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Nachrechnung

Ziel einer statischen Nachrechnung ist die Überprüfung der Zukunftsfähigkeit des betreffenden Bestandsbauwerkes. Das Vorgehen bei der Ermittlung der Tragfähigkeit und der Restnutzungsdauer von Straßenbrücken im Bestand wird durch die Nachrechnungsrichtlinie (NRR) geregelt. Sie stellt eine bundeseinheitliche Handhabung bei der Nachrechnung und bei der Bewertung der Ergebnisse sicher.

Dabei ist es erforderlich, ein Ziellastniveau entsprechend der örtlichen Verkehrsbeanspruchung festzulegen. In einem gestuften Verfahren wird dann die vorhandene Tragfähigkeit nach dem aktuellen Sicherheitskonzept (Teilsicherheitskonzept gemäß DIN-Fachberichten bzw. Eurocodes) neu berechnet. Gegebenenfalls in der Stufe 1 ermittelte rechnerische Defizite können durch weitergehende Regelungen und Nachweisverfahren in den Stufen 2 bis 4 verringert beziehungsweise aufgelöst werden, so dass die statischen Nachweise erbracht werden können. Die NRR ermöglicht dazu auch die Berücksichtigung der Ergebnisse von gezielten Untersuchungen am Bauwerk.

Erreicht die anhand der NRR ermittelte Tragfähigkeit das geforderte Ziellastniveau, so ist das Bauwerk zukunftsfähig und es sind vorerst keine weiteren Maßnahmen über die übliche Überwachung und Erhaltung hinaus erforderlich. Sollten Defizite in kleinerem Umfang festgestellt werden, kann das Bauwerk durch eine bauliche Verstärkungsmaßnahme ertüchtigt und ebenfalls dauerhaft erhalten werden. Bei so großen Defiziten, bei denen eine Verstärkung technisch nicht mehr machbar beziehungsweise nicht mehr wirtschaftlich ist, werden kurzfristige Kompensationsmaßnahmen (z. B. verkehrliche Einschränkungen oder Maßnahmen für eine erhöhte Überwachung der Brücken) und ein Neubau erforderlich.

Durchgeführte Verstärkungsmaßnahme an der Leinebrücke Neustadt (B 6)   Bildrechte: NLStBV
Durchgeführte Verstärkungsmaßnahme an der Leinebrücke Neustadt (B 6).

Der Traglastindex stellt ein Mittel zur Bewertung der strukturellen Eigenschaften eines Bauwerkes dar, um die Zukunftsfähigkeit von Brücken im Bestand vereinfacht einzuschätzen. Hier wird die vorhandene Tragfähigkeit (der ursprünglichen Berechnung oder mit NRR nachgewiesen) mit der erforderlichen Tragfähigkeit (Ziellastniveau) verglichen. Das Bauwerk wird anschließend in eine von fünf Stufen eingeordnet. Zusätzlich fließen auch für bestimmte Bauweisen oder Baustoffe typische Defizite in die Bewertung der älteren Brücken mit ein.

Durch Nachrechnung und Traglastindex kann die Notwendigkeit und in gewissen Grenzen auch die Dringlichkeit der Brückenmodernisierung aufgezeigt werden.

Schematischer Ablauf der Nachrechnung und der daraus folgenden Maßnahmen   Bildrechte: NLStBV

Schematischer Ablauf der Nachrechnung und der daraus folgenden Maßnahmen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
26.01.2023

Ansprechpartner/in:
Sonja Scheffczyk

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiterin 33 (Statische Angelegenheiten)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2525
Fax: (0511) 3034-2099

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