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Planungsprozess

B 3: Ortsumgehung Elstorf


Wie läuft die Planung ab?

Von der ersten Idee bis zur Realisierung einer neuen Straße wie der B 3n ist es ein langer Weg. Bereits 2017 begannen die ersten Planungen für den Bau der B 3 Ortsumgehung (OU) Elstorf, bis zur Baudurchführung durchläuft das Projekt jedoch sechs Planungsphasen, welche im Folgenden überblickartig dargestellt werden.

Übersicht der Planungsschritte


1. Ermittlung des Bedarfs: Der Bundesverkehrswegeplan

Bevor mit der Planung einer neuer Bundesfernstraße begonnen werden kann, muss das Projekt zunächst in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufgenommen und in seiner Anlage, dem Bedarfsplan, in die Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft werden. Dies ist die Voraussetzung für den Planungsauftrag an den späteren Vorhabenträger eines Projektes, für die B 3 OU Elstorf ist dies die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) im Geschäftsbereich Lüneburg, die seit Oktober 2016 den Planungsauftrag innehat.

Weitere Informationen zu diesem Planungsschritt erhalten Sie auf der Unterseite Bedarfsplanung.


2. Die Linie finden: Vorplanung

Besteht Planungsrecht für ein neues Bundesstraßenprojekt wie die B 3n ist der nächste Schritt die sogenannte Vorplanung. Sie dient als konzeptionelle Planungsstufe vorrangig der Linienfindung für die neue Bundesstraße. Die Untersuchungen der Vorplanung stellen in der Regel bei raumbedeutsamen Planungsprojekten – so auch bei der B 3n – die Verfahrensgrundlage eines Raumordnungsverfahrens (ROV) dar. Abschluss dieser Planungsphase ist das verwaltungsinterne Verfahren der Linienbestimmung nach § 16 FStrG. Nach der Bestätigung der landesplanerisch festgestellten Trasse der Ortsumgehung Elstorf wurden im Rahmen von weiteren Variantenvergleichen die Gestaltung der Knotenpunkte konzeptioniert. Die Vorzugstrasse wurde daraufhin in Lage und Höhe optimiert. Zudem wurde die Neubaustrecke im Süden verlängert und die sogenannte Rosengartenkreuzung (Knotenpunkt 4 - B3/K31/K52) in die Planung ausgenommen. Der Geschäftsbereich Lüneburg schloss im Juli 2022 die Phase der Vorplanung mit einem Gesamtfacharbeitskreis unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ab.

Weitere Informationen zu diesem Planungsschritt erhalten Sie auf der Unterseite Vorplanung. Hier finden Sie auch detaillierte Informationen zu den Variantenvergleichen und der Vorzugsvariante sowie zum gesamtplanerischen Variantenvergleich.


3. Ausgestaltung der Vorzugstrasse: Entwurfsplanung

Im Anschluss an die Linienbestimmung bzw. die Landesplanerische Feststellung im Raumordnungsverfahren wird die Vorzugsvariante im Zuge der Entwurfsplanung in der Lage und der Höhe konkretisiert. Das Ergebnis dieser Planungsstufe wird als Vorentwurf bezeichnet. Die NLStBV gab am 30.11.2023 die Vorentwurfsunterlagen an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fristgerecht zur Prüfung ab. Der Gesehen-Vermerk des Bundesverkehrsministeriums wird als nächster zentraler Projektmeilenstein erwartet.

Weitere Informationen zu diesem Planungsschritt erhalten Sie auf der Unterseite Entwurfsplanung.


4. Auf dem Weg zur Baugenehmigung: Die Genehmigungsplanung

Im Zuge der Genehmigungsplanung wird der Vorentwurf weiterentwickelt und zur Planfeststellung ergänzt (dann Feststellungsentwurf). Dabei werden die rechtlich maßgebenden Details in ausreichender Genauigkeit dargestellt (z. B. lässt ein Grunderwerbsplan erkennen, welche Flächen für die Verwirklichung der Maßnahme in Anspruch genommen werden müssen). Aus dem Feststellungsentwurf müssen für alle im Planfeststellungsverfahren Beteiligten Art und Umfang der Betroffenheit erkennbar sein.

Weitere Informationen zur Genehmigungsplanung finden Sie auf der Unterseite Genehmigungsplanung.


5. Grundlage der Baudurchführung: Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung erfolgt auf der Grundlage des im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens festgestellten Plans, also nach der Erteilung des Baurechts. Die Auflagen und Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss werden in die Planung eingearbeitet und zum Ausführungsentwurf / Bauentwurf für die bauaufsichtliche Freigabe weiterentwickelt.

Weitere Informationen zur Genehmigungsplanung finden Sie auf der Unterseite Ausführungsplanung.


6. Ausschreibung, Vergabe und Bau

Auf der Grundlage der Ausführungsplanung werden die Mengen für die zu beauftragenden Bauleistungen ermittelt sowie ein Baukonzept aufgestellt.

Weitere Informationen zu Ausschreibung, Vergabe und Bau finden Sie auf der Unterseite Ausschreibung, Vergabe und Bau.

Ein Überblick: Wer ist wofür zuständig?

Vorhabenträgerin: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, beauftragt mit der Planung und später dem Bau des Projektes.

Untere Planungsbehörden: Landkreise Harburg und Stade, sind zuständig für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens in ihrem Bereich .

Planfeststellungsbehörden: Für den Bauabschnitt 2 (Globalmaßnahme) der Landkreis Stade (Umweltamt), für den Bauabschnitt 3 (Bedarfsplanmaßnahme) die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, zentrale Geschäftsbereiche Hannover, Dezernat 41 und für den Umbau der Rosengartenkreuzung (Knotenpunkt 4, Folgemaßnahme) der Landkreis Harburg (Rechtsamt).

Durch die Änderung des § 38, Abs. 5 des Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) am 29. Juni 2022 ist es nun möglich, dass die beiden Landkreise ihre Zuständigkeit für die Planfeststellung auf das Dezernat 41 der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr übertragen können. Dies ist bereits durch entsprechende Vereinbarungen erfolgt.

Das Dezernat 41 ist damit als alleinige Planfeststellungsbehörde für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Gesamtmaßnahme bzw. der drei Teilabschnitte zuständig.

Planung (Symbolfoto)   Bildrechte: www.pexels.com
Ein Überblick: Wer ist wofür im Projekt B 3 Ortsumgehung zuständig?

Vorhabenträgerin: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg.

Untere Planungsbehörden: Landkreise Harburg und Stade.

Planfeststellungsbehörde: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, zentrale Geschäftsbereiche Hannover, Dezernat 41.

Ein Überblick über den gesamten Planungsprozess bieten auch die folgenden Dokumente:

  Faktenblatt zum Planungsprozess
(PDF, 0,19 MB)

  Zeitstrahl
(PDF, 0,03 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2021
zuletzt aktualisiert am:
20.02.2024

Ansprechpartner/in:
Dirk Möller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Geschäftsbereichsleiter
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-101
Fax: (04131) 8305-299

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