Ortsdurchfahrt Tätendorf
B 4: Gesamtkonzept für mehr Verkehrssicherheit
Tempo 30 angeordnet – Fußgängerüberweg wird 2024 durch Ampel ersetzt
Seit Ende September 2023 gilt in der Ortsdurchfahrt Tätendorf tagsüber und nachts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Die Bürgerinitiative B 4 hatte einen Antrag auf Temporeduzierung in den Ortslagen gestellt. Ob eine solche angeordnet wird, entscheidet die Verkehrsbehörde. Dafür sucht sie den Dialog mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger – in diesem Fall der NLStBV. Letztere prüft über den Tages- und Nachtzeitraum die von einer Straße ausgehenden Emissionen. Hier fließen neben der Verkehrsbelastung und -zusammensetzung auch der Fahrbahnbelag sowie die Abstände zu Gebäuden ein. Die berechneten Lärmpegel bilden die Grundlage für die Abwägung durch die Verkehrsbehörde.
Matthias Schild, Leiter der Verkehrsbehörde des Landkreises Uelzen, zu den Geschwindigkeitsanpassungen in Tätendorf und Jelmstorf: „Eine veränderte Rechtslage gibt uns den notwendigen Handlungsspielraum mit Blick auf die Verkehrslärmbelastung, sodass wir eine Temporeduzierung in dieser Form anordnen können. Die Unfalllage hat darauf keinen Einfluss.“
Zudem wird an der Kreuzung Barumer Weg / Dorfstraße der Zebrastreifen durch eine Ampel ersetzt. Diese Entscheidung basiert auf einer Verkehrsuntersuchung. Gezählt wurden Kraftfahrzeuge (KFZ), Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende vor Ort – ausschlaggebend war dabei jedoch die hohe Anzahl der KFZ. Aktuell ist geplant, die Ampel in Tätendorf 2024 in Betrieb zu nehmen, voraussichtlich bis Mitte des Jahres.
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.07.2023
zuletzt aktualisiert am:
23.11.2023
Ansprechpartner/in:
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Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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