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Faktencheck zum Hochwasserschutz

B 3 Südschnellweg in Hannover


Aufgrund der aktuellen öffentlichen Diskussionen zum Hochwasserschutz im Bereich des B3 | Südschnellwegs haben wir Ihnen folgend einen Zusatz zu unserem Faktencheck zusammengestellt. Damit möchten wir auch weiterhin transparent zu einem faktenbasierten Dialog beitragen.


„„Eine Planung des Südschnellweges ohne Seitenstreifen bedeutet
automatisch einen besseren Hochwasserschutz?“

Richtigstellung: Nein, diese sind vollumfänglich in den Berechnungen und Modellierungen berücksichtigt und werden als neuer Hochwasserstauraum (sogenannter Retentionsraum) ausgeglichen.

Ein Wegfall der Seitenstreifen würde zu keiner Veränderung führen, da der Seitenstreifen in den Berechnungen zum Hochwasserschutz und zu dem Ausgleich der Hochwasserflächen (sogenannter Retentionsraumausgleich) Eingang gefunden hat. Ein Verzicht auf Seitenstreifen reduziert den Flächenbedarf lediglich um 0,7 Hektar - und das auf Kosten der Verkehrssicherheit.

Auf dem Südschnellweg gibt es bisher keine Seitenstreifen. Seitenstreifen reduzieren die Gefahr bei Pannen und Unfällen. Auch eine Rettungsgasse kann dann zuverlässig freigehalten werden - sie entscheidet im Zweifelsfall über Leben und Tod bei schweren Unfällen. Zudem ist die Verkehrssicherheit auch bei Wartungsarbeiten gegeben. Durch flüssigen Verkehr werden Ausweichverkehre durch hannoversche Stadtteile und andere Gemeinden der Region Hannover vermieden.

Der geplante Straßenquerschnitt wurde durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg geprüft und bestätigt.


„Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz (NLWKN) hat ein neues Überschwemmungsgebiet festgesetzt -
muss die Planung zum Südschnellweg dahingehend aktualisiert werden?“

Richtigstellung: Nein, die zukünftigen Veränderungen des hundertjährigen Hochwassers wurden nach intensiven Abstimmungen im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der unteren Wasserbehörde der Region Hannover sowie den Städten Hannover und Hemmingen vorausschauend bereits berücksichtigt und in die Planungen übernommen.


“Wurde der Hochwasserschutz in den Planungen ausreichend berücksichtigt?“

Richtigstellung: Die Auswirkungen auf den Hochwasserschutz wurden in den Planungen zur Modernisierung des Südschnellwegs neben anderen umweltrelevanten Belangen intensiv untersucht und berücksichtigt:

  1. In der Planungsphase wurden in intensiven Abstimmungen mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der unteren Wasserbehörde der Region Hannover sowie der Stadt Hannover und der Stadt Hemmingen konservative Ansätze für ein hundertjähriges Hochwasser entwickelt und berücksichtigt. In der Planung wurden daher bereits die neuen Daten berücksichtigt. Im Planfeststellungsverfahren wurden diese von den vorgenannten Fachbehörden nochmals bestätigt.

  2. Der Hochwasserschutz wurde bei den Planungen der Brücken über Leine und Leineflut berücksichtigt. Im Fall eines hundertjährigen Hochwassers bleibt zwischen Wasserlinie und Brücke mit einem halben Meter (dem sogenannten Freibord) ausreichend Abstand, um z.B. die Ansammlung von Treibgut zu verhindern. Um diesen Staueffekt zu vermeiden, werden die Brücken mit größerem Durchlass und insgesamt höher gebaut.

  3. Flächen für Hochwasser (sogenannte Retentionsräume), die durch die notwendige Verbreiterung des Straßendamms verloren gehen, werden durch neue Flächen an anderer Stelle wieder ausgeglichen.

“Haben die neuen Dimensionen des Südschnellwegs bei Hochwasser eine negative Auswirkung?“

Richtigstellung: Nein. Die künftigen Brücken über Leine und Leineflut (Ricklinger Kiesteiche) werden deutlich länger (insgesamt rund 70 m) sein. Neben einer besseren Vernetzung von Lebensräumen hat dies gemeinsam mit den zukünftig höheren Brücken positive Auswirkungen bei Hochwasserlagen.

Die höher gesetzten Brücken sind durchlässiger für größere Wassermengen. So können Staueffekte wirksam vermieden werden. Gerade auch vor dem Hintergrund von aktuellen Überflutungsereignissen (z.B. Ahrtal) wird der Nutzen von ausreichend dimensionierten Brückenbauwerken ersichtlich. Brücken mit geringem Wasserdurchlass wirken bei Hochwasser wie Staudämme, mit verheerender Wirkung. Damit ist zwingend aber auch eine Erhöhung des Straßendamms und in der Folge auch die Verbreiterung des Damms erforderlich.


Faktencheck Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.09.2022
zuletzt aktualisiert am:
28.04.2023

Ansprechpartner/in:
Andreas Moseke

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Öffentlichkeitsarbeit
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover

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