfolgten Bekanntmachungen werden hiermit um den o. g. Zeitraum ersetzt.
Zur Durchführung dieser Vorarbeiten müssen vorhandene Wege und Straßen sowie private Grundstücke betreten und befahren werden. Eine Beeinträchtigung des Verkehrs auf dem angrenzenden Straßennetz ist nicht zu erwarten. Außerhalb der Verkehrsflächen sind die Vorarbeiten mit keiner oder nur geringfügiger Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Grundstücke verbunden.
Da die genannten Vorarbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten nach § 16a FStrG verpflichtet, diese zu dulden. Die Arbeiten werden durch von der Straßenbauverwaltung beauftragte Ingenieurbüros und durch Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung selbst durchgeführt. Für diese Arbeiten erfolgte am 21. Dezember 2020 eine ortsübliche Bekanntmachung, die Aufschluss über die betroffenen Flure und Gemarkungen gibt.
Der Bekanntmachungstext mit einer Übersichtskarte des betroffenen Bereichs kann rechts unter „Öffentliche Bekanntmachung" und „Untersuchungsbereich LBP - Vermessung - Visualisierung" heruntergeladen werden.
„Öffentliche Bekanntmachung" und „Untersuchungsbereich LBP - Vermessung - Visualisierung"
Öffentliche Bekanntmachung Vorarbeiten auf Grundstücken (21.12.2020)
(PDF, 0,03 MB)
Karte zum Untersuchungsbereich der LBP-Vermessung - Vorarbeiten auf Grundstücken (21.12.2020)
(PDF, 5,56 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.03.2013
zuletzt aktualisiert am:
21.04.2021
Ansprechpartner/in:
Frank Buchholz
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Aurich
Geschäftsbereichsleiter
Eschener Allee 31
26603 Aurich
Tel: (04941) 951-101
Fax: (04941) 951-100