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Bedarfsplanung

B 3: Ortsumgehung Elstorf


Bevor mit der Planung einer neuer Bundesfernstraße begonnen werden kann, muss das Projekt zunächst in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufgenommen und in seiner Anlage, dem Bedarfsplan, in die Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft werden (die B 3 Ortsumgehung Elstorf ist in diesem auf S. 114 aufgeführt). Der BVWP ist ein Verkehrswege-übergreifendes Rahmenprogramm der Bundesregierung im Sinne einer integrierten Verkehrspolitik. Aktuell gilt der Bundesverkehrswegeplan 2030. Er bildet die Grundlage für die Ausbaugesetze für Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen mit den jeweiligen Bedarfsplänen. Der Neubau der B 3n im 3. Bauabschnitt wurde 2016 in den vordringlichen Bedarf aufgenommen, seitdem besteht Planungsrecht für diesen Abschnitt.

Neben dem Bundesverkehrswegeplan gibt es weitere Projekteinstufungen, die die Planung einer Straßenneubaumaßnahme erlauben. Dazu zählen:

  • Um- und Ausbaumaßnahmen, wie z. B. der 2. Bauabschnitt der B 3n (OU Ovelgönne/Ketzendorf) und
  • Folgemaßnahmen im Sinne des § 75 Abs. 1 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz), wie z. B. Umbau der Rosengartenkreuzung (Knotenpunkt 4 – B 3/K 31/K 52) im Zuge der B 3.

Weitere ausführlichere Informationen zur Bedarfsplanung erhalten Sie in unserem Faktenblatt Planungsprozess (PDF, 0,19 MB) und auf der Seite „Von der Planung zum Bau: Verfahrensablauf bei Bundesfernstraßen“.

Planung (Symbolfoto)   Bildrechte: www.pexels.com

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2023
zuletzt aktualisiert am:
14.02.2024

Ansprechpartner/in:
Dirk Möller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Geschäftsbereichsleiter
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-101
Fax: (04131) 8305-299

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