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Ausschreibung, Vergabe und Bau

B 3: Ortsumgehung Elstorf


Auf der Grundlage der Ausführungsplanung werden die Mengen für die zu beauftragenden Bauleistungen ermittelt sowie ein Baukonzept aufgestellt. Die beabsichtigte Neubaumaßnahme wird nach Vorliegen der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen, Sicherstellung der Finanzierung und Durchführung des notwendigen Grunderwerbs anhand der ausführungsreifen Planunterlagen entsprechend der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) öffentlich ausgeschrieben. Bevor die vollständigen Ausschreibungsunterlagen zur Aufforderung der Angebotsabgabe öffentlich bekanntgegeben werden, sind Abstimmungsgespräche mit den Trägern öffentlicher Belange sowie Ver- und Entsorgungsunternehmen zum geplanten Bauablauf und den sich daraus ergebenden Verkehrsführungsmaßnahmen zu führen.

Im Anschluss an den Eröffnungstermin für die Angebotsabgabe (Submission) werden die Angebote der Bieter bzw. Bietergemeinschaften unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und gegebenenfalls auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkte gewertet. Das nach dieser Prüfung annehmbarste Angebot erhält den Zuschlag. Der Bauvertrag ist mit der entsprechenden Baufirma – oder mit der Arbeitsgemeinschaft von Baufirmen – als Auftragnehmer zu schließen.

Weitere detaillierte Informationen zu den einzelnen Planungsschritten erhalten Sie in unserem Faktenblatt Planungsprozess (PDF, 019 MB)
und auf der Seite "Von der Planung zum Bau: Verfahrensablauf bei Bundesfernstraßen".

Planung (Symbolfoto)   Bildrechte: www.pexels.com

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2023
zuletzt aktualisiert am:
15.02.2024

Ansprechpartner/in:
Dirk Möller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Geschäftsbereichsleiter
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-101
Fax: (04131) 8305-299

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