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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehr


Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist gemäß § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Erlaubnis erforderlich.

Erlaubnispflichtig in diesem Sinne sind Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die untere Straßenverkehrsbehörde, also die Stadt oder der Landkreis, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk einer Straßenverkehrsbehörde hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 34, für die Genehmigung der Veranstaltung zuständig.

Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen. Der formlos zu stellende Antrag sollte Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
  • Veranstaltungsort und -datum,
  • die Dauer der Veranstaltung,
  • die Anzahl der Teilnehmer/ Fahrzeuge,
  • den Streckenverlauf und
  • die Startweise

enthalten. Zur Vereinfachung können Antragsteller das Formular nutzen, das rechts zum Herunterladen bereit steht. Ein Streckenplan ist beizufügen.

Für Veranstaltungen, die besondere oder großflächige Absperrmaßnahmen erfordern, empfiehlt es sich, bereits vor Antragstellung über die geplante Streckenführung und den Termin Einvernehmen mit den betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, dem Straßenbaulastträger und der Polizei zu erzielen. Zusätzlich zu den oben genannten Antragsunterlagen sind dann erforderlich:

  • genaue Angaben darüber, von wo bis wo die Sperrung erforderlich ist,
  • ein Verkehrskonzept, aus dem sich ergibt, wohin der sonst die Straße nutzende Verkehr umgeleitet werden soll, mit Angaben dazu, ob Querverkehr möglich ist. Hierzu gehören
    • ein Plan mit detailliert eingezeichneten Verkehrsschildern, aus dem Standort und Ausrichtung erkennbar sind, mit Angaben dazu, welche Firma die erforderlichen Absperrungen und Umleitungsbeschilderungen vornehmen wird,
    • Angaben, wo und in welcher Anzahl Ordner eingesetzt werden sollen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Radrennen (Symbolfoto)   Bildrechte: www.pixabay.com

Radrennen (Symbolfoto).

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.12.2008
zuletzt aktualisiert am:
16.05.2023

Ansprechpartner/in:
Karl-Heinz Werkmeister

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiter 34 (Verkehrsbehördliche Angelegenheiten, Großraum- und Schwertransporte)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: Call Center (0511) 3034-2470
Fax: (0511) 3034-2099

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