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Förderprogramme

Die Bundesregierung hat für 2026 mehrere Förderprogramme angekündigt. Hierzu gehören:

  • Förderprogramm für E-Pkw,
  • Förderprogramm für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern,
  • Förderprogramm für das Depot-Laden von schweren E-Nutzfahrzeugen.

Aktuell sind die Förderprogramme noch nicht gestartet. Wir informieren Sie auf dieser Seite. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die neuesten Meldungen über unseren Newsletter zu erfahren.

Außerdem bereiten wir Netzwerkveranstaltungen vor, um relevante Akteurinnen und Aktueure in Niedersachsen gezielt vorzeitig über die Förderprogramme zu Mehrparteienhäusern und E-Nutzfahrzeugen zu informieren.

Wenn Sie Interesse an der Netzwerkorganisation haben, melden Sie sich gern bei uns.

Eine Anmeldung zu den Infoveranstaltungen wird zu gegebener Zeit in der Rubrik Veranstaltungen möglich sein.


Förderprogramm für E-Pkw

Im Januar 2026 wurden die konkreten Rahmenbedingungen für das Förderprogramm für E-Pkw vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) angekündigt. Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Mai 2026 möglich sein.

Für E-Pkw mit einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 und abhängig vom Einkommen und der Anzahl der Kinder ist eine finanzielle Förderung des Pkw-Kaufs von maximal 6000 Euro möglich. Neben vollbatterieelektrischen Pkw (BEV) sind auch Plug-In-Hybrid-Pkw (PHEV) und batterieelektrische Pkw mit Range-Extender (REEV) förderfähig, wenn diese eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km haben und die CO2-Emissionen einen Wert von 60 g CO2/km nicht überschreiten.

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Soziale Staffelung der E-Auto Förderung


Nähere Informationen können Sie der Pressemitteilung des BMUKN sowie den FAQ entnehmen.

Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern

Seit dem 15. April 2026 ist die Antragstellung für die Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern möglich. Gefördert wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern, die ausschließlich durch deren Bewohnerinnen und Bewohner genutzt wird. Dazu gehören neben dem Ladepunkt auch der Netzanschluss, die Vorverkabelung, die technische Ausstattung sowie notwendige Baumaßnahmen.


Die Förderung im Überblick:

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie deren Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer,
  • Privateigentümerinnen und Privateigentümer von Mehrparteienhäusern,
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen,
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
  • Unternehmen mit großen Wohnbestand.

Die Förderung erfolgt über drei separate Aufrufe, die unterschiedliche Zielgruppen adressieren.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • das Mehrparteienhaus befindet sich in Deutschland,
  • die Ladeinfrastruktur ist nur für Bewohnerinnen und Bewohner zugänglich, d. h. nicht öffentlich zugänglich,
  • es muss eine Vorverkabelung von mindestens 20 % der Stellplätze, jedoch mindestens von 6 Stellplätzen, erfolgen,
  • der Kostenvoranschlag muss bei Antragstellung vorliegen,
  • der Bau darf erst nach Bewilligung des Förderantrags beginnen,
  • der Ladestrom muss zu vollständig aus erneuerbaren Energien stammen


Wie hoch ist die Förderung?

Förderaufruf 1: WEG und deren Mitglieder sowie

Förderaufruf 2: KMU & Privateigentümer

Die Förderaufrufe 1 und 2 richten sich an WEG und deren Mitglieder sowie KMU und Privateigentümerinnen und Privateigentümer. Dabei wird eine Pauschale entsprechend der Baumaßnahme pro Stellplatz gezahlt. Die Beantragung ist laufend möglich und wird nach Eingang des Antrags geprüft und bewilligt. Die Zahlung erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme.

