Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist u. a. zuständig für die Anerkennung von Fahrlehrer-Ausbildungsstätten und die Errichtung eines Fahrlehrer-Prüfungsausschusses. Die Geschäftsstellen des Fahrlehrer-Prüfungsausschusses sind dezentral angesiedelt in Oldenburg, Lüneburg, Hannover und Wolfenbüttel. Örtlich zuständig ist die Geschäftsstelle, in deren Bezirk der Fahrlehrer-Anwärter seinen Wohnsitz oder die von ihm besuchte Fahrlehrer-Ausbildungsstätte oder Ausbildungs-Fahrschule ihren Sitz hat.
Anfragen richten Sie bitte zentral an die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 34
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Telefon (0511) 3034-01
Fax (0511) 3034-2099
poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Weiterhin ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erteilung von bestimmten Ausnahmegenehmigungen nach dem Fahrlehrergesetz zuständig. Dabei handelt es sich um Ausnahmegenehmigungen nach § 54 Fahrlehrergesetz (FahrlG) für die folgenden Vorschriften:
- § 16 Abs. 1 FahrlG (Ausbildungsfahrlehrer),
- § 18 Abs. 1 S. 1 Nrn. 4 und 5 FahrlG (Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis: Mindestens zweijähriges hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis in einer Fahrschule sowie Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft),
- § 45 Abs. 2 S. 1 Nrn. 2 und 3 FahrlG (Seminarerlaubnis ASF) und § 46 Abs. 2 S. 1 Nrn. 2 bis 4 FahrlG (Seminarerlaubnis FES).
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.01.2007
zuletzt aktualisiert am:
31.01.2022
Ansprechpartner/in:
Karl-Heinz Werkmeister
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiter 34 (Verkehrsbehördliche Angelegenheiten, Großraum- und Schwertransporte)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: Call Center (0511) 3034-2470
Fax: (0511) 3034-2099