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Aufgaben

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist für Ingenieurbauwerke im Zuge von Bundes-, Landes- und teilweise auch von Kreisstraßen zuständig.

Zu ihren Aufgaben in diesem Rahmen zählen unter anderem:

  • die Planung von Bauwerken, z. B. wenn eine Brücke aufgrund ihres Zustandes ersetzt werden muss,
  • die Bauwerksprüfung, die regelmäßig durchgeführt wird, um Kenntnis über den Zustand der Bauwerke zu haben,
  • die Genehmigungsprüfung, bei der die Ausführungsunterlagen in bautechnischer und straßenbaubehördlicher Sicht geprüft werden,
  • die statische Beurteilung von Bauwerken, z. B. nach Unfällen oder im Zuge des Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte,
  • die Tunnelorganisation und -sicherheit, zur Gewährleistung eines sicheren Tunnelbetriebes.

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Aufgabengebieten finden Sie auf den zugehörigen Themenseiten.


Brücken

Aktuell befinden sich rund 5.600 Brücken (Teilbauwerke) in der Zuständigkeit der NLStBV. Davon

  • rund 2.700 Brücken an Bundesstraßen,
  • rund 2.100 Brücken an Landesstraßen,
  • rund 800 Brücken an Kreisstraßen (in 13 niedersächsischen Landkreisen besitzt die Landesbehörde die Zuständigkeit).


Tunnel

Derzeit ist die NLStBV zuständig für vier Tunnel im Zuge von Bundesstraßen. Der längste von ihnen, der Wesertunnel, hat eine Länge von 1.646 m und verbindet im Zuge der B 437 die niedersächsischen Landkreise Wesermarsch und Cuxhaven. Der kürzeste Tunnel ist der Hasselkopftunnel in Braunlage im Zuge der B 4 mit einer Länge von 220 m. Ebenfalls im südlichen Niedersachsen zu finden sind der Tunnel Bovenden nördlich von Göttingen im Zuge der B 3 und der Butterbergtunnel in Osterode am Harz (B 241).

Darüber hinaus sind vier Tunnel in Planung: Der Ahebergtunnel und die Ith-Querung zwischen Hildesheim und Holzminden im Zuge der B 240, der Pferdebergtunnel im Zuge der B 247 bei Duderstadt (Landkreis Göttingen) sowie ein Tunnel unterhalb der Hildesheimer Straße (L 393) im Zuge des Südschnellweges (B 3) in Hannover.


Sonstige Ingenieurbauwerke

Neben Brücken und Tunneln ist die Landesbehörde auch für weitere Ingenieurbauwerke zuständig. Zu Ihnen zählen unter anderem Lärmschutzwände, Stützwände oder Verkehrszeichenbrücken.

Die Lunebrücke im Zuge der Bundessstraße 437 (Landkreis Cuxhaven)   Bildrechte: NLStBV

Die Lunebrücke im Zuge der Bundessstraße 437 (Landkreis Cuxhaven).

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.10.2022
zuletzt aktualisiert am:
18.09.2023

Ansprechpartner/in:
Timo Stein

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiter 32 (Brücken und Tunnel)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2542
Fax: (0511) 3034-2099

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