Großraum- und Schwertransporte
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Wichtige Hinweise Aufgrund des eingespielten VEMAGS Release 7.5 ist die Antragsbearbeitung derzeit erheblich beeinträchtigt. Bitte sehen sie bis auf Weiteres von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anhörung – möglichst – ab. Die Sachbearbeiter/innen der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) bearbeiten Ihren Antrag so schnell wie möglich. Aus gegebenem Anlass möchten wir im Zusammenhang mit der Ablastung des Brückenbauwerks Leher Heerstraße im Zuge der A 27 in Bremen darauf hinweisen, dass eine Sondernutzung für Schwerstverkehr möglich ist. Hierzu verweisen wir auf die Internetseite der Autobahn-GmbH des Bundes: Bitte prüfen Sie, ob eine Befahrung der A 27 möglich ist. Ferner finden Sie aktuelle Erklärfilme z. B. zu genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen und im Hinblick auf die Anwendung von VEMAGS unter folgendem Link: Allgemeine Informationen – VEMAGS. Neben der sorgfältigen und vollständigen Prüfung Ihres Anliegens variiert die Bearbeitungsdauer je nach beantragtem Fahrtweg, der Masse und Umfang des beabsichtigten Transportvorhabens. Eine unvollständige Antragsstellung, eine Nachbesserung seitens des Antragsstellers oder auch die Anhörung weiterer niedersächsischer Behörden können sich auf die Bearbeitungszeit auswirken. Bitte beachten Sie im Rahmen der Antragstellung daher folgende Hinweise:
Ihr Antrag ist unvorhergesehen dringend? Dringend benötigte Stellungnahmen zu Anträgen, die sich schon seit längerer Zeit bei uns in der Bearbeitung befinden, können Sie über diese Mailadresse anfragen: schwerlasttransporte@nlstbv.niedersachsen.de In diesem Zusammenhang teilen Sie uns bitte die Vemags-ID sowie Ihre zuständige Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde mit und ergänzen Sie Ihre Mail mit der Dringlichkeitsbescheinigung (inkl. Vemags-ID) Ihres Transportvorhabens, die durch Ihren Auftraggeber ausgestellt und auf Deutsch verfasst wurde. Außerdem muss der Grund der Eilbedürftigkeit ersichtlich sein. Die Dringlichkeitsbescheinigung ist darüber hinaus Ihrem Vemags-Antrag beizufügen! Sollte keine belastbare Dringlichkeitsbescheinigung vorliegen, werden Anträge regulär nach Eingangsdatum abgearbeitet. |
Großraum- und Schwertransporte überschreiten in ihren Abmessungen und/ oder Gewichten die zulässigen gesetzlichen Grenzen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und sind deshalb in Deutschland genehmigungspflichtig. Mitunter kann damit ein umfangreiches Anhörverfahren einhergehen.
Zahlreiche Großraum- und Schwertransporte, etwa aus dem Bereich der Windenergie, aber auch aus vielen anderen Bereichen, verlaufen durch das Transitland Niedersachsen. Die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nimmt dabei im Anhörverfahren eine tragende Rolle ein. Zum einen ist sie ein wesentlicher Straßenbaulastträger und zum anderen nimmt sie die Aufgabe als Höhere Straßenverkehrsbehörde wahr.
Im Jahr 2025 sind insgesamt 137.535 Anträge bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingegangen. Davon wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens 80.710 Anträge als Straßenbaulastträger und 56.825 Anträge als Höhere Verkehrsbehörde bearbeitet.
Zuständig für die Erlaubnis und Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten sind in Niedersachsen dagegen die Unteren Straßenverkehrsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte oder große selbstständige Gemeinden).
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Erreichbarkeit Sie erreichen unser speziell für (Nach-)Fragen zu Großraum- und Schwertransportanträgen eingerichtetes Call-Center montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer (0511) 3034-2470 sowie per E-Mail über unser Kontaktformular oder unter schwerlasttransporte@nlstbv.niedersachsen.de. Anfragen zu Ausnahmegenehmigungen nach § 70 (2) StVZO richten Sie bitte an ausnahmen.70StVZO@nlstbv.niedersachsen.de. |
Nds. Straßenkarte für Großraum- und Schwertransporte (Stand Januar 2026)
(PDF, 42,50 MB)
Um Bauwerke im Zuge eines genehmigten Fahrtwegs lokalisieren zu können, kann auf NWSIB-Online zurückgegriffen werden. NWSIB-Online finden Sie unter www.nwsib-niedersachsen.de. Eine entsprechende Arbeitshilfe befindet sich nachstehend.
dem bundesweiten Verfahrens-management für Großraum- und Schwertransporte, finden Sie unter
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.05.2010
zuletzt aktualisiert am:
27.08.2026
Ansprechpartner/in:
Alexander Emme
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleitung 34 (Verkehrsbehördliche Angelegenheiten, Großraum- und Schwertransporte)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: Call Center (0511) 3034-2470 oder direkt (0511) 3034-2433
Fax: (0511) 3034-2099
