Fragen und Antworten: Wirtschaftlichkeit
Ortsumfahrung Ritterhude im Zuge der Bundesstraße 74
Die Kostenschätzung erfolgt im Zuge des Alternativenvergleichs unter Berücksichtigung der maßgeblich kostenauslösenden Faktoren (u. a. Querschnitt, Knotenpunkte, Bauwerke, Baugrund, Schallschutz, Kompensation).
Die Kostenschätzung wurde zuletzt zur Linienbestimmung aktualisiert. Der Ausbau der Ritterhuder Heerstraße wurde damals von Seiten der Bremer Verwaltung als nicht notwendig erachtet und ist somit auch kostenseitig nicht enthalten.
Der Bundesverkehrswegeplan setzt Nutzen und Kosten der darin aufgeführten Projekte in ein Verhältnis. Bei dem Nutzen werden z.B. die Betriebskosten im Personen- und Güterverkehr, die Veränderungen der Reisezeiten im Personenverkehr, die Veränderung der Transportzeit der Ladung im Güterverkehr oder die Veränderung der Abgasbelastung jeweils als Barwert in Euro berechnet. Dem gegenüber stehen die Kosten, die sich aus den Planungskosten sowie den Aus- oder Neubaukosten generieren - auch diese Kosten gehen über die Barwertmethode ein. Für die linienbestimmte Variante (also die „Ostvariante“) ist das Nettokostenvolumen im Bundesverkehrswegeplan nach der Barwertmethode dargestellt, siehe: https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B74-G10-NI/B74-G10-NI.html#h1_nutzen. Weitergehende Berechnungen wurden bisher nicht durchgeführt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.02.2023
zuletzt aktualisiert am:
26.08.2024
Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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