Projektkonferenz / Scoping
Abschnitt 1: Ortsumgehung Aurich
Projektkonferenz
Ziel der Projektkonferenz ist es, die von der Planung berührten öffentlichen Belange frühzeitig und umfassend in die Planung einstellen zu können bzw. bei der späteren Ausarbeitung der Detailplanung weitestgehend – ggf. unter Abwägung konkurrierender Belange – zu berücksichtigen. Dazu werden die Träger öffentlicher Belange (TöB) durch die planende Behörde über die ersten Planungsgrundsätze in Form einer ersten Projektbeschreibung unterrichtet und von der Vorhabenträgerin zur Projektkonferenz geladen.
Scoping-Termin
Zur Festlegung der Untersuchungsinhalte der vom Vorhabensträger vorzulegenden Unterlagen nach § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. Art. 5 UVP-RL wird ein separates sogenanntes Scoping-Verfahren gemäß § 5 UVPG (“Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen“) unter Beteiligung der Umwelt- und Naturschutzbehörden, der Naturschutzverbände und weiterer sachkundiger Dritter durchgeführt.
Beide Termine fanden für den Abschnitt 1 am 28. Juni 2012 statt. Unterlagen hierzu können nachfolgend heruntergeladen werden.
Unterlagen Projektkonferenz/ Scoping-Termin:
(Hinweis: Protokolle werden aus Datenschutzgründen grundsätzlich ohne Teilnehmerliste veröffentlicht.)
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.06.2012
zuletzt aktualisiert am:
29.04.2019
Ansprechpartner/in:
Frank Buchholz
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Aurich
Geschäftsbereichsleiter
Eschener Allee 31
26603 Aurich
Tel: (04941) 951-101
Fax: (04941) 951-100