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Scoping-Termin

Abschnitt 2: Riepe (A 31) – Aurich


Zur Festlegung der Untersuchungsinhalte der vom Vorhabensträger vorzulegenden Unterlagen nach § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. Art. 5 UVP-RL wird ein separates sogenanntes Scoping-Verfahren gemäß § 5 UVPG ("Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen") unter Beteiligung der Umwelt- und Naturschutzbehörden, der Naturschutzverbände und weiterer sachkundiger Dritter durchgeführt.

Der Termin fand für den Abschnitt 2 am 27. September 2016 statt. Unterlagen hierzu können nachfolgend heruntergeladen werden.


Unterlagen Scoping-Termin:

(Hinweis: Protokolle werden aus Datenschutzgründen grundsätzlich ohne Teilnehmerliste veröffentlicht.)

Bundesstraße 210

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.10.2017
zuletzt aktualisiert am:
10.01.2020

Ansprechpartner/in:
Frank Buchholz

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Aurich
Geschäftsbereichsleiter
Eschener Allee 31
26603 Aurich
Tel: (04941) 951-101
Fax: (04941) 951-100

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