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Weitere Variantenvergleiche

B 3: Ortsumgehung Elstorf


Die Vorzugsvariante: Der Verlauf im Einschnitt

Die Variante 1.3 verläuft ungefähr zwischen der Querung der bestehenden B 3 nordwestlich Elstorf und der Hollenstedter Straße südwestlich Elstorf in einem Einschnitt. Das bedeutet, dass die Straße in einer Vertiefung unterhalb der Geländeoberfläche verläuft – an der tiefsten Stelle wird dieser Einschnitt nach jetzigem Planungsstand ca. 8 Meter unter dem vorhandenen Gelände liegen. Um den Einschnitt zu realisieren, wird der Boden entlang der Trasse ausgehoben. Je nach Bodenbeschaffenheit ist ein Wiedereinbau im Bereich der Dammstrecken vorgesehen.

Der Vorteil des Einschnittes ist, dass die Straße unterhalb der Geländeoberfläche verläuft und in diesem Bereich nicht zu sehen ist. Zudem wird durch den Einschnitt die Ausbreitung des Verkehrslärms stark verringert. Der Einschnitt wirkt wie eine aktive Lärmschutzmaßnahme.

Konstruiertes Foto (Stand 2019) zur Veranschaulichung der neuen B 3 im Einschnitt, gesehen von der K 42 in Blickrichtung Ardestorf.   Bildrechte: NLStBV
Konstruiertes Foto (Stand 2019) zur Veranschaulichung der neuen B 3 im Einschnitt, gesehen von der K 42 in Blickrichtung Ardestorf.
Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: LGLN
Höhenplan der Ortsumgehung.

Der sogenannte Höhenplan bildet den Höhenverlauf der Strecke im Vergleich zum vorhandenen Gelände ab und zeigt somit, wie hoch die Trasse an welcher Stelle über dem Gelände – in sogenannter Dammlage – liegt (grüner Bereich) bzw. wie tief sie im Einschnitt verläuft (brauner Bereich). Die rote Linie zeigt den Höhenverlauf der Straße (die „Gradiente“).

Weitere Informationen zur Lage der Trasse sowie zu ihrem Verlauf im Einschnitt bieten die Infoplakate Die Vorzugsvariante im Überblick – Einschnittsbereich (PDF, 1,27 MB) sowie Die Vorzugsvariante im Überblick – Straßenquerschnitt im Einschnittsbereich (PDF, 1,43 MB).

Variantenvergleiche Knotenpunkt 1-3 und Knotenpunkt 4

Nach Findung der Vorzugsvariante nach dem Raumordnungsverfahren sind zur Optimierung der Trasse weitere Variantenvergleiche durchgeführt worden. Dazu zählt auch, dass für eine optimale Knotenpunktgestaltung die Knotenpunkte 1-3 und später zusätzlich noch der Knotenpunkt 4 (Rosengartenkreuzung) geprüft wurde. Ziel der Variantenvergleiche der Knotenpunkte war zu prüfen, ob die durch die Richtlinien für die Anlagen von Landstraßen (RAL) vorgegebenen Knotenpunktformen in der vorliegenden Maßnahme grundsätzlich umsetzbar sind oder ob es ausschließende Zwangspunkte gibt, die eine abweichende Knotenpunktform erfordern. Dafür erfolgt zunächst die Überprüfung der drei Knotenpunkte im Neubauabschnitt der Maßnahme. Sofern unterschiedliche Ausbildungen der geforderten Knotenpunktformen möglich sind, werden diese als Variante einander gegenübergestellt, um so jeweils eine individuelle Vorzugslösung auf Basis einer vergleichbaren Gegenüberstellung zu ermitteln.

Da der Knoten 4 nachträglich als notwendige Folgemaßnahme eingestuft wurde, wurde dieser in einem zusätzlichen Variantenvergleich geprüft. Dieser erfolgte daher in einer separaten Unterlage. Beide Variantenvergleiche sind durch unterschiedliche Beteiligungsformate durch Bürgerinnen und Bürger begleitet worden.

Die Unterlagen zum Variantenvergleich Knotenpunkt 1-3 (PDF, 4,60 MB) und zum Variantenvergleich Knotenpunkt 4 (PDF, 15,50 MB) stehen für Sie zum Download bereit.

Variantenvergleich Nord

Schon im Zuge des Raumordnungsverfahrens hatte der BUND die Kritik geäußert, dass die Variante 1.3 wertvolle Amphibienlebensräume östlich der Deponie Ketzendorf zerschneide und dieser Konflikt im Vergleich der die Deponie Ketzendorf westlich umfahrende Variante, insbesondere Variante 1.3 gegenüber Variante 1.2, in der dem Raumordnungsverfahren zugrundeliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) nicht ausreichend gewürdigt worden sei. Daraufhin hat die Vorhabenträgerin (NLStBV) im Juli 2020 das Gutachten "Sensibilitätsüberprüfung im Variantenvergleich unter Berücksichtigung der Einwendung des BUND im Raumordnungsverfahren" vorgelegt. Die Sensitivitätsüberprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Variante 1.3 die beste der geprüften Lösungen darstellt. Auch dieser Variantenvergleich ist durch unterschiedliche Beteiligungsformate durch Bürgerinnen und Bürger begleitet worden.

Die Unterlagen zum Variantenvergleich Nord (PDF, 5,08 MB) stehen für Sie zum Download bereit.

B 3 Ortsumgehung ElstorfB 3 Ortsumgehung Elstorf: Logo für das Pilotprojekt zur Planungsbeschleunigung Bildrechte: NLStBV

B 3 Ortsumgehung Elstorf: Logo für das Pilotprojekt zur Planungsbeschleunigung.

Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: LGLN

Der Verlauf der Vorzugsvariante 1.3.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2021
zuletzt aktualisiert am:
20.02.2024

Ansprechpartner/in:
Dirk Möller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Geschäftsbereichsleiter
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-101
Fax: (04131) 8305-299

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