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Abschnitt Süd

Bundesstraße 3: Ortsumgehung Celle – Verkehrsfreigabe des Abschnitts am 20. Juni 2013


Feierliche Verkehrsfreigabe des Südteils der Ortsumgehung Celle (B 3) am 20. Juni 2013   Bildrechte: NLStBV
Feierliche Verkehrsfreigabe des Südteils der Ortsumgehung Celle (B 3) am 20. Juni 2013.

Der Bauabschnitt Süd beginnt südlich von Celle und endet nach 3,2 km mit einem Anschluss an der B 214. Er ist die Fortsetzung der geplanten Verlegung der B 3, die im Bauabschnitt südlich Celle an der Kreisgrenze der Landkreis Celle/ Region Hannover beginnt und am Ende des Bauabschnittes den Verkehr über eine Querspange zur alten B 3 in das südliche Stadtgebiet von Celle leitet.

Der Abschnitt Süd entlastet insbesondere den Südteil des Stadtgebietes und den Bereich Nienhagen vom Verkehr. Die Auswirkungen auf den Stadtkern sind noch gering. Nach der aktuellen Verkehrsuntersuchung mit der Prognose 2025 werden auf dem Südteil rund 15.000 Kfz/ 24 h (Schwerverkehrsanteil 10 Prozent) erwartet. Entlastet werden insbesondere die B 3 (Hannoversche Heerstraße) um bis zu 6.000 Kfz/ Tag und die Altenceller Schneede um rund 1.000 Kfz/ Tag im Bereich Westercelle.

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 17. August 2005 eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 26. März 2007. Der Weiterbau der Ortsumgehung mit dem zweiten Bauabschnitt wurde im Dezember 2008 Teil des "Arbeitsplatzprogramms Bauen und Verkehr" des Bundesverkehrsministeriums. Der offizielle Baubeginn erfolgte am 3. Juni 2009. Die feierliche Verkehrsfreigabe durch Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, sowie Staatssekretärin Daniela Behrens vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erfolgte am 20. Juni 2013.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betrugen rund 20,4 Millionen Euro.

Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Hauptsache vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg beklagt. Da die Maßnahme jedoch vom Bundesverkehrsministerium in den "vordringlichen Bedarf" eingestuft worden ist, besaß diese Klage keine aufschiebende Wirkung.

Straßenbauliche Beschreibung

Der Bauabschnitt beginnt nördlich der im ersten Bauabschnitt weitgehend geplanten Anschlussstelle (Knoten 3) der Querspange, über die der Verkehr von der neuen B 3 zur alten B 3 abfließen kann. Die Trasse schwenkt im Anschluss an den Knoten aus dem Nord-Süd-Verlauf in eine West-Ost-Richtung ein, um unter Berücksichtigung der Sport- und Reitanlagen an der K 62 (Wilhelm-Hasselmann-Straße – Bennebosteler Straße) einen geeigneten Überquerungsabschnitt der Fuhse zu erreichen. Die Trasse verläuft östlich der Fuhse durch ein landwirtschaftlich genutztes Gelände, das nördlich begrenzt ist durch eine eingleisige Bahntrasse. Die Bahnbetrieb ist auf dieser Strecke zwischenzeitlich eingestellt worden.

Etwa 0,8 km östlich der Kreuzung der B 3 mit der Fuhse beginnt eine Richtungsänderung, die dem Trassenverlauf wieder eine nordöstliche Richtung gibt, um an den Mittelabschnitt der Ortsumgehung anzuschließen. In diesem Bereich ist die Trasse mit einem Verlauf zwischen den bebauten Flächen der Stadt Celle und einer Freileitungstrasse gewählt worden. Der Bauabschnitt endet in einem Knotenpunkt mit der B 214. Aus diesem Knoten heraus entwickelt sich der Abschnitt Mitte der OU Celle mit der Linienvariante 8N.

Im Abschnitt Süd errichtet wurden fünf Bauwerke (Bw):

  • Bw Ce 6a: Überführung eines Rad- und Wanderweges
  • Bw Ce 8: Überführung der K 62 (Bennebosteler Straße)
  • Bw Ce 9: Unterführung des Wasserlaufs „Fuhse“
  • Bw Ce 10: Überführung der Gemeindestraße Celler Weg/ Burgstraße
  • Bw Ce 10b: Grabendurchlass

Als Straßenquerschnitt wurde ein dreistreifiger Querschnitt (2+1) angelegt, bei dem der mittlere Fahrstreifen wechselweise zum Überholen freigegeben wird. Der Abschnitt wurde als Kraftfahrstraße ausgewiesen. Für den landwirtschaftlichen Verkehr steht das nachgeordnete Netz zur Verfügung.

Bundesstraße 3
Presseinformation

zur Verkehrsfreigabe des Südteils der Ortsumgehung Celle am 20.06.2013 auf den Seiten

Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)

Verlauf der Trasse im Abschnitt Süd.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
29.11.2019

Ansprechpartner/in:
N. N.

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Verden
Geschäftsbereichsleitung
Bgm.-Münchmeyer-Straße 10
27283 Verden
Tel: (04231) 9857-0
Fax: (04231) 9857-250

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