Anerkennung von Organisationen zur Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist Anerkennungsbehörde für Überwachungsorganisationen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU), Abgasuntersuchungen (AU), Sicherheitsprüfungen (SP) sowie Änderungsabnahmen (§ 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 oder 4 StVZO).
Hierzu zählt auch die Zustimmung zur Betrauung der Prüfingenieure von Überwachungsorganisationen und die Aufsicht über die Überwachungsorganisationen. Näheres ist nachzulesen in der Anlage VIII b zu § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO).
HU-Plaketten 2018-2020.
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.01.2007
zuletzt aktualisiert am:
26.07.2023
Ansprechpartner/in:
Karl-Heinz Werkmeister
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiter 34 (Verkehrsbehördliche Angelegenheiten, Großraum- und Schwertransporte)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: Call Center (0511) 3034-2470
Fax: (0511) 3034-2099