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Ausführungsplanung

B 3: Ortsumgehung Elstorf


Die Ausführungsplanung erfolgt auf der Grundlage des im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens festgestellten Plans, also nach der Erteilung des Baurechts. Die Auflagen und Regelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss werden in die Planung eingearbeitet und zum Ausführungsentwurf / Bauentwurf für die bauaufsichtliche Freigabe weiterentwickelt. Neben den in der Planung ausgearbeiteten Details der Trasse werden auch baulich notwendige Maßnahmen wie das Anlegen von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen in der Ausführungsplanung geplant.

Weitere detaillierte Informationen zur Ausführungsplanung erhalten Sie in unserem Faktenblatt Planungsprozess (PDF, 0,19 MB) und auf der Seite „Von der Planung zum Bau: Verfahrensablauf bei Bundesfernstraßen“.

Planung (Symbolfoto)   Bildrechte: www.pexels.com

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2023
zuletzt aktualisiert am:
27.11.2023

Ansprechpartner/in:
Dirk Möller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Geschäftsbereichsleiter
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-101
Fax: (04131) 8305-299

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