Fragen und Antworten: Sonstiges
Ortsumfahrung Ritterhude im Zuge der Bundesstraße 74
Ja, die Bevölkerungsentwicklung im Planungsraum wird berücksichtigt. Für die Prognose wurde die „Kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung 2030“ des Landesamtes für Statistik Niedersachsen verwendet. Die Daten wurden für die Prognose auf das Jahr 2035 fortgeschrieben.
Als Grundlage zur Kalibrierung des Verkehrsmodells für die B 74 Ortsumfahrung Ritterhude werden aktuelle Verkehrserhebungen sowie Daten aus Dauerzählstellen genutzt. Diese Zählungen erfolgen über das ganze Jahr à 24 Stunden pro Tag. Die letzte projektbezogene Zählung hat im Sommer 2021 stattgefunden.
Zukünftige Entwicklungen können in der Hinsicht jedoch nicht über das Modell abgebildet werden, da es keine hinreichenden Daten gibt, die einen Ansatz für die Prognosebelastung herleiten. Eine Home-Office- oder Corona-bedingte Verkehrsabnahme würde sich in erster Linie in den dauernd durchgeführten Verkehrserhebungen niederschlagen. Sofern hier Handlungsbedarf erkannt wird, also Auswirkungen auf den Prognoseverkehr zu erwarten sind, wird das Verkehrsmodell entsprechend fortgeschrieben.
In dem Planungsstand, in dem sich das Projekt aktuell befindet, ist es nicht wahrscheinlich, dass es zu einem Planungsstopp kommt. Der Planungsauftrag für die B 74 Ortsumfahrung Ritterhude wurde vom Bundestag mit dem Bundesverkehrswegeplan erteilt und ist rechtlich verbindlich durch die NLStBV auszuführen. Damit ist der Bundestag Entscheidungsgremium. Da es jedoch auf Bundesebene keine Verfahren der direkten Demokratie gibt, ist es ausgeschlossen, dass über eine Art Bürgerbegehren das Projekt gestoppt werden könnte. Mit vorangeschrittener Planung wird diese im Rahmen der Genehmigung, dem sog. Planfeststellungsverfahren, überprüft. Dann haben Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, begründete Einwendungen gegen das Projekt einzureichen. Ein Mehrheitsprinzip ist hier allerdings ausgeschlossen. Vielmehr entscheidet die Planfeststellungsbehörde darüber, ob alle Belange bei der Planung ausreichend berücksichtigt worden sind. Generell ist es das Ziel der NLStBV, die Ortsumfahrung für alle Beteiligten bestmöglich zu gestalten und die Planung so durchzuführen, dass sie möglichst allen Belangen gerecht wird. Hierfür gibt es das Dialogforum, um den Austausch mit der Region zu gewährleisten.
Es stimmt, dass im Falle einer Westvariante Anwohnerinnen und Anwohner unmittelbar betroffen sind. Das ist mit ein Grund gewesen, weshalb die Westvariante in der bisherigen Planung als nicht realisierbar eingestuft wurde. Mit dem Auftrag, den Variantenvergleich auf Grundlage einer fortgeschriebenen Verkehrsprognose (Prognose 2035), aktueller Daten zu Flora und Fauna sowie zu den Auswirkungen auf den Artenschutz zu aktualisieren und damit die Alternativlosigkeit der Ostvariante zu belegen, haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Dies führt dazu, dass auch die Westvariante als mögliche Alternative erneut überprüft werden muss. Erst wenn der Vergleich abgeschlossen ist, kann festgestellt werden, ob die Gründe gegen die Westvariante nach wie vor bestehen.
Zum einen informieren wir über das Dialogforum und treten in den Dialog über die dort vertretenen Akteure. Zum anderen wird es im Laufe der Planung Öffentlichkeitstermine – wie zum Beispiel Infomärkte – geben, bei denen Bürgerinnen und Bürger mit dem Projektteam persönlich in den Austausch gehen können. Anregungen aus diesen Veranstaltungen fließen auch in die Planung mit ein. Darüber hinaus haben alle Interessierten die Möglichkeit, den Geschäftsbereich Lüneburg der NLStBV über das Projektpostfach B74OURitterhude@ifok.de zu kontaktieren, um ihre Fragen zu stellen und Anmerkungen einzureichen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.02.2023
zuletzt aktualisiert am:
23.02.2023
Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Pressesprecherin
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-102
Fax: (04131) 8305-299