Fragen und Antworten: Lärmschutz
Ortsumfahrung Ritterhude im Zuge der Bundesstraße 74
Ja, im Rahmen des Alternativenvergleiches werden auch schalltechnische Untersuchungen durchgeführt und in die Bewertung der Trassen einbezogen. Für die Vorzugstrasse werden im Rahmen der Entwurfsaufstellung konkrete – wenn nötig – aktive Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt.
Das Thema Lärmschutz wird im Rahmen des Alternativenvergleichs als ein zentraler Bestandteil bearbeitet und bewertet. Dabei orientieren sich die NLStBV sowie die beteiligten Fachbüros nach den aktuellen Vorgaben der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) sowie nach den Regelungen des derzeit geltenden Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV). Für die Vorzugstrasse wird es eine schalltechnische Untersuchung zum Lärmzuwachs im Bestandsnetz geben. Ein Rechtsanspruch auf die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen ist damit jedoch nicht verbunden.
Das Thema Lärmschutz ist einer von vielen Kriterien, die in den Planungen berücksichtigt werden. Lärmschutzmaßnahmen auf der bestehenden B 74 sind jedoch nicht zielführend und reichen nicht aus, um die Straße zu erhalten. Ziel des Neubaus bzw. der Verlegung der B 74 ist es, die Leistungsfähigkeit sowie die Verkehrssicherheit zu verbessern. Darüber hinaus soll der Ortskern Ritterhude von dem Verkehr maßgeblich entlastet werden. Diese Punkte können mit einer bloßen Erneuerung im Bestand nicht erzielt werden, weshalb eine Ortsumgehung erforderlich ist.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.02.2023
zuletzt aktualisiert am:
23.02.2023
Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling
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