Scoping-Termin
Abschnitt 2: Riepe (A 31) – Aurich
Zur Festlegung der Untersuchungsinhalte der vom Vorhabensträger vorzulegenden Unterlagen nach § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. Art. 5 UVP-RL wird ein separates sogenanntes Scoping-Verfahren gemäß § 5 UVPG ("Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen") unter Beteiligung der Umwelt- und Naturschutzbehörden, der Naturschutzverbände und weiterer sachkundiger Dritter durchgeführt.
Der Termin fand für den Abschnitt 2 am 27. September 2016 statt. Unterlagen hierzu können nachfolgend heruntergeladen werden.
Unterlagen Scoping-Termin:
(Hinweis: Protokolle werden aus Datenschutzgründen grundsätzlich ohne Teilnehmerliste veröffentlicht.)
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.10.2017
zuletzt aktualisiert am:
10.01.2020
Ansprechpartner/in:
Frank Buchholz
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Aurich
Geschäftsbereichsleiter
Eschener Allee 31
26603 Aurich
Tel: (04941) 951-101
Fax: (04941) 951-100