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Bekanntmachungen

B 3: Ortsumfahrung Elstorf


Im Laufe des Planungsprozesses finden verschiedene Gutachten und Erhebungen statt, um wichtige Informationen, die den Planungsraum betreffen, zu erhalten – beispielsweise zur Standsicherheit des Bodens und zu Umfang sowie Artenvielfalt der zu schützenden Tier- und Pflanzenwelt. Erfolgen diese Arbeiten auf Privatgrundstücken, sind deren Eigentümerinnen und Eigentümer rechtzeitig zu informieren. Wir binden hier die öffentlichen Bekanntmachungen ein, die in Amtsblättern erscheinen bzw. die die Gemeinden aushängen.


Beachten Sie bitte, dass dies ein Service zur allgemeinen Information ist. Er ersetzt ausdrücklich nicht eventuelle öffentliche Bekanntmachungen in Zusammenhang mit Planung und Bau. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus diesem Service nicht ableiten.

Erneute Kartierungsarbeiten für die Ortsumgehung

Im Zeitraum vom 19. Februar 2024 bis 31. Oktober 2024 wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lüneburg im Bereich der geplanten Trasse der Ortsumfahrung Elstorf zwischen dem Knotenpunkt B 3n / B 73 westlich Neu Wulmstorf und der Rosengartenkreuzung B 3 / K 31 / K 52 südlich Elstorf erneute Kartierungsarbeiten durchführen. Die faunistischen Untersuchungen finden in einem Korridor von ca. 500 m beidseits der landesplanerisch festgestellten Trasse der B 3n sowie auf trassenfernen Maßnahmenflächen statt. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Landkreis Stade in den Gemarkungen der Hansestadt Buxtehude sowie im Landkreis Harburg in den Gemarkungen der Gemeinde Neu Wulmstorf und der Samtgemeinde Hollenstedt. Die Untersuchungsgebiete sind in einer Karte dargestellt, die wie folgt einsehbar ist:

  • im Schaukasten der Hansestadt Buxtehude, Stadthaus, Bahnhofstraße 7, 21614 Buxtehude,
  • im Aushang am Rathaus Neu Wulmstorf, Bahnhofstraße 39, 21629 Neu Wulmstorf,
  • in den Aushangkästen der Samtgemeinde Hollenstedt, Rathaus, Hauptstraße 15, 21279 Hollenstedt, sowie in deren Mitgliedsgemeinden Appel und Moisburg vor Ort.

Zur Durchführung der Vorarbeiten müssen vorhandene Straßen und Wege befahren sowie private Grundstücke begangen werden. Die Verfügbarkeit der betroffenen Grundstücke und Gewässer wird durch die Vorarbeiten in der Regel nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt. Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten nach § 16a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) verpflichtet, diese zu dulden. Etwaige, durch diese Arbeiten entstehende, unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der Flurschäden wird, in Abstimmung mit den Bewirtschaftern, durch die Straßenbauverwaltung durchgeführt. Die Entschädigung erfolgt durch die Straßenbauverwaltung.

Die Bekanntmachung (PDF, 0,05 MB) sowie der Übersichtskarte (PDF, 0,72 MB) stehen Ihnen zum Download bereit.

Kartierungsarbeiten für die Ortsumgehung

Vom 22. Februar 2021 bis zum 31. Oktober 2022 ließ der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) Vorarbeiten für die Entwurfsplanung der Ortsumfahrung Elstorf im Zuge der B 3 durchführen. Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, müssen im Bereich der geplanten Trasse der Ortsumfahrung Elstorf zwischen dem Knotenpunkt B 3n/B 73 westlich Neu Wulmstorf und der Rosengartenkreuzung B 3/K 31/K 52 südlich von Elstorf sogenannte Kartierungsarbeiten durchgeführt werden. Das bedeutete, dass die Planer das dortige Artenvorkommen genau erfassen und dokumentieren.

Die faunistischen Untersuchungen fanden in einem Korridor von max. 1.000 Meter Breite (max. 500 Meter beiderseits der landesplanerisch festgestellten Trasse der B 3n) statt. Das Untersuchungsgebiet befand sich in den Gemarkungen der Gemeinde Neu Wulmstorf im Landkreis Harburg und der Hansestadt Buxtehude im Landkreis Stade. Zur Durchführung der Vorarbeiten mussten vorhandene Straßen und Wege befahren sowie private Grundstücke begangen werden. Die Verfügbarkeit der betroffenen Grundstücke und Gewässer wurden durch die Vorarbeiten jedoch in der Regel nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt.

Die Bekanntmachung zu den Kartierungsarbeiten (PDF, 0,67 MB) sowie der Übersichtslageplan (PDF, 1,63 MB) stehen Ihnen zum Download bereit.
Vorbereitende Maßnahmen für die Ortsumfahrung

Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, wird der Geschäftsbereich Lüneburg der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 6. April bis 31. August 2020 vorbereitende Arbeiten für die Entwurfsplanung der Ortsumfahrung Elstorf im Zuge der B 3 durchführen. Hierzu gehören planungsbegleitende Vermessungsarbeiten, die im Planungskorridor der möglichen Ortsumfahrung Elstorf durchgeführt werden.

Hier finden Sie den Bekanntmachungstext (PDF, 0,17 MB) sowie eine Übersichtskarte (PDF, 3,11 MB) des betroffenen Gebietes.

Wichtig: Durch diese Arbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden – es findet also keine Vorfestlegung statt. Zudem wird mit der Duldung der Vorarbeiten nicht auf die Wahrnehmung der persönlichen Interessen in einem späteren Planfeststellungsverfahren verzichtet.
Bekanntmachungen Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2023
zuletzt aktualisiert am:
02.04.2024

Ansprechpartner/in:
Dirk Möller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Geschäftsbereichsleiter
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-101
Fax: (04131) 8305-299

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