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Nachrichtenarchiv

Im Nachrichtenarchiv finden Sie chronologisch sortiert die vergangenen Projektnachrichten. Innerhalb dieser Textblöcke werden zusätzliche Informationsmaterialien zum Download bereitgestellt.
Bürgerdialog zur Knotenpunktgestaltung Rosengartenkreuzung

Am 10. März 2022 fand der Bürgerdialog „Knotenpunktgestaltung Rosengartenkreuzung“ zusammen mit 14 Bürgerinnen und Bürgern und dem Planungsteam der NLStBV im digitalen Format statt. In Ergänzung zur zweiten Planungswerkstatt im Oktober 2021, in der bereits die drei nördlichen Knotenpunkte betrachtet worden sind, wurde nun die Knotenpunktgestaltung der Rosengartenkreuzung südlich von Elstorf diskutiert. Diese Einzelbetrachtung war nötig, da sich zum Zeitpunkt der zweiten Planungswerkstatt die Rosengartenkreuzung noch in der fachlichen Abstimmung mit dem Landkreis Harburg und der Gemeinde Neu Wulmstorf befand. Hintergrund ist, dass dieser Knotenpunkt erst nachträglich durch die Maßgabe der landesplanerischen Feststellung im Raumordnungsverfahren zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit dieses Knotenpunktes und auch als Resonanz auf die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger in vorangegangenen Beteiligungsformaten in die Planung des Gesamtprojekts mit aufgenommen wurde.

Die Präsentation (PDF, 4,49 MB) sowie das Protokoll (PDF, 0,22 MB) zum Bürgerdialog können Sie rechts in der Downloadspalte herunterladen. Wie die vier Knotenpunkte im Verlauf der Trasse nun gestaltet werden sollen, können Sie im aktuellen Luftbildplan (PDF, 4,05 MB) einsehen.
Planungswerkstatt zur Ausgestaltung von Trasse und Knotenpunkten

Am 8. Oktober 2021 hat der Geschäftsbereich Lüneburg der NLStBV im Rahmen einer Planungswerkstatt Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Planungsstand der Ortsumgehung Elstorf im Zuge der B 3 informiert. Insgesamt 18 Bürgervertreterinnen und -vertreter waren beteiligt und diskutierten mit den Projektplanerinnen und -planern über den Trassenverlauf der Vorzugsvariante sowie zu den vier Knotenpunkten entlang der Strecke. Dabei brachten die Bürgerinnen und Bürger ihre Anmerkungen und Hinweise ein, die nun von der NLStBV geprüft und soweit möglich im weiteren Verlauf der Planung berücksichtigt werden. Anregungen kamen unter anderem zu den Themen Umwelt-, Natur- und Lärmschutz sowie zu Anbindungen für den Rad- und Fußverkehr. Weitergeführt wird die Bürgerbeteiligung mit mehreren Arbeitskreisen zu konkreten Fachthemen wie Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft. Das sogenannten Scoping-Verfahrens, durchgeführt von der Planfeststellungsbehörde des Dezernats 41, fand von April bis November 2021 statt und endete mit dem Unterrichtungsschreiben vom 28.01.2022 zum Zweck der Festlegung des Untersuchungsrahmens und -raumes für die Umweltauswirkungen nach UVPG für den Vorentwurf wurde der Untersuchungsrahmen für die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung mit den Trägern öffentlicher Belange (TöB) abgestimmt.

Weitere Informationen zum Projekt und der Planungswerkstatt lesen Sie in unserer Presseinformation vom 11.10.2021.
Kartierungsarbeiten für die Ortsumgehung

Vom 22. Februar 2021 bis zum 31. Oktober 2022 ließ der Geschäftsbereich Lüneburg der NLStBV Vorarbeiten für die Entwurfsplanung der Ortsumfahrung Elstorf im Zuge der B 3 durchführen. Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, müssen im Bereich der geplanten Trasse der Ortsumfahrung Elstorf zwischen dem Knotenpunkt B 3n/B 73 westlich Neu Wulmstorf und der Rosengartenkreuzung B 3/K 31/K 52 südlich von Elstorf sogenannte Kartierungsarbeiten durchgeführt werden. Das bedeutete, dass die Planer das dortige Artenvorkommen genau erfassen und dokumentieren.

