Bekanntmachungen
Abschnitt 2: Riepe (A 31) – Aurich
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, beabsichtigt, den Bau der B 210n Riepe (A 31) – Aurich zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit durchzuführen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2031 folgende Arbeiten durchzuführen:
Umweltfachliche Untersuchungen
- Betreten von Grundstücken zur Erfassung des Zustandes von Natur und Landschaft (Biotoptypenkartierung) im gesamten Untersuchungsgebiet,
- ggf. Aufstellen von mobilen Fernsichtgeräten oder von Untersuchungsgeräten bzw. Hilfseinrichtungen zur Erfassung der Tierwelt,
- Betreten der Grundstücke zur Besichtigung der Örtlichkeit oder zum Zwecke eines Feldvergleiches, ggf. zusammen mit Behördenvertretern oder weiteren Fachplanern.
Bodenkundliche Arbeiten
- manuelle Bohrstockuntersuchung in einer Tiefe von maximal 2,00 Metern,
- Betretung der Flächen mit Kleingeräten zur Entnahme von Bodenproben.
Vermessungsarbeiten:
- Betreten von Grundstücken zur vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen bzw. deren Entfernung nach der Beendigung der Vermessungsarbeiten,
- Betreten der Grundstücke für terrestrische Ergänzungsvermessungen und zum Zwecke eines Feldvergleiches,
- Befliegung von Grundstücken mittels Drohnen zur Aktualisierung von Vermessungsdaten.
Die Flächen werden durch diese Arbeiten nicht beeinträchtigt.
Folgende Grundstücke im Landkreis Aurich und im Landkreis Leer sind betroffen:
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Landkreis |
Gemeinde |
Gemarkung |
Flure |
Flurstücke |
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Aurich |
Stadt Aurich |
Haxtum |
2 |
anteilig *) |
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Aurich |
Stadt Aurich |
Kirchdorf |
3, 5 |
anteilig *) |
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Aurich |
Stadt Aurich |
Rahe |
2, 3, 4 |
anteilig *) |
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Aurich |
Ihlow |
Bangstede |
1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9 |
anteilig *) |
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Aurich |
Ihlow |
Ludwigsdorf |
6 |
anteilig *) |
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Aurich |
Ihlow |
Ochtelbur |
2, 3, 4, 5, 6, 7 |
anteilig *) |
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Aurich |
Ihlow |
Riepe |
8, 9, 10, 11, 12, 13, 15 |
anteilig *) |
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Aurich |
Ihlow |
Riepsterhammrich |
5, 15, 16, 18 |
anteilig *) |
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Aurich |
Ihlow |
Westerende Kirchloog |
3, 5, 7, 8, 9, 11 |
anteilig *) |
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Aurich |
Ihlow |
Westerende Holzloog |
8 |
anteilig *) |
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Aurich |
Ihlow |
Ihlowerfehn |
3, 4 |
anteilig *) |
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Aurich |
Ihlow |
Simonswolde |
1, 2, 3, 19, 20, 21, |
anteilig *) |
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Leer |
Moormerland |
Oldersum |
5 |
anteilig *) |
*) die im Detail betroffenen Flurstücke sind bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, zu erfragen
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden (§ 16a FStrG). Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Sollten dennoch durch diese Arbeiten unmittelbare Vermögensnachteile entstehen, werden diese entschädigt.
Durch diese Arbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden. Das Vorhaben des Baus der B 210n ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der als Anlage dem Bundesfernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) beigefügt ist, als Vorhaben des „vordringlichen Bedarfs“ enthalten.
Das Raumordnungsverfahren für die B 210n ist mit der Landesplanerischen Feststellung vom 24.01.2008 abgeschlossen worden. Am 29.08.2011 ist auf der Grundlage der landesplanerisch festgestellten Linie die förmliche Linienbestimmung nach § 16 FStrG beim damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), heute Bundesministerium für Verkehr (BMV), erfolgt. Als nächster Planungsschritt folgt die Erstellung des Vorentwurfs einschließlich landschaftspflegerischem Begleitplan.
Für die weitere Planung ist insbesondere die Gewinnung von Erkenntnissen über die Beschaffenheit des Baugrunds notwendig. Die Baugrunduntersuchungen dienen der Erkundung der geologischen, hydrogeologischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse. Darüber hinaus dienen diese Vorarbeiten auch der Vorbereitung der Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Erkundungen erstrecken sich entlang des geplanten Streckenverlaufes der B 210n. Es erfolgt zudem eine orientierende Erkundung für die derzeit vorgesehenen Ingenieurbauwerke. Aus diesem Grund werden auf den betroffenen Grundstücken die hierfür notwendigen Bodenuntersuchungen durchgeführt.
Im Einzelnen müssen u. a. Morphologie und Gelände, geologischer Überblick und genaue Ermittlung des Schichtenaufbaus und deren Beschreibung nach Bodengruppen und den einschlägigen technischen Regelwerken (z. B. DIN) ermittelt werden.
Hierbei werden folgende Verfahren angewendet:
Kleinrammbohrung
Entlang der gesamten Strecke werden Kleinrammbohrungen mit einem Durchmesser von 36 bis 80 mm durchgeführt. Bei diesem Verfahren wird ein Entnahmerohr mit einem Durchmesser von 36 bis 80 mm mittels eines tragbaren oder auf einem leichten Kettenfahrzeug (1 bis 2 t Gesamtgewicht) montierten Bohrhammers in den Untergrund gerammt und danach mittels einer manuellen oder hydraulischen Vorrichtung gezogen. Die Bohrtiefen reichen bis zu circa 15 m unter Gelände.
Kleinschürfe
Zur Entnahme ungestörter Bodenproben aus den oberen Bodenschichten werden vereinzelt an Standorten von Kleinrammbohrungen auch Kleinschürfe mittels Handgerät bzw. Minibagger bis max. 1,25 m Tiefe und L / B ca. 1,50 x 1,00 m erstellt.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten werden die Bohrlöcher bzw. Baggerschürfe schichtgerecht und ordnungsgemäß so verfüllt, dass Sackungen des Verfüllmaterials vermieden werden. Die in Anspruch genommenen Flächen werden erforderlichenfalls rekultiviert. Die vorgesehenen Untersuchungen sind für Mensch und Tier ohne Gefahr und nahezu erschütterungsfrei.
Durch diese Untersuchung wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden. Die Durchführung der Vorarbeiten auf den betroffenen Grundstücken bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Grundstücke von der Bundesstraße B 210n im Falle ihres Baus in Anspruch genommen werden. Bei Rückfragen von Grundstückseigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten ist es möglich, sich direkt mit der
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Aurich
Eschener Allee 31
26603 Aurich
Telefon (04941) 951-0
Fax (04941) 951-100
Mail: nlstbv-aur-b210n@nlstbv.niedersachsen.de
in Verbindung zu setzen.
Der Bekanntmachungstext mit einer Übersichtskarte des betroffenen Bereichs kann rechts unter „Öffentliche Bekanntmachung Baugrund" und „Untersuchungsbereich Baugrund" heruntergeladen werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.03.2013
zuletzt aktualisiert am:
07.07.2026
Ansprechpartner/in:
Frank Buchholz
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Aurich
Geschäftsbereichsleiter
Eschener Allee 31
26603 Aurich
Tel: (04941) 951-101
Fax: (04941) 951-100
