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Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016


Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2016 das sechste Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes verabschiedet. Anlage zum Gesetz ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Es gilt damit als gesetzlich festgelegt, welche Verkehrsprojekte mit welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.

Grundlage für den Bedarfsplan 2016 ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030, den die Bundesregierung am 3. August 2016 beschlossen hat.

Die Bundesregierung stellt im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung bis zum Planungshorizont 2030 rund 269,6 Milliarden Euro für die Verkehrswege zur Verfügung. Davon entfällt mit 132,8 Milliarden Euro fast die Hälfte auf Straßen (49,3 Prozent), 41,6 Prozent bzw. 112,3 Milliarden Euro auf Schienen und 9,1 Prozent bzw. 24,5 Milliarden Euro auf Wasserwege.

Die Bundesregierung setzt die Priorität “Erhalt vor Neubau”. Rund 69 Prozent (141,6 Milliarden Euro) der Mittel fließen in Erhalt und Modernisierung bestehender Verkehrswege (Straße, Schiene, Wasser) oder deren Teile. Schwerpunkt der Investitionen ist die Beseitigung von Engpässen auf Hauptverkehrsachsen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat zum BVWP 2030 Informationen veröffentlicht. Diese können den Internetseiten des BMVI entnommen werden.

Darüber hinaus stehen eine Liste der niedersächsischen Projekte (PDF, 0,06 MB) mit Angaben zu den Dringlichkeitseinstufungen im Bedarfsplan 2016 sowie eine entsprechende Karte (PDF, 5,89 MB) zur Verfügung.

Der Bundesverkehrswegeplan 2030

Die Bundesrepublik Deutschland ist Straßenbaulastträger für die Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) in Deutschland. Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes planen, bauen und unterhalten die Länder die Bundesfernstraßen in der Auftragsverwaltung für den Bund.

Die umfassende koordinierte Entwicklung der Verkehrswege des Bundes ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) dargestellt. Der BVWP ist das zentrale Steuerungselement der Verkehrsinfrastrukturpolitik. Er dient der Erhaltung, dem Ausbau und dem Neubau von Infrastruktur, d. h. er stellt den Infrastrukturbedarf und die Bauwürdigkeit fest. Der BVWP ist ein Planungsinstrument und ein Rahmenplan, in dem die drei Verkehrs­träger Schiene, Straße und Wasser­straße gemein­sam berücksichtigt sind. Der BVWP 2030 wurde vom Bundesverkehrsministerium aufgestellt und von der Bundes­regierung am 3. August 2016 beschlossen.

Auf der Basis des BVWP 2030 wurde der Bedarfsplan 2016 für die Bundesfernstraßen erstellt, der als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) des Bundes vom 23. Dezember 2016 die gesetz­liche Grundlage für den Neubau oder größere Ausbauvorhaben von Bundesauto­bahnen und Bundesstraßen ist.

Mit der Verabschiedung des Bedarfsplans 2016 hat der Bund den verkehr­lichen Bedarf festgestellt und vorge­geben, welche größeren Bundesfern­straßen­maß­nahmen im Zeitraum bis 2030 geplant und realisiert werden sollen.

Für den BVWP sind folgende Arten von Bundesfernstraßenmaßnahmen relevant:

  • Neubau von Autobahnen,
  • sechsstreifiger Ausbau von Autobahnen,
  • achtstreifiger Ausbau von Autobahnen,
  • kapazitätsrelevanter Ausbau von Autobahnkreuzen und -dreiecken (falls dies nicht schon Bestandteil einer anderen Maßnahme ist),
  • Neubau von Bundesstraßen, Verlegungen und Ortsumgehungen,
  • vierstreifiger Ausbau von Bundesstraßen.

Ausbaumaßnahmen von Bundesstraßen zur Betriebsform 2+1 (dreistreifig) auf vorhan­dener Trasse sind im BVWP nicht enthalten. Die entsprechenden Vorhaben werden (wie auch andere Um- und Ausbau­maßnahmen sowie Erhaltungs­maßnahmen) von den Ländern im Rahmen der Auftragsverwaltung als sogenannte „Globalmaß­nah­men" geplant und im Rahmen des vom Bund vorgegebenen Bundesfernstraßenbudgets realisiert.

Den Ländern obliegt aufgrund der grundgesetzlichen Regelungen die Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen. Für die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) waren von den Ländern die Straßen­bauprojekte, die Inhalt des BVWP 2030 und nach­folgend des Bedarfs­planes 2016 für die Bundesfernstraßen werden sollen, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Jahr 2013 mitzuteilen. Die Länder meldeten die Projekte an, und das BMVI bewertete dann die Maßnahmen.

Für die Ermittlung und Festlegung der Straßenbauprojekte, die dem Bund zur Bewertung gemeldet wurden, waren vorbereitende Schritte erforder­lich. Diese Vorbereitung wurde von den Bundesländern geleistet. In Niedersachsen war die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) für die fachtechnische Vorbereitung der Projektmeldungen zuständig.



Weitere Informationen zum BVWP 2030 finden Sie nachfolgend:

Bundesverkehrswegeplan für Niedersachsen Bildrechte: NLStBV
Weiterführender Link:

Der Bundesverkehrswegeplan auf den Seiten des

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.08.2012
zuletzt aktualisiert am:
13.01.2020

Ansprechpartner/in:
Sabrina Honig

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiterin 22 (Planung und Umweltmanagement)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2114
Fax: (0511) 3034-2099

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