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Planungsgeschichte

Bundesstraße 3: Ortsumgehung Celle


Erste Überlegungen zu einer Ortsumgehung von Celle im Zuge der B 3 wurden bereits Ende der 1930er-Jahre angestellt. Die Stadt Celle beschloss 1959 einen Baunutzungs- und einen Wirtschaftsplan, in dem eine Ostumgehung enthalten war, und stellte 1962/63 den ersten Generalverkehrsplan mit einer Ostumgehung Celle auf.

Es folgte 1968/69 das Raumordnungsverfahren zur zweibahnigen (autobahnähnlichen) Verlegung der B 3 für den Abschnitt der Ostumgehung, von der B 214 (mit kurzem Anschluss an die B 3 im Süden) bis zur B 3 zwischen Celle und Groß Hehlen im Norden mit der Linienbestimmung des Bundesministers für Verkehr im Jahre 1969.

Weitere Linienbestimmungen erfolgten 29. März 1971 in Fortsetzung nach Süden bis zur Moormühle und am 28. Februar 1983 für den Bereich Groß Hehlen.

Für den Abschnitt der Ostumgehung Celle wurde Anfang 1976 das Planfeststellungsverfahren bei der damaligen Bezirksregierung Lüneburg eingeleitet, das mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 24. August 1979 endete. Nach zahlreichen Klagen hob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg diesen Beschluss auf.

Anfang 1985 wurde von der niedersächsischen Straßenbauverwaltung ein Untersuchungsauftrag zur Lösung der drängenden Verkehrsprobleme im Raum Celle/ Wathlingen an ein Ingenieurbüro erteilt.

Das erforderliche Raumordnungsverfahren (vgl. Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung) für die Verlegung der B 3 im Raum Celle/ Wathlingen einschließlich Ortsumgehungen Celle und Groß Hehlen wurde am 20. Dezember 1994 mit der landesplanerischen Feststellung für die beantragte Variante 11 mit Tunnel abgeschlossen. Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bestimmte gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) am 15. Januar 1998 die Variante 11 mit Brücke als die weiter zu beplanende Linie.

Zur Klärung der Umweltverträglichkeit auf der Ebene des Raumordnungsverfahrens und der Linienbestimmung wurden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie in den Jahren 1988 bis 1993 insgesamt zehn ergänzende Einzelgutachten erstellt.

Bundesstraße 3

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.01.2007
zuletzt aktualisiert am:
15.07.2019

Ansprechpartner/in:
N. N.

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Verden
Geschäftsbereichsleitung
Bgm.-Münchmeyer-Straße 10
27283 Verden
Tel: (04231) 9857-0
Fax: (04231) 9857-250

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