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Regionaler Geschäftsbereich Lüneburg

Die Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden – neben der Zentrale in Hannover – in der Fläche von ihren regionalen Geschäftsbereichen wahrgenommen.

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lüneburg auf Bundes- und Landesstraßen  
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lüneburg auf Bundes- und Landesstraßen.

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lüneburg auf Bundes- und Landesstraßen:

  • Landkreise Harburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen
  • teilweise Landkreis Lüneburg

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lüneburg bei den Finanzhilfen  
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lüneburg bei den Finanzhilfen.

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lüneburg bei den Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse:

  • Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Stade, Uelzen, Verden

Aktuelle Baustellenübersicht im Geschäftsbereich Lüneburg

Aktuelle Baustellenübersicht

Hier informieren wir aktuell über Baustellen in der Zuständigkeit unseres regionalen Geschäftsbereichs Lüneburg, die zu längeren Behinderungen führen können.
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Dienstgebäude Am Alten Eisenwerk 2 D des Geschäftsbereichs Lüneburg   Bildrechte: NLStBV

Dienstgebäude Am Alten Eisenwerk 2 D des Geschäftsbereichs Lüneburg.

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