Fragen und Antworten: Umwelt
Ortsumfahrung Ritterhude im Zuge der Bundesstraße 74
Ja, es wird angestrebt, so weit wie möglich auf bestehende Straßen zurückzugreifen, die bei Bedarf ausgebaut werden. Bei der östlichen Variante kann bis zum Anschluss an die A 27 teilweise auf vorhandene Trassen zurückgegriffen werden. Der nördliche Bereich zwischen der K 44 und Osterholz-Scharmbeck würde als Neubau eine vollständige Neuversiegelung bedeuten. Bei der Westvariante handelt es sich überwiegend um Neuversiegelungen.
Der Schutz von Mensch und Natur ist ein zentraler Bestandteil der Planung. Hierfür wird unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und auch der Lärmschutz spielt – als eines von vielen Kriterien – eine wichtige Rolle. Darüber hinaus werden weitere sogenannte abiotische Schutzgüter, zum Beispiel Boden und Wasser, sowie biotische Schutzgüter, zum Beispiel Pflanzen und Tiere, berücksichtigt.
Mit Blick auf für die Maßnahme notwendige Zerschneidungen von Freiflächen gilt ein grundsätzliches Vermeidungs- und Minderungsgebot. Demnach werden freie Räume so wenig wie möglich und nur wenn es dringend erforderlich ist zerschnitten.
Alle potenziell betroffenen NATURA 2000-Gebiete werden sowohl im Alternativenvergleich als auch in der Entwurfsplanung im Hinblick auf die Biodiversität im Zuge der Erarbeitung der FFH-Prüfungen sowie des Landschaftspflegerischen Begleitplans für die Vorzugstrasse erarbeitet und berücksichtigt.
Schutzgebiete werden gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bei der Planung als Gebiet mit besonderem Status berücksichtigt. Für das Projekt B 74 Ortsumfahrung Ritterhude wird zudem ein Fachbeitrag zum Klimaschutz erstellt. Darin werden die Werte und Funktionen der Schutzgebiete für den Naturhaushalt bewertet, z. B. als CO2-Senke oder klimatisch ausgleichend wirkender Raum. Die Kriterien fließen anschließend in die Bewertung der einzelnen Varianten ein.
Ob und wie viele Moorgebiete bzw. Moorböden beeinträchtigt werden, kann aktuell noch nicht gesagt werden. Das hängt von den Untersuchungen zum Straßenquerschnitt ab, also der notwendigen Fahrbahnbreite. Wie das Landschaftsbild in Zukunft aussieht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem davon, wie die Bauwerke ausgestaltet werden und in welcher Höhe die Straße über dem Gelände verläuft.
Das Schutzgut Mensch wird sowohl hinsichtlich der Erholungsfunktion in Bezug auf das Wohnumfeld als auch in Bezug auf die naturgebundene Naherholung im Alternativenvergleich und in der Entwurfsplanung der Vorzugstrasse berücksichtigt. Sobald Beeinträchtigungen von bedeutsamen Flächen für die Naherholung festgestellt werden, gehen diese daher negativ zu Lasten der jeweiligen Alternative in den Vergleich ein. Ausweichflächen, zur Schaffung neuer Erholungsflächen, sind allerdings nicht vorgesehen.
Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung – die der Landesplanerischen Feststellung und Linienbestimmung zugrunde liegt – wurden für das Vogelschutzgebiet Hammeniederung konkrete kohärenzsichernde Maßnahmen abgeleitet sowie Möglichkeiten zur Verortung solcher Flächen aufgezeigt. Die konkrete Abarbeitung, Begründung und Festlegung dieser Flächen erfolgt dann im Zuge der Entwurfsplanung für die Vorzugstrasse.
Die Berücksichtigung der Baugrundverhältnisse ist eine maßgebliche Grundlage für den Alternativenvergleich sowie für die Entwurfsplanung der Vorzugstrasse und wird unabhängig von der Lage der jeweiligen Trassen bewertet. Der Baugrund wird neben seinen technischen Eigenschaften über die Schutzgüter Boden und Wasser auch kostenseitig und bezüglich des Naturschutzes bewertet. Ein Verlauf der Trasse in hochwassergefährdeten Bereichen muss bei der Planung besonders berücksichtigt werden, damit – z. B. bedingt durch den Trassenverlauf – die schadlose Abführung von Hochwasser weiterhin gewährleistet bleibt.
