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Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP)

Abschnitt 1: Ortsumgehung Aurich


Als wesentliches umweltfachliches Planungsinstrument zur Genehmigung von Straßenbauvorhaben wird der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) erstellt. Das Erfordernis eines LBP leitet sich aus der Eingriffsregelung gemäß §§ 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG) ab.

Der LBP ist unmittelbar für die Bewältigung der Eingriffsregelung verantwortlich und liefert wesentliche Angaben nach § 6 Abs. 3 und 4 UVPG. Parallel wird ein Artenschutzbeitragnach § 44 BNatSchG erarbeitet.

Neben dem UVP-Gesetz und den Naturschutzgesetzen des Bundes und Landes sind weitere Fachgesetze (z. B. Bodenschutzgesetz, Immissionsschutzgesetz, Waldgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Umweltschadensgesetz oder Denkmalschutzgesetz) zu beachten und bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen.

Zur Erstellung des LBP erfolgt in einem ersten Schritt die Erfassung der Pflanzen- und Tierwelt (Kartierungen). Dazu ist es erforderlich, die Grundstücke im Untersuchungsgebiet zu betreten und dabei ggf. auch technische Hilfsmittel einzusetzen. Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten nach § 16a FStrG verpflichtet, diese zu dulden.

Die Kartierungen werden durch von der Straßenbauverwaltung beauftragte Ingenieurbüros und durch Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung selbst durchgeführt.

Da noch Nachuntersuchungen erforderlich waren, erfolgte für diese Arbeiten am 27. Juni 2015 eine erneute ortsübliche Bekanntmachung, die Aufschluss über die betroffenen Flure und Gemarkungen gibt. Der aktuelle Bekanntmachungstext mit einer Übersichtskarte des betroffenen Bereichs kann unter dem Menüpunkt Bekanntmachungen heruntergeladen werden.

Die Präsentation der Kartierergebnisse zur Ortsumgehung Aurich erfolgte am 8. Mai 2014 in einer Arbeitskreissitzung und steht rechts zum Download bereit. Momentan ist die landschaftspflegerische Begleitplanung mit der Konfliktanalyse und der Ableitung der naturschutzrechtlich notwendigen Kompensationsmaßnahmen, die aus Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bestehen werden, beschäftigt. Grundlage des LBP sind die Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Ausgabe 2011.

Bundesstraße 210

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.06.2012
zuletzt aktualisiert am:
02.07.2019

Ansprechpartner/in:
Frank Buchholz

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Aurich
Geschäftsbereichsleiter
Eschener Allee 31
26603 Aurich
Tel: (04941) 951-101
Fax: (04941) 951-100

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