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Bauwerksprüfung

Fast alle Entwicklungen an einem Bauwerk, also auch Alterserscheinungen, zeichnen sich über Jahre hinweg ab und sind somit vorhersehbar. Die Ingenieurbauwerke in ganz Deutschland werden schon seit den 1930er-Jahren regelmäßig überprüft. Deshalb besteht ein großer Erfahrungsschatz an Beobachtungen und Auswertungen, so dass in der Regel langfristige Aussagen über den Zustand eines Bauwerks getroffen werden können.

Vorgabe für die regelmäßigen Untersuchungen ist die DIN 1076 („Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung“). Sie basiert auf einer Richtlinie aus dem Jahr 1930 und wurde im Laufe der Jahre mehrfach aktualisiert, zuletzt im November 1999. Die DIN 1076 schreibt vor, wie oft welche Untersuchungen an den Bauwerken im Bundesgebiet vorgenommen werden müssen. Es gibt:

  • die jährliche Sichtprüfung,
  • die Hauptprüfung (alle sechs Jahre),
  • die einfache Prüfung (immer drei Jahre nach einer Hauptprüfung),
  • Prüfungen aus besonderem Anlass (Sonderprüfungen), zum Beispiel nach schweren Unwettern, schweren Unfällen, Überflutungen usw.,
  • Prüfungen nach besonderen Vorschriften.
Hauptprüfung der Elbbrücke Dömitz (B 191)   Bildrechte: NLStBV
Hauptprüfung der Elbbrücke Dömitz (B 191).

Bei einer Prüfung werden nicht nur alle Schäden, sondern auch die standardmäßigen Messdaten dokumentiert.

Bei der jährlichen Sichtprüfung gehen die Prüfer auch in die begehbaren Hohlräume des Bauwerks. Sie untersuchen das Bauwerk auf außergewöhnliche Veränderungen, Mängel an Verkehrszeichen, Schutzeinrichtungen und Absturzsicherungen, an den Entwässerungseinrichtungen, an den Übergangskonstruktionen, an den Belägen und an den Böschungen sowie auf Risse, Verformungen, Verschiebungen und Betonabplatzungen.

Die Hauptprüfung findet alle sechs Jahre statt. Der Bauwerksprüfer geht dabei so nah an das Bauwerk heran, dass er jeden einzelnen Quadratmeter mit der Hand anfassen kann („handnahe“ Untersuchung). Dabei kann er auch Besichtigungsgeräte einsetzen, zum Beispiel spezielle Fahrzeuge, zum Teil auf Schienen, Hebebühnen oder Büro- und Gerätewagen. Auch Schlauchboote, Leitern und Lampen können eingesetzt werden. Zur Messung dienen Schweißnahtdickenmesser, Ultraschallgerät, Wasserwaage und Infrarotthermometer. Weitere Werkzeuge und Hilfsmittel sind Hammer, Schraubendreher, Zange, Zollstock, Lupe, Spiegel.

Die einzelnen Teile des Bauwerks müssen vor dieser Prüfung gereinigt werden, damit auch versteckte Schäden identifiziert werden können. Diese „handnahe“ Überprüfung kann bei großen Bauwerken bis zu drei Wochen dauern.

Handnahe Prüfung der Elbbrücke Dömitz   Bildrechte: NLStBV
Handnahe Prüfung der Elbbrücke Dömitz.

Bei der einfachen Prüfung werden keine Besichtigungsgeräte eingesetzt. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine intensive, erweiterte Sichtprüfung. Dabei werden auch Einzelteile des Bauwerks untersucht. Bei Brücken gehören beispielsweise neben dem Bauwerk selber auch Lärmschutzwände oder die Lager dazu, die die Last der Brücke richtig verteilen sollen.

Die Prüfung aus besonderem Anlass wird nach größeren Ereignissen vorgenommen, die den Zustand des Bauwerks beeinflussen könnten, zum Beispiel Hochwasser oder Fahrzeuganprall. Der Umfang der Prüfung ergibt sich aus dem besonderen Anlass. Die Sonderprüfung ersetzt die anderen Prüfungen jedoch nicht.

Bei der Prüfung nach besonderen Vorschriften werden die maschinellen und elektrischen Anlagen überprüft, für deren Betrieb jeweils eigene Vorschriften gelten.

Die Bauwerksprüfung wird hauptsächlich durch die Prüftrupps der NLStBV durchgeführt, ergänzende Prüfungen erfolgen durch Ingenieurbüros. Nach Abschluss oder bereits während der Prüfung werden mögliche Ursachen für die festgestellten Mängel identifiziert. Es werden Maßnahmen zu deren Behebung benannt, die in besonders kritischen Fällen auch Verkehrseinschränkungen bis hin zur sofortigen Sperrung des Bauwerks bedeuten können.

Prüfung der Elbbrücke Dömitz mit Brückenuntersichtsgerät   Bildrechte: NLStBV
Prüfung der Elbbrücke Dömitz mit Brückenuntersichtsgerät.
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auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr:

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
27.01.2023

Ansprechpartner/in:
Timo Stein

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiter 32 (Brücken und Tunnel)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2542
Fax: (0511) 3034-2099

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