Die faunistischen Untersuchungen fanden in einem Korridor von max. 1.000 Meter Breite (max. 500 Meter beiderseits der landesplanerisch festgestellten Trasse der B 3n) statt. Das Untersuchungsgebiet befand sich in den Gemarkungen der Gemeinde Neu Wulmstorf im Landkreis Harburg und der Hansestadt Buxtehude im Landkreis Stade. Zur Durchführung der Vorarbeiten mussten vorhandene Straßen und Wege befahren sowie private Grundstücke begangen werden. Die Verfügbarkeit der betroffenen Grundstücke und Gewässer wurden durch die Vorarbeiten jedoch in der Regel nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt.

Die Bekanntmachung zu den Kartierungsarbeiten (PDF, 0,67 MB) sowie der Übersichtslageplan (PDF, 1,63 MB) stehen Ihnen zum Download bereit.
Landesplanerische Feststellung

Der Landkreis Harburg hat am 15. Oktober 2020 in der Landesplanerischen Feststellung für die Ortsumfahrung Elstorf als Abschluss des Raumordnungsverfahrens (ROV) die Vorzugsvariante 1.3 als raumverträglichste Trassenführung bestätigt. Gemäß §11 Abs. 3 Satz 3 NROG (Niedersächsisches Raumordnungsgesetz, Fassung seit 25.02.2020) erfolgte die Auslegung einer Ausfertigung der Landesplanerischen Feststellung (PDF, 12,93 MB) sowohl bei den zuständigen Landesplanungsbehörden als auch bei der Gemeinde Neu Wulmstorf und der Stadt Buxtehude für die Dauer eines Monats. Die weiteren Verfahrensbeteiligten im Sinne des §10 Abs. 4 NROG wurden am Montag, 19.10.2020, über das Ergebnis des ROV informiert und haben ebenfalls die digitale Fassung der Landesplanerischen Feststellung erhalten. Die Öffentlichkeit und die Verbände im Sinne des §10 Abs. 5 NROG wurden mittels Pressemitteilung (PDF, 0,05 MB) (Versand 19.10.) und ortsüblicher Bekanntmachung (22.10.) informiert. Die Auslegung wurde am 29.10. begonnen. Bereits ab dem 19.10. wurde die Landesplanerische Feststellung auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht.
Erörterungstermin für Träger öffentlicher Belange und Dialogveranstaltung für private Einwenderinnen und Einwender in der Burg Seevetal

Am 1. Juli 2020 hatten sowohl die Träger öffentlicher Belange als auch private Einwenderinnen und Einwender die Möglichkeit, ihre bisher im Raumordnungsverfahren (ROV) eingebrachten Einwendungen zur Vorzugsvariante der Ortsumgehung Elstorf vorzutragen und diese vertiefend zu besprechen. Im Veranstaltungszentrum der Burg Seevetal trugen vormittags zunächst die Vertreterinnen und Vertreter von Behörden und Verbänden ihre Bedenken vor und erörterten diese mit den Landesplanungsbehörden der Landkreise Harburg und Stade sowie der Vorhabenträgerin, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg. Am Abend konnten auch die privaten Einwenderinnen und Einwender im Rahmen einer informellen Dialogveranstaltung ihre eingebrachten Stellungnahmen mit den Vertretern der beiden Landkreise sowie der NLStBV diskutieren.

Trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie war es sowohl den zuständigen Landkreisen Stade und Harburg als auch der NLStBV ein großes Anliegen, mit dem Raumordnungsverfahren fortzufahren und auch die privaten Einwendungen zu erörtern. Dies ist in einem ROV nicht zwingend vorgeschrieben, war aber beiden Seiten vor dem Hintergrund des bisher eingeschlagenen Weges der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort wichtig.