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Förderaufruf 3: Unternehmen mit großen Wohnbestand

Der Förderaufruf 3 richtet sich an Unternehmen mit großem Wohnbestand. Anders als bei den ersten beiden Förderaufrufen gibt es hierbei eine Anteilsfinanzierung von maximal 70 % der förderfähigen Kosten. Pro Unternehmen werden 30 Mio. Euro gefördert. Es wird ein wettbewerbliches Verfahren durchgeführt. Erst nach Antragsschluss am 15. Oktober 2026 erfolgt eine Bewilligung. Die Auszahlung erfolgt nachschüssig.


Wo kann der Antrag gestellt werden?


Wo erhalte ich weitere Informationen und kann Fragen stellen?


Nähere Informationen rund um das Thema Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern erhalten Sie bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur:

Leitfaden „Einfach Laden an Mehrparteienhäusern“: Rechtliche und technische Rahmenbedingungen)

WEGweiser: Förderbegleitende Unterstützung für WEG

LadeLernTOOL: Lernplattform für praxisnahes Wissen

Ladeinfrastruktur für E-Lkw

Am 4. Mai 2026 wurde das neue Förderprogramm für Ladeinfrastruktur für E-Lkw angekündigt. Es wird in drei Förderaufrufen sowohl öffentlich zugängliche als auch nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gefördert:

  • Förderaufruf A: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – nur für KMU,
  • Förderaufruf B: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – für Unternehmen,
  • Förderaufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur.

Die Förderungen im Überblick


Aufruf A: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – nur für KMU (bereits beendet!)

▶ Antragsfrist: 5. Juni - 30. September 2026, wegen Ausschöpfung aller Mittel vorzeitig beendet am 5. Juni

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Kleinstunternehmen
  • Kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition (KMU)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Ladeinfrastruktur wird nur betriebseigenen Fahrzeugen und/oder einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich gemacht (z. B. Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen von Unternehmen, Filialstandorten, Logistikumschlagplätzen etc.).
  • Die Ladeleistung pro Ladepunkt muss mindestens 50 kW (DC) betragen.
  • Wahlmöglichkeit zwischen De-minimis und AGVO.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Festbetragsförderung von 500 Euro (netto) pro kW.
  • Maximale Fördersumme bis zu 300.000 Euro bei De-minimis-Förderung bzw. 1 Mio. Euro bei Förderung nach AGVO.

Bewertungskriterium

Die Priorisierung der Anträge erfolgt nach dem Zeitpunkt des Eingangs.


Aufruf B: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – für Unternehmen

▶ Antragsfrist: 26. Mai - 7. Juli 2026

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Alle Unternehmen, d. h.
    • juristische Personen privaten Rechts,
    • juristische Personen öffentlichen Rechts
    • und wirtschaftlich tätige natürliche Personen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Ladeinfrastruktur wird nur betriebseigenen Fahrzeugen und/oder einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich gemacht (z. B. Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen von Unternehmen, Filialstandorten, Logistikumschlagplätzen etc.).
  • Die Ladeleistung pro Ladepunkt muss mindestens 50 kW (DC) betragen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Festbetragsfinanzierung entsprechend der vom Antragsteller festgelegten Förderintensität.
  • Bis zu 500 Euro (netto) pro kW möglich.
  • Maximale Fördersumme 5 Mio. Euro.

Bewertungskriterium

Wettbewerb nach Förderintensität:

  • Die Priorisierung der Anträge erfolgt nach der Rangfolge der Förderintensität.
  • Förderzusage bzw. -absage erfolgt erst nach dem Antragszeitraum.
  • Förderintensität = kW je Fördereuro.
  • Geringere Förderintensitäten werden bevorzugt berücksichtigt.

Aufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur

▶ Antragsfrist: 26. Mai - 7. Juli 2026

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Juristische Personen privaten Rechts.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Ladeinfrastruktur wird allen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt, z. B. an Rastanlagen, Ladehubs oder anderen Orten mit Ladebedarf.
  • Die Ladeleistung pro Ladepunkt muss mindestens 100 kW betragen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Festbetragsfinanzierung entsprechend der vom Antragsteller festgelegten Förderintensität