Fragen und Antworten: Schall-Immissionen
B 188: Vierstreifiger Ausbau zwischen der A 39 und der K 5 in Wolfsburg
Gesetzliche Grundlage für die Beurteilung der zumutbaren Lärmbelastung beim Bau von öffentlichen Straßen ist das Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Ebenso sind die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) und die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV 1990) zu beachten. Die zuletzt genannte Verordnung gilt für den Bau und die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen. In der Verkehrslärmschutzverordnung sind die lärmschutzauslösenden Kriterien geregelt, wie die Definition der wesentlichen Änderung, die zu beachtenden Immissionsgrenzwerte und die Einstufung betroffener Bebauung in eine Gebietskategorie. Weiterhin ist dort das Verfahren zur Berechnung des Beurteilungspegels festgelegt.
Messungen unterliegen Verkehrsbelastungsschwankungen und Witterungseinflüssen. Dagegen liefern Berechnungen allgemeingültige und vergleichbare Ergebnisse. Zudem ist der vierstreifige Ausbau der B 188 noch nicht realisiert worden, eine Lärmmessung ist daher nicht möglich. In der Regel sind durch die ungünstigen Randbedingungen, die bei einer Berechnung berücksichtigt werden, höhere Werte als bei einer Messung zu erwarten.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.07.2023
Ansprechpartner/in:
Michael Peuke
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Wolfenbüttel
Geschäftsbereichsleiter
Sophienstraße 5
38304 Wolfenbüttel
Tel: (05331) 8587-162
Fax: (05331) 8587-299