Die Presseinformation (PDF, 0,18 MB) zum Einwenderinnen- und Einwender-Dialog sowie zum Erörterungstermin des Landkreises Harburg stehen Ihnen zum Download bereit. Auch die Präsentation (PDF, 13,11 MB), das Protokoll (PDF, 0,11 MB) sowie die entsprechende Anlage (PDF, 0,08 MB) zum Erörterungstermin können Sie herunterladen.

Die Präsentation (PDF, 6,29 MB) und das Protokoll (PDF, 0,26 MB) zum Einwenderinnen- und Einwender-Dialog mit Anlagen (ergänzende Erläuterung zur Gewichtung der einzelnen Ziele und Hauptkriterien (PDF, 0,09 MB), vgl. S. 18 im Protokoll), Belastbarkeitsprüfung zum Variantenvergleich (PDF, 0,02 MB) und ergänzende Erläuterungen zur Verkehrsuntersuchung (PDF, 0,31 MB) (vgl. S. 16 im Protokoll) stehen Ihnen ebenfalls zum Download bereit.
Vorbereitende Maßnahmen für die Ortsumfahrung

Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, wird der Geschäftsbereich Lüneburg der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 6. April bis 31. August 2020 vorbereitende Arbeiten für die Entwurfsplanung der Ortsumfahrung Elstorf im Zuge der B 3 durchführen. Hierzu gehören planungsbegleitende Vermessungsarbeiten, die im Planungskorridor der möglichen Ortsumfahrung Elstorf durchgeführt werden.

Hier finden Sie den Bekanntmachungstext (PDF, 0,17 MB) sowie eine Übersichtskarte (PDF, 3,11 MB) des betroffenen Gebietes.

Wichtig: Durch diese Arbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden – es findet also keine Vorfestlegung statt. Zudem wird mit der Duldung der Vorarbeiten nicht auf die Wahrnehmung der persönlichen Interessen in einem späteren Planfeststellungsverfahren verzichtet.
Raumordnungsverfahren für die B 3n eingeleitet

Auf Antrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, leitete der Landkreis Harburg in Abstimmung mit dem Landkreis Stade das Raumordnungsverfahren (ROV) für die Ortsumgehung Elstorf am 31. Januar 2020 ein. Im Laufe des Verfahrens sollte die raumverträglichste Trasse für die Ortsumgehung ermittelt werden. Die Antragsunterlagen lagen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bei der Hansestadt Buxtehude und der Gemeinde Neu Wulmstorf öffentlich aus. Stellungnahmen zur Planung waren bis 14. April 2020 möglich. Die Verfahrensunterlagen, Datenschutzhinweise sowie die öffentlichen Bekanntmachungen sind unter www.landkreis-harburg.de/ouelstorf abrufbar.

Neben der Vorzugsvariante wurden auch die vorliegenden Alternativtrassen geprüft. Die Antragsunterlagen beinhalten neben einer integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung Fachgutachten zu einzelnen Themenbereichen wie Flora und Fauna, Landwirtschaft und Raumverträglichkeit. Aufgabe des Landkreises Harburg als Untere Landesplanungsbehörde war es, das Vorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den Belangen der Raumordnung hin zu überprüfen und eine möglichst konfliktarme, raumverträgliche Trasse zu ermitteln. Das ROV endet mit der Landesplanerischen Feststellung, die mit ihrem gutachterlichen Charakter nicht die eigentliche Genehmigung ersetzt, jedoch im folgenden Planungsprozess und im späteren Genehmigungsverfahren – der Planfeststellung – berücksichtigt werden muss.
Öffentlichkeitsbeteiligung im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen des formalen Raumordnungsverfahrens

Die NLStBV hat am 19. Dezember 2019 die Einleitung des Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt und dabei die Variante 1.3 als Vorzugsvariante eingebracht.

