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Entwurfsplanung

B 3: Ortsumgehung Elstorf


Im Anschluss an die Linienbestimmung bzw. die Landesplanerische Feststellung im Raumordnungsverfahren wird die Vorzugsvariante im Zuge der Entwurfsplanung in der Lage und der Höhe konkretisiert. Das Ergebnis dieser Planungsstufe wird als Vorentwurf bezeichnet. Das Projektteam der B 3 OU Elstorf gab im dritten Quartal 2023 die Vorentwurfsunterlagen an den zentralen Geschäftsbereich der NLStBV fristgerecht zur Prüfung ab. Der „Gesehen-Vermerk" des Bundesverkehrsministeriums wird als nächster zentraler Projektmeilenstein Anfang 2024 erwartet.

Gegenüber der Vorplanung sind in einem begrenzten Korridor der Trasse noch Veränderungen möglich. Für die Erstellung des Vorentwurfs ist u. a. ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zur Berücksichtigung der Eingriffsregelung sowie die Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange erforderlich. Ebenso ist die FFH-Verträglichkeit – also die Verträglichkeit der gewählten Trasse mit besonders schützenswerten Fauna-Flora-Habitaten – zu erarbeiten. Der Vorentwurf dient zur verwaltungsinternen und fachtechnischen Prüfung. Im Zuge der Entwurfsplanung wird geprüft, ob die Trasse nach Möglichkeit und Vertretbarkeit umweltgerecht ist, alle Sicherheitsanforderungen erfüllt werden, die erforderliche Leistungsfähigkeit gewährleistet ist und die notwendige Wirtschaftlichkeit berücksichtigt wird. Die Vorentwurfsunterlagen für die Bundesfernstraßen werden vom zentralen Geschäftsbereich der NLStBV (zGB) überprüft und genehmigt und über das niedersächsische Verkehrsministerium dem Bundesverkehrsministerium als Auftraggeber zur Erteilung seiner Zustimmung (des „Gesehen-Vermerkes") vorgelegt. Der genehmigte Entwurf ist verbindliche Grundlage für den Vorhabensträger bei der weiteren Entwurfsbearbeitung und für das anschließende Planfeststellungsverfahren.

Weitere detaillierte Informationen zur Entwurfsplanung erhalten Sie in unserem Faktenblatt Planungsprozess (PDF, 0,19 MB) und auf der Seite „Von der Planung zum Bau: Verfahrensablauf bei Bundesfernstraßen“.

Planung (Symbolfoto)   Bildrechte: www.pexels.com

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2023
zuletzt aktualisiert am:
27.11.2023

Ansprechpartner/in:
Dirk Möller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Geschäftsbereichsleiter
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-101
Fax: (04131) 8305-299

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