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Flugschulen

Ausbildungsorganisationen (ATO & DTO)


Die Ausbildung von Luftfahrern darf nur in genehmigten (ATO) oder selbsterklärten (DTO) Ausbildungsorganisationen durchgeführt werden

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat in Niedersachsen über 50 verschiedene Ausbildungsorganisationen genehmigt und führt darüber auch die Aufsicht.

Darunter fallen Ausbildungsorganisationen für Motorflug, Helikopter, Ballonfahrer, sowie Segelflug.

Eine der größten Ausbildungsorgansiationen stellt der Deutsche Aeroclub Landesverband Niedersachsen e.V. mit über 800 Fluglehrern und rund 70 angeschlossenen Vereinen dar.

Nachstehend die Formulare für Ausbildungsorganisationen ATO und DTO:


Formulare Ausbildungsorganisation (ATO)

Formulare Ausbildungsorganisation (DTO)

Flugzeug
Regionale Zuständigkeiten der Luftfahrtbehörde in Niedersachsen   Bildrechte: NLStBV

Regionale Zuständigkeiten der Luftfahrtbehörde in Niedersachsen.

Ansprechpartner/in

Standort Oldenburg:
Albert Wundram
Tel: (0441) 2181-217

Standort Wolfenbüttel:
Thomas Schüttoff
Tel: (05331) 8587-213

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.10.2013
zuletzt aktualisiert am:
28.01.2021

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099

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