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Flugschulen

Ausbildungsorganisationen (ATO & DTO)


Die Ausbildung von Luftfahrern darf nur in genehmigten (ATO) oder selbsterklärten (DTO) Ausbildungsorganisationen durchgeführt werden

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt in Niedersachsen Aufsicht über rund 50 Ausbildungsorganisationen.

Darunter fallen Ausbildungsorganisationen für Motorflug, Helikopter, Ballonfahrt sowie Segelflug.

Eine der größten Ausbildungsorgansiationen stellt der Luftsportverband Niedersachsen e.V. mit rund 60 angeschlossenen Vereinen dar.

Nachstehend die Formulare für Ausbildungsorganisationen ATO und DTO:


Formulare Ausbildungsorganisation (ATO)

Formulare Ausbildungsorganisation (DTO)

Flugzeug   Bildrechte: www.pixabay.com

Flugzeug (Symbolfoto).

Ansprechpersonen

Standort Oldenburg:
Albert Wundram
Tel: (0441) 2181-217

Standort Hannover:
Thomas Schüttoff
Tel: (0511) 3034-2108
Tim Wührmann
Tel: (0511) 3034-2041

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.10.2013
zuletzt aktualisiert am:
06.11.2023

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099

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