Ortsdurchfahrt Jelmstorf
B 4: Gesamtkonzept für mehr Verkehrssicherheit
Fußgängerüberweg, Lärmsituation und nördliche Ortseingangssituation mit Fahrbahnteiler überprüft
Seit Ende September 2023 gilt in der Ortsdurchfahrt Jelmstorf nachts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Die Bürgerinitiative B 4 hatte einen Antrag auf Temporeduzierung in den Ortslagen gestellt. Ob eine solche angeordnet wird, entscheidet die Verkehrsbehörde. Dafür sucht sie den Dialog mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger – in diesem Fall der NLStBV. Letztere prüft über den Tages- und Nachtzeitraum die von einer Straße ausgehenden Emissionen. Hier fließen neben der Verkehrsbelastung und -zusammensetzung auch der Fahrbahnbelag sowie die Abstände zu Gebäuden ein. Die berechneten Lärmpegel bilden die Grundlage für die Abwägung durch die Verkehrsbehörde.
Matthias Schild, Leiter der Verkehrsbehörde des Landkreises Uelzen, zu den Geschwindigkeitsanpassungen in Tätendorf und Jelmstorf: „Eine veränderte Rechtslage gibt uns den notwendigen Handlungsspielraum mit Blick auf die Verkehrslärmbelastung, sodass wir eine Temporeduzierung in dieser Form anordnen können. Die Unfalllage hat darauf keinen Einfluss.“ Dass in der Ortsdurchfahrt Jelmstorf Tempo 30 nur nachts gelte, sei mit der Entfernung der Gebäude zu der Emissionsquelle, sprich der Straße, zu begründen, erklärt Schild.
Fußgängerinnen und Fußgänger bzw. Radfahrende sollen die B 4 sicher queren können. Daher wird anstelle des Fußgängerüberweges in der Ortsmitte im kommenden Jahr eine Ampel installiert. Zudem soll eine höhere Leistungsfähigkeit am Knotenpunkt B 4/Eichenstraße/Bruchtorfer Straße erreicht werden – vor diesem Hintergrund wird hier 2024 ebenfalls eine Ampel errichtet. Diese Entscheidung basiert auf einer Verkehrsuntersuchung. Gezählt wurden Kraftfahrzeuge (KFZ), Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende vor Ort – ausschlaggebend war dabei jedoch die hohe Anzahl der KFZ.
Im Zuge der 2+1-Verkehrsführung zwischen Jelmstorf und Bienenbüttel ist zudem nördlich der Ortslage von Jelmstorf eine Mittelinsel zur Geschwindigkeitsdämpfung geplant. Die wesentlichen Abstimmungen mit der Polizeiinspektion Lüneburg und der Verkehrsbehörde des Landkreises Uelzen haben hierzu stattgefunden.
Die Anlage dieser Mittelinsel geht auf die ursprüngliche Planung von 1994 zurück, mit der für den Ortseingangsbereich eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme in Form einer Fahrbahnverschwenkung erreicht werden sollte. Die vorliegende Planung der Mittelinsel (siehe Plan unten) sieht einen Standort außerhalb der Ortslage mit vorheriger Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h vor, um eine Temporeduzierung bereits vor dem Ortsschild zu erreichen. Die Anordnung der tatsächlichen Geschwindigkeitsbeschränkung legt die Verkehrsbehörde fest.
Die Planung einer geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahme muss stets ein Kompromiss zwischen gewünschter Wirkung und der Befahrbarkeit für alle Verkehrsarten sein. So ist die Befahrbarkeit für den Schwerverkehr sicherzustellen, ohne dabei eine dämpfende Wirkung für den Pkw-Verkehr zu vernachlässigen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.07.2023
zuletzt aktualisiert am:
06.10.2023
Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Pressesprecherin
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-102
Fax: (04131) 8305-299