Fragen und Antworten: Lärmschutz
Ortsumfahrung Ritterhude im Zuge der Bundesstraße 74
Die Emissionsgutachten (Luftschadstoffe), die schalltechnischen Untersuchungen sowie die naturschutzfachlichen Untersuchungen sind Teil des Planungsauftrages und bilden die Grundlage für den Alternativenvergleich. Dabei werden die unterschiedlichen Ausprägungen aller Kriterien gegenübergestellt. Die Gutachten werden zusammen mit den Ergebnissen des Alternativenvergleichs zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen werden die flächenmäßige Betroffenheit verschiedener baulicher Nutzungen gemäß den geltenden Bebauungsplänen sowie die Beeinträchtigung siedlungsnaher Freiräume und Erholungsgebiete betrachtet. Für die Vorzugstrasse werden im Zuge der Entwurfsplanung konkrete Berechnungen von sogenannten Schutzfällen vorgenommen und – soweit erforderlich – aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen.
Das Thema Lärmschutz wird im Rahmen des Alternativenvergleichs als ein zentraler Bestandteil bearbeitet und bewertet. Dabei orientieren sich die NLStBV sowie die beteiligten Fachbüros nach den aktuellen Vorgaben der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) sowie nach den Regelungen des derzeit geltenden Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV). Für die Vorzugstrasse wird es eine schalltechnische Untersuchung zum Lärmzuwachs im Bestandsnetz geben. Ein Rechtsanspruch auf die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen ist damit jedoch nicht verbunden.
Das Thema Lärmschutz ist einer von vielen Kriterien, die in den Planungen berücksichtigt werden. Lärmschutzmaßnahmen auf der bestehenden B 74 sind jedoch nicht zielführend und reichen nicht aus, um die Straße zu erhalten. Ziel des Neubaus bzw. der Verlegung der B 74 ist es, die Leistungsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit zu verbessern. Darüber hinaus soll der Ortskern Ritterhude von dem Verkehr maßgeblich entlastet werden. Diese Punkte können mit einer bloßen Erneuerung im Bestand nicht erzielt werden, weshalb eine Ortsumgehung erforderlich ist.
Die Planung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist Bestandteil der Entwurfsplanung und wird nach Vorliegen der schalltechnischen Gutachten und Auswahl der Vorzugstrasse bei Überschreitung der Grenzwerte geplant. Die Planung von Lärmschutzanlagen ist Inhalt der Folgenbewältigung des Straßenbaus. Im aktuellen Alternativenvergleich werden hingegen nur die Auswirkungen des Straßenbaus an sich aufgezeigt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.02.2023
zuletzt aktualisiert am:
26.08.2024
Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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