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Statische Angelegenheiten

Genehmigungsprüfung

Die Genehmigungsprüfung von Ingenieurbauten (in der NLStBV „Rotprüfung“ genannt) befasst sich mit der Prüfung der Ausführungsunterlagen (Schal- und Bewehrungspläne, Ausstattungspläne) von Brücken- und Ingenieurbauten in Niedersachsen.

Neubauten von Brücken und anderer Ingenieurbauwerke (Tunnel etc.) werden für eine Nutzungsdauer von 100 Jahren geplant. Während dieses Nutzungszyklus müssen die Bauwerke diversen Beanspruchungen aus Verkehr und Umgebung (Temperatur, Wind, etc.) ohne Nutzungseinschränkungen widerstehen können. Um das Ziel von tragfähigen, dauerhaften und wirtschaftlichen Bauwerken zu erreichen, haben sich neben der sorgfältigen Planung durch alle Beteiligten zusätzliche Prüfmechanismen während des Planungsprozesses etabliert.

Herstellung eines zuvor rotgeprüften Bauwerks   Bildrechte: NLStBV
Herstellung eines zuvor rotgeprüften Bauwerks.

Nach erfolgter Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die regional tätigen Brückeningenieure der NLStBV und der statisch-konstruktiven Prüfung durch zugelassene Prüfingenieure, wird die „Rotprüfung“ durch die „Amtliche Prüfstelle für Baustatik von Ingenieurbauten“ der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) durchgeführt.

Hierbei werden die Ausführungsunterlagen schwerpunktmäßig in bautechnischer und straßenbaubehördlicher Sicht geprüft. Da sich die Kosten für Wartung und Instandsetzung eines Bauwerks während des Nutzungszyklus auf einen nicht unerheblichen Anteil der Baukosten belaufen liegt ein Schwerpunkt der "Rotprüfung" auf der Prüfung des Unterhaltungsaufwands (Brückenausstattung etc.) mit dem Ziel langlebige und wartungsarme Bauwerke zu schaffen.

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die Prüfung der Dauerhaftigkeit eines Bauwerks (Konstruktion). Durch Fehler in der Planung und Konstruktion kann es zu einer geringeren Dauerhaftigkeit kommen. Dies kann langfristig zu Schäden führen, die sich auch auf die Standsicherheit auswirken können.

Sind die Punkte des Unterhaltungsaufwands und der Dauerhaftigkeit ausreichend berücksichtigt, werden die Pläne zur Ausführung freigegeben und der Bau eines für die nächsten 100 Jahre zukunftsfähigen Bauwerks kann beginnen.


Großraum- und Schwertransporte (GST)

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist als beteiligter Straßenbaulastträger für Bundes-, Landes- und (teilweise) Kreisstraßen zu Anträgen für Großraum- und Schwertransporte gemäß §§ 29 (33), 44 und 45 (1) Nr. 2+5 StVO im Zuge des Beteiligungsverfahrens und bei Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungen nach §70 StVZO anzuhören.

Das Sachgebiet Großraum- und Schwertransporte (GST) befasst sich daher mit der Beurteilung und Freigabe von Fahrtwegen für Großraum- und Schwertransporte. Großraum und/oder Schwertransporte liegen immer dann vor, wenn Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen nicht den allgemeinen Bestimmungen der StVO und/oder der StVZO hinsichtlich der Abmessungen und/oder Gewichte entsprechen .

Im Zuge des stetig wachsenden Verkehrsaufkommens im deutschen Straßennetz nimmt auch der Anteil an Großraum- und Schwertransporten kontinuierlich zu. Diese können aufgrund ihrer Abmessungen oder ihres Gewichts nicht jedes Brückenbauwerk ohne weiteres passieren.

Großraum- und Schwertransport über ein Gewässer   Bildrechte: NLStBV
Großraum- und Schwertransport über ein Gewässer

Im Zuge der Prüfung werden statische Gewichtsuntersuchungen und/oder geometrische Höhenuntersuchungen für die auf dem Fahrtweg liegenden bzw. den Fahrtweg kreuzenden Brückenbauwerken durchgeführt. Für die statische Untersuchung werden Vergleichsrechnungen mit den tatsächlichen Lasten des GST geführt und mit der Tragfähigkeit des Bauwerks verglichen.

Ergebnis der Prüfung kann eine Genehmigung des Fahrtwegs ohne Auflagen oder eine Genehmigung des Fahrtwegs mit Auflagen sein. Es gibt verkehrliche Auflagen (Nachtfahrten, Überholverbote etc.) und statische Auflagen (Achslastbegrenzung, Anzahl der Achsen etc.).

In Ausnahmefällen kann die (teilweise) Genehmigung des Fahrtwegs nicht erteilt werden, so dass Alternativrouten zu planen und zu prüfen sind.

Großraum- und Schwertransport über ein Gewässer Bildrechte: NLStBV

Großraum- und Schwertransport über ein Gewässer

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.10.2022
zuletzt aktualisiert am:
27.01.2023

Ansprechpartner/in:
Sonja Scheffczyk

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiterin 33 (Statische Angelegenheiten)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2525
Fax: (0511) 3034-2099

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