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Tätendorf bis Kirchweyhe

B 4: Gesamtkonzept für mehr Verkehrssicherheit


Fahrbahnerneuerung mit Anpassung auf eine 2+1-Verkehrsführung 2017

Im Zuge der Fahrbahnerneuerung der B 4 zwischen der Ortsumgehung Kirchweyhe und der Ortsdurchfahrt Tätendorf wurde 2017 der Fahrbahnquerschnitt verändert und eine 2+1-Verkehrsführung mit gesicherten Überholmöglichkeiten geschaffen. Dabei wurde die bereits vorhandene Fahrbahnbreite genutzt und der beidseitig an die Fahrbahn anschließende Mehrzweckstreifen ersetzt.

In der Vergangenheit kam es am Ende der Zweistreifigkeit der B 4 in Fahrtrichtung Nord an der Einmündung der K 22 (Uelzener Straße) häufig zu kritischen Auffahrsituationen, da rechtsabbiegende Fahrzeuge stark abbremsen mussten. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Ausbau des Radweges von Kirchweyhe bis Tätendorf der Einmündungsbereich baulich angepasst, um so das Rechtseinbiegen von der B 4 in die K 22 zu verbessern.

Die B 4 zwischen Tätendorf und Kirchweyhe   Bildrechte: NLStBV
Die B 4 zwischen Tätendorf und Kirchweyhe.
Die B 4 zwischen Tätendorf und Kirchweyhe   Bildrechte: NLStBV
2+1-Verkehrsführung.
Bundesstraße 4

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.07.2023
zuletzt aktualisiert am:
23.11.2023

Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Pressesprecherin
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-102
Fax: (04131) 8305-299

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