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Regionaler Geschäftsbereich Gandersheim

Die Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden – neben der Zentrale in Hannover – in der Fläche von ihren regionalen Geschäftsbereichen wahrgenommen.

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Gandersheim auf Bundes- und Landesstraßen  
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Gandersheim auf Bundes- und Landesstraßen.

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Gandersheim auf Bundes- und Landesstraßen:

  • Landkreis Northeim
  • teilweise Landkreis Göttingen

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Gandersheim auf Kreisstraßen:

  • Landkreis Northeim
Dienstgebäude Stiftsfreiheit 3 des Geschäftsbereichs Gandersheim   Bildrechte: NLStBV

Dienstgebäude Stiftsfreiheit 3 des Geschäftsbereichs Gandersheim.

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