Sowohl bei der West- als auch bei der Ostvariante würde es zur Beanspruchung von landwirtschaftlichen Flächen kommen. Im Zuge des Alternativenvergleichs sowie auch bei der Entwurfsplanung der Vorzugstrasse werden die Möglichkeiten der Erschließung landwirtschaftlicher Flächen mitbetrachtet. Als Grundlage erfolgt eine Datenerhebung der betroffenen Betriebe durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Bezirksstelle Bremervörde).
Ziel ist es, für jedes Flurstück die Erreichbarkeit sicherzustellen. Sollten entsprechende Voraussetzungen für ein Flurbereinigungsverfahren vorliegen, können darüber hinaus weitere Regelungen – z. B. hinsichtlich der Erschließung von Flächen oder der Bewirtschaftung – festgelegt werden.
Die artenschutzrechtlichen Belange – dazu zählen auch mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Tier – werden im Alternativenvergleich sowie in der Entwurfsplanung der Vorzugstrasse im Detail berücksichtigt und fließen demnach in die Bewertung der einzelnen Trassenverläufe ein. Hier werden folglich auch mögliche Auswirkungen auf die bestehenden Weißstorchhorste geprüft.
Bei einer Verbreiterung der Ritterhuder Heerstraße müsste eine der Baumreihen gefällt werden, sofern der Ausbau der Ritterhuder Heerstraße notwendig wird. Wie viel Fläche für eine Verbreiterung benötigt wird, kann erst nach Festlegung des Fahrbahnquerschnitts ermittelt werden.
Einzelne Aspekte werden im Rahmen des Fachbeitrags zum Klimaschutz mitberücksichtigt. Darüber hinaus spielen Niederschlagsereignisse in Bezug auf das Thema Entwässerung der Straße eine wichtige Rolle. Die Planung berücksichtigt immer die zum Zeitpunkt der Entwurfsaufstellung aktuell vorliegenden Regendaten des Deutschen Wetterdienstes.
Befindet sich der Verlauf der Trasse in einem Überschwemmungs- oder auch Hochwassergebiet erfolgt hier eine besondere Berücksichtigung, so dass über mögliche (auch bauliche) Anpassungen ein Unterspülen der Trasse verhindert oder die schadlose Abführung von Hochwasser weiterhin gewährleistet bleibt. Wir wissen bereits, dass im Falle der Ostvariante ein Überschwemmungsgebiet tangiert werden würde. Es berät uns ein Fachplaner, wo und in welchem Umfang Ausweichflächen im Falle der Überbauung eines Überschwemmungsgebietes geschaffen werden müssten.
Die Kartierungen im Gelände wurden im Oktober 2022 abgeschlossen. Im Anschluss wurden die Daten von dem beauftragten Kartierungsbüro (Ökoplan – Institut für Ökologische Planungshilfe) ausgewertet. Aktuell werden diese Auswertungen von der NLStBV bezüglich umweltplanerischer Aspekte bewertet. Denn: Die Bewertung ist eine wichtige Grundlage für den Straßenentwurf. Die Auswertungen seitens der NLStBV sind voraussichtlich Mitte 2023 abgeschlossen. Derzeit wird geprüft, ob Nachkartierungen (z. B. in den Artengruppen der Amphibien oder Fledermäuse) notwendig werden. Diese möglichen Kartierungen würden dann in diesem Jahr (2023) erfolgen.
Das Thema Treibhausgasemissionen bzw. generell das Thema Klimaschutz hat in den letzten Jahren im Verkehrswegeplan mehr an Bedeutung gewonnen, u. a. auch aufgrund des Klimaschutzgesetzes – dies spiegelt sich natürlich auch in der Planung wider. So ist bei Neubauvorhaben zum Beispiel ein Fachbeitrag zum Klimaschutz zu erarbeiten. Dabei werden folgende drei Aspekte von Treibhausgasemissionen berücksichtigt: Verkehr (Auswirkungen je nach Trasse), Landnutzungsänderungen (Betroffenheiten von Flächen, Klimawirksamkeit) und der Lebenszyklus einer Straße (In welchem Zeitraum muss man mit baulichen Veränderungen im Betrieb einer Straße rechnen, die wiederum klimawirksam sind?). Unter dem Aspekt der Landnutzungsänderungen werden unter anderem auch Moorböden und Torfe berücksichtigt.
Inwiefern Deiche betroffen sind oder auch die Erosion bei einem möglichen Ausbau der Trasse von Bedeutung ist, wird sich mit der Konkretisierung der Planung herausstellen. Sofern es Betroffenheiten gibt, werden diese selbstverständlich in der Planung berücksichtigt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.02.2023
zuletzt aktualisiert am:
23.02.2023
Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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