Fragen und Antworten: Umweltbelange
B 188: Vierstreifiger Ausbau zwischen der A 39 und der K 5 in Wolfsburg
Bei den Auswirkungen eines Vorhabens wird zwischen anlage-, bau- sowie betriebsbedingten Auswirkungen unterschieden. Anlagebedingte Auswirkungen, d. h. durch den Baukörper selbst verursachte Auswirkungen, haben meist dauerhafte Veränderungen der Umwelt zur Folge. Mit der hier geplanten Verbreiterung einer vorhandenen Straße beschränken sich die maßgeblichen Eingriffe auf Flächen des bestehenden Straßenkörpers, nur im geringen Maße sind angrenzende Flurstücke betroffen. Erhebliche Eingriffe verursachen die zusätzliche Bodenversiegelung, die Überbauung von Flächen durch den verbreiterten Straßendamm und der damit verbundene Verlust an Lebensräumen für Flora und Flora.
Zu den baubedingten Auswirkungen zählen Lärm- und Schadstoffbelastungen, Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtungen, Lagerflächen und Bauwege, die sich lediglich auf die Bauzeit beschränken. Über Maßnahmen zur Reduktion dieser Auswirkungen und beispielsweise die Rekultivierung von in Anspruch genommenen Flächen können die Auswirkungen weitgehend minimiert werden.
Die betriebsbedingten Auswirkungen beschreiben die Veränderungen der Umwelt und seiner Bestandteile durch den Betrieb und die Unterhaltung der ausgebauten Straße. Dazu zählen zum Beispiel Schadstoffemissionen, Lärmemissionen, visuelle Störreize oder Tierverluste durch Unfälle.
Die Auswirkungen auf die Fauna werden anhand der umfangreichen Kartierergebnisse geprüft und hängen beispielsweise bei der Artengruppe der Vögel auch von schalltechnischen Untersuchungen ab.
Im Rahmen von artenschutzfachlichen Vermeidungsmaßnahmen wird angestrebt, zu erwartende Auswirkungen des Eingriffs während der Bauzeit und des späteren Betriebs auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Kompensationen der Eingriffe in Natur und Landschaft müssen gemäß Bundesnaturschutzgesetz im selben Naturraum ausgeglichen werden, in dem der Eingriff erfolgt. Der geplante Ausbauabschnitt liegt an der Grenze zwischen zwei Naturräumen, wobei sich der überwiegende Teil zwischen der Anschlussstelle A 39 und der Anschlussstelle Breiter Föhrd im Naturraum 5, Lüneburger Heide und Wendland, befindet. Der verbleibende kurze östliche Abschnitt bis zur Allerbrücke liegt im Naturraum 6, Weser-Aller-Flachland.
Durch die geplante Nutzung von Kompensationsflächenpools der Niedersächsischen Landesforsten wird der Maßgabe Rechnung getragen, möglichst Flächen der öffentlichen Hand für Naturschutzmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Durch eine vertragliche Sicherung werden Flächen in den Pools dem Vorhaben Ausbau B 188 zugeordnet, durch die Niedersächsischen Landesforsten entwickelt und dauerhaft unterhalten. In den Flächenpools können auch Eingriffe in das Schutzgut Boden (Versiegelung / Überbauung) ausgeglichen werden.
Artenschutzrechtliche Eingriffe sind in der Regel möglichst ortsnah zu kompensieren, hierfür sind Flächen im westlich benachbarten Barnbruch vorgesehen.
Die Rodung der Sträucher und Bäume auf den bestehenden Böschungen können kompensiert werden, indem auch die neuen Böschungen wieder mit standortgerechten heimischen Gehölzen bepflanzt werden.
Der Untersuchungsraum wurde nach Auswertung vorliegender Erkenntnisse über den Naturraum (z. B. vorhandene Schutzgebiete, Verbreitungskarten etc.) festgelegt und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Im Rahmen des Scoping-Termins wurden sowohl der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als auch anerkannte Naturschutzverbände um weitere Hinweise gebeten.
Nach der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Kartierung von Fauna und Flora erfolgten in den Jahren 2019/2020 zahlreiche flächendeckende Ortsbegehungen durch Mitarbeitende eines Fachbüros. Die Kartierungen erfolgen nach standardisierten Vorgaben hinsichtlich Zeitpunkt, Erfassungsmethode und Auswertung der Ergebnisse.
Als Ergebnis der Kartierungen entsteht im Bereich der Fauna die Biotoptypenkartierung, die alle Flächen des Untersuchungsgebiet nach einem Bestimmungsschlüssel in Biotoptypen kategorisiert. So wird dokumentiert, ob z. B. besonders seltene oder wertvolle über das Bundesnaturschutzgesetz geschützte Biotope von der Planung betroffen wären.
Zur Erfassung der Fauna wurden im Plangebiet Fischotter, Biber, Fische und Rundmäuler, Muscheln, Fledermäuse, Vögel, Amphibien und Reptilien sowie teilweise Insekten kartiert. Je nach Artengruppe sind Kartierungen zu unterschiedlichen Jahres- bzw. Tageszeiten notwendig. So werden beispielsweise Fledermäuse in den Abend- und Nachtstunden über mobile und stationäre Fledermausdetektoren erfasst und bestimmt.
Die bisherigen Baugrunduntersuchungen ergaben, dass eine Versickerung nur in sehr geringem Umfang möglich ist. Das von der Straße anfallende Regenwasser wird daher in Regerückhaltebecken gesammelt, vorgereinigt und dann über bestehende Einleitstellen gedrosselt in Aller und Kleine Aller abgeleitet.
Für die Erweiterung der B 188 müssen auf den Böschungen teilweise Bäume und Sträucher gerodet werden. Nach Fertigstellung der neuen Böschungsflächen werden diese wieder mit standortgerechten Gehölzen begrünt. Im Vorhabengebiet existieren insgesamt drei alte Eichen, die als Naturdenkmäler ausgewiesen sind. Diese Bäume werden nicht beeinträchtigt und im Rahmen der Bautätigkeit bei Bedarf fachgerecht geschützt.
In das Waldgebiet Balken wird nicht eingegriffen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.07.2023
Ansprechpartner/in:
Michael Peuke
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Wolfenbüttel
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