Fragen und Antworten: Allgemeines
B 188: Vierstreifiger Ausbau zwischen der A 39 und der K 5 in Wolfsburg
Baulänge | ca. 4,7 km (davon ca. 4,5 km in der Baulast der NLStBV) |
Kosten |
ca. 53,9 Mio. € Baukosten (Kostenschätzung 09/2022) |
Planungsstand | Aktuell: Erarbeitung der Entwurfsplanung Weitere Schritte: Genehmigungsplanung, Planfeststellungsverfahren, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bau (siehe auch Frage „Wie sieht die Terminschiene aus?“) |
Zuständigkeit |
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich Wolfenbüttel |
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 ist eine Absichtserklärung der Bundesregierung über das zukünftige Investitionsgeschehen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes in den Bereichen Schiene, Straße und Wasserstraße.
Auf der Grundlage wird der „Bedarfsplan für Bundesfernstraßen“ beschlossen, der als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz die gesetzliche Grundlage für neue und auszubauende Strecken darstellt.
Der „Vierstreifige Ausbau der B 188“ ist eine Maßnahme des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht im aktuell gültigen Bedarfsplan 2016. Damit ist der grundsätzliche verkehrliche Bedarf für diese Maßnahme durch den Bund anerkannt und die Auftragsverwaltung des Landes darf die Projektplanung aufnehmen. Aufgrund der anerkannten hohen Bedeutung der B 188, der vorhandenen Verkehrsbelastung und der zu erwartenden Zunahme des Verkehrsaufkommens durch umfangreiche Gewerbegebietsplanungen der Stadt Wolfsburg wurde seitens des Landes von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Siehe auch Verfahrensablauf - Bedarfsplanung.
Der Bedarfsplan ist kein Finanzierungsplan. Wie bei allen anderen Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen wird der Bund nach Vorliegen der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses entsprechend der Haushaltssituation über die Finanzierung entscheiden.
Der Planungsprozess für Infrastrukturmaßnahmen unterteilt sich in klar definierte Abschnitte:
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Planfeststellungsverfahren
- Ausführungsplanung
- Ausschreibung, Vergabe, Bau
Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrensablaufs bei Bundesfernstraßen ist hier nachlesbar.
Entsprechend der Auftragsverwaltung für Bundesstraßen sind die Ergebnisse der Vorplanung und der Entwurfsplanung im Rahmen von Projektabstimmungen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) abzustimmen. Für den Vorentwurf ist die Genehmigung des Bundes erforderlich.
Nach Abschluss der Vorplanung mit Feststellung der Vorzugsvariante wird aktuell weiterhin die Entwurfsplanung erarbeitet.
Der Ausbau der B188 ist im Bundesverkehrswegeplan als Maßnahme im sogenannten weiteren Bedarf mit Planungsrecht enthalten. Eine belastbare Aussage zu einem möglichen Baubeginn können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen.
Die einstreifig geführte Fahrtrichtung Gifhorn erreicht bereits jetzt in den Nachmittagsstunden die Leistungsgrenze, was teilweise zu Staus und langen Fahrzeiten führt. Daher nutzen viele Verkehrsteilnehmende die Nebenstrecken wie z. B. die K 31 und die K 46.
Mit dem leistungsgerechten Ausbau der B 188 und damit dem Wegfall der bisherigen Staus verkürzt sich mit Nutzung der Bundesstraße die Fahrzeit für die Ost-West-Wegebeziehung. Verkehrsteilnehmende streben bei der Wahl ihrer Fahrtroute in der Regel die Nutzung der schnellsten Verbindung an. Das führt nach Ausbau der Bundesstraße zu einer Verlagerung des Verkehrs auf die B 188 und einer deutlichen Entlastung der Ortsdurchfahrten von Warmenau und Kästorf.
Ein Ausbau (zweistreifige Bundesstraße mit beidseitigen, gemeinsamen Geh- und Radwegen) der Ortsdurchfahrt Weyhausen steht grundsätzlich nicht im Zusammenhang mit dem vierstreifigen Ausbau der B 188 zwischen der A 39 und der K 5, wird aber unabhängig davon durch die NLStBV geplant. Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit 2022 vor. Die Ausführungsplanung ist beauftragt. Parallel dazu planen die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe (WEB) die Anpassung der örtlichen Entwässerung. Erst nach Abschluss der Entwässerungsplanung kann die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung erfolgen.
Mit Betrachtung der langfristigen Entwicklung des überregionalen Verkehrs ist im Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen das Teilprojekt „B 188 OU Weyhausen“ im Weiteren Bedarf enthalten. Durch die regionale Bauleitplanung wurden mögliche Trassen teilweise überplant. Sofern mit einer künftigen Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans dieses Teilprojekt dem Vordringlichen Bedarf zugeordnet wird, müssen alternative Trassen gesucht werden.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Verwaltungsverfahren, das seine rechtliche Grundlage in §§ 72 bis 79 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) findet. Für den Straßenbau spezifische abweichende Regelungen finden sich im Bundesfernstraßengesetz (FStrG).
Das Planfeststellungsverfahren gliedert sich in das Anhörungsverfahren und die Feststellung des vorgenannten Plans. Das Anhörungsverfahren unterteilt sich in die Auslegung des Plans und die Erörterung der Stellungnahmen der Behörden sowie der Einwendungen von privater Seite. Über die im Anhörungsverfahren nicht ausgeräumten Einwendungen wird von der Planfeststellungsbehörde durch die Feststellung des Plans entschieden (Planfeststellungsbeschluss). Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann Klage erhoben werden.
Zuständig für Planfeststellungsverfahren bei Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 „Planfeststellung“ mit Sitz in Hannover.
Eine ausführliche Beschreibung des gesamten Verfahrensverlaufs bei Bundesfernstraßen von der der Planung bis zum Bau ist hier nachlesbar.
Die Webseite zum vierstreifigen Ausbau der B 188 wird laufend aktualisiert: An dieser Stelle werden wichtige Dokumente eingestellt und der Geschäftsbereich Wolfenbüttel der NLStBV informiert dort auch über geplante Veranstaltungen.
Darüber hinaus haben alle Interessierten die Möglichkeit, den Geschäftsbereich Wolfenbüttel der NLStBV über das Postfach poststelle-wf@nlstbv.niedersachsen.de zu kontaktieren, um ihre Fragen zu stellen und Anmerkungen einzureichen.
Die Flächen entlang der Strecke gehören verschiedenen Eigentümern. Im Verlauf der Genehmigungsplanung wird ein sogenannter Grunderwerbsplan erstellt, aus dem ersichtlich ist, welche Flächen nur vorübergehend während der Bauzeit in Anspruch genommen werden und welche Flächen für die neue Verkehrsanlage dauerhaft von der Straßenbauverwaltung erworben werden müssen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.07.2023
zuletzt aktualisiert am:
27.07.2023
Ansprechpartner/in:
Michael Peuke
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Wolfenbüttel
Geschäftsbereichsleiter
Sophienstraße 5
38304 Wolfenbüttel
Tel: (05331) 8587-162
Fax: (05331) 8587-299