Fragen und Antworten: Planungen
Ortsumfahrung Ritterhude im Zuge der Bundesstraße 74
Die Ritterhude Schleuse ist kein Gegenstand der Planung zur Erneuerung der B 74, da sie von dem Neubau nicht betroffen ist. Sollten im Laufe der Planungen doch relevante Punkte für den Straßenbau bezüglich der Schleuse festgestellt werden, erfolgt ein Austausch der NLStBV mit den zuständigen Stellen.
Ja, es erfolgt bereits ein Austausch zwischen den zuständigen Straßenbaulastträgern (Niedersachsen, Hansestadt Bremen, Die Autobahn GmbH des Bundes). Dieser wird im Projektverlauf auch weiterhin fortgesetzt.
Eine Änderung der Verbindungsfunktion von Straßen wird im Rahmen der Planung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie den Straßenbaulastträgern abgestimmt. Zu einer solchen Straße wird auch die B 74 in der Ortsdurchfahrt von Ritterhude gehören. Nach erfolgter Umstufung von Straßen obliegt die Planungshoheit dem dann zuständigen Straßenbaulastträger.
Der Auftrag resultiert aus dem Bundesverkehrswegeplan und die Bezeichnung ist dort vorgegeben: Es „soll eine gute Erreichbarkeit des Güterverkehrszentrums (GVZ) in Bremen und der Häfen Bremen, Bremerhaven und Hamburg insbesondere durch die Verlegung der B 74 im Bereich Scharmbeckstotel / Ritterhude mit Anschluss an den Knotenpunkt A 27 / A 281 ermöglicht werden. Mit der B 74 wird der Verkehr gebündelt und das nachgeordnete Straßennetz entlastet und durch die Verlegung die Verkehrssituation und die Lebensqualität in den Ortsdurchfahrten deutlich verbessert.“
Zum Auftrag gehört auch, einen Alternativenvergleich durchzuführen, um die Vorzugsvariante zu ermitteln. Diesen müssen wir so aufbereiten, dass er vor dem Bundesverwaltungsgericht Bestand hat. Generell geht es hierbei nicht um die Planung der A 20, sondern um die Entlastung der Ortsdurchfahrt Ritterhude.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.02.2023
zuletzt aktualisiert am:
23.02.2023
Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
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