Bekanntmachungen
Abschnitt 2: Riepe (A 31) – Aurich
Zur Vorbereitung der Planung der Bundesstraße B 210n zwischen Riepe (A 31) und Aurich müssen in der Zeit
vom 20. März 2021 bis etwa 20. März 2026
Nachuntersuchungen in den Bereichen Landschaftspflege / Ökologie und Vermessung durchgeführt werden.
Zur Durchführung dieser Vorarbeiten müssen vorhandene Wege und Straßen sowie private Grundstücke betreten und befahren werden. Eine Beeinträchtigung des Verkehrs auf dem angrenzenden Straßennetz ist nicht zu erwarten. Außerhalb der Verkehrsflächen sind die Vorarbeiten mit keiner oder nur geringfügiger Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Grundstücke verbunden.
Da die genannten Vorarbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten nach § 16a FStrG verpflichtet, diese zu dulden. Die Arbeiten werden durch von der Straßenbauverwaltung beauftragte Ingenieurbüros und durch Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung selbst durchgeführt.
Für diese Arbeiten erfolgte am 12. März 2021 eine ortsübliche Bekanntmachung, die Aufschluss über die betroffenen Flure und Gemarkungen gibt.
Der Bekanntmachungstext mit einer Übersichtskarte des betroffenen Bereichs kann rechts unter „Öffentliche Bekanntmachung Landschaftspflege" und „Untersuchungsbereich Landschaftspflege" heruntergeladen werden.
Zur Vorbereitung der Planung der Bundesstraße B 210n zwischen Riepe (A 31) und Aurich müssen in der Zeit
vom 15. Oktober 2020 bis etwa 14. Oktober 2025
Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden.
Zur Durchführung dieser Vorarbeiten müssen vorhandene Wege und Straßen sowie private Grundstücke betreten und befahren, Geräte für Untersuchungen aufgestellt und Bohrungen und Sondierungen durchgeführt werden. Hierdurch sind nur leichte und/oder kurze Beeinträchtigungen des Verkehrs auf dem angrenzenden Straßennetz zu erwarten. Außerhalb der Verkehrsflächen sind die Vorarbeiten mit keiner oder nur geringfügiger Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Grundstücke verbunden.
Da die genannten Vorarbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten nach § 16a FStrG verpflichtet, diese zu dulden. Die Arbeiten werden durch von der Straßenbauverwaltung beauftragte Ingenieurbüros und durch Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung selbst durchgeführt.
Für diese Arbeiten erfolgte am 21. September 2020 eine ortsübliche Bekanntmachung, die Aufschluss über die betroffenen Flure und Gemarkungen gibt.
Der Bekanntmachungstext mit einer Übersichtskarte des betroffenen Bereichs kann rechts unter „Öffentliche Bekanntmachung Baugrund" und „Untersuchungsbereich Baugrund" heruntergeladen werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.03.2013
zuletzt aktualisiert am:
22.03.2021
Ansprechpartner/in:
Frank Buchholz
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Aurich
Geschäftsbereichsleiter
Eschener Allee 31
26603 Aurich
Tel: (04941) 951-101
Fax: (04941) 951-100