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Ortsdurchfahrt Tätendorf

B 4: Gesamtkonzept für mehr Verkehrssicherheit


Überprüfung der Fußgängerüberwege und Lärmsituation

Die Lage des vorhandenen Fußgängerüberweges an der Einmündung Barumer Weg wird überprüft. Darüber hinaus wird im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung der Knotenpunkt B 4 / Dorfstraße / Barumer Weg hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit untersucht.

Auf Antrag von Anwohnenden bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Uelzen führt der Geschäftsbereich Lüneburg der NLStBV momentan eine schalltechnische Untersuchung zur Beurteilung der Lärmbelastung in der Ortslage von Tätendorf durch. Diese dient als Grundlage für die Entscheidung, ob dem Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Ortslage zugestimmt werden kann. Die Ergebnisse werden der Verkehrsbehörde des Landkreises Uelzen zur Verfügung gestellt, die letztendlich darüber entscheidet.

Bundesstraße 4

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.07.2023
zuletzt aktualisiert am:
11.07.2023

Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Pressesprecherin
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-102
Fax: (04131) 8305-299

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