Innerhalb dieses formalen Verfahrens wurde die Verträglichkeit des Vorhabens in Bezug auf die regionale Raumordnung für den abgesteckten Planungsraum untersucht und bewertet. Neben den Trägern öffentlicher Belange können auch Bürgerinnen und Bürger im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Raumordnungsverfahren (PDF, 0,71 MB) Hinweise und Stellungnahmen abgeben. Im ROV wird die abschließende Entscheidung über die günstigste Trassenführung federführend durch die Planungsbehörde des Landkreises Harburg in Zusammenarbeit mit der Planungsbehörde des Landkreises Stade getroffen.
Vorzugsvariante westlich von Elstorf steht fest

Am 11. Dezember 2019 stellten die Planerinnen und Planer der NLStBV der Öffentlichkeit die Variante vor, die sich in den letzten Wochen und Monaten nach intensiven Untersuchungen und nach Bewertung aller relevanten Kriterien als die beste herausgestellt hat. Insgesamt wurden neun Varianten untersucht.

Den Verlauf sowie die wesentlichen Merkmale der als Vorzugsvariante ermittelten Variante 1.3 finden Sie auf der Unterseite Variantenvergleiche und Vorzugsvariante.

Mehr als 250 Bürgerinnen und Bürger informierten sich beim Infomarkt in der Elstorfer Schützenhalle nicht nur zur Vorzugsvariante selbst, sondern überdies zu Themen wie verkehrliche Wirkung der Varianten, Umweltverträglichkeit, Lärmschutz, Landwirtschaft oder Grunderwerb. Die entsprechende Presseinformation (PDF, 0,12 MB) zum Infomarkt steht Ihnen zum Download bereit.
Zügige Planung und frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Beim gesamten Prozess der Vorplanung hat die NLStBV bereits auf eine umfassende und frühzeitige Bürgerbeteiligung gesetzt, um das Wissen vor Ort in die Planung einzubeziehen. Dabei wurden zum einen Öffentlichkeitsveranstaltungen durchgeführt, bei denen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über wesentliche Planungsfortschritte informiert wurden und dazu diskutieren konnten, zum anderen Planungswerkstätten und Fachdialoge, bei denen sich Interessierte und Expertinnen und Experten aus der Region im kleineren Kreis zu Themen wie Landwirtschaft, Umwelt- und Artenschutz sowie Lärm und Verkehr austauschen und Planungsideen erarbeiten konnten.

Bei einer Bürgerinformationsveranstaltung am 13. März 2019 in Buxtehude informierte die NLStBV weit mehr als 200 Bürgerinnen und Bürger über die ersten Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie. Zudem wurden insgesamt 24 Bürgervertreterinnen und -vertreter gewählt, die sich seitdem aktiv im Planungsprozess beteiligten. Bei einer Losziehung wurden aus über 120 Bewerbern, die sich zuvor postalisch oder online beworben hatten, die Kandidaten gezogen.

Die erste Planungswerkstatt, an der die ausgewählten Bürgervertreterinnen und -vertreter mitgearbeitet haben, fand am 22. März 2019 statt. Beachten Sie hierzu auch unsere Presseinformation (PDF, 0,09 MB) vom 22.03.2019.

Ein weiteres Format, bei dem die Bürgervertreterinnen und -vertreter ihre Ideen einbringen konnten, sind die sogenannten Fachdialoge. Hier tauschten sie sich mit Expertinnen und Experten aus der Region im kleineren Kreis zu Themen wie Umwelt- und Artenschutz sowie Landwirtschaft aus und hatten die Gelegenheit, über die Arbeitsergebnisse der Planungswerkstatt zu berichten.

In einem Ergebnisbericht (PDF, 1,56 MB) wurden alle Ergebnisse der Planungswerkstatt sowie der beiden Fachdialoge zusammengefasst.
Nachrichtenarchiv Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2023
zuletzt aktualisiert am:
21.02.2024

Ansprechpartner/in:
Dirk Möller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Geschäftsbereichsleiter
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-101
Fax: (04131) 8305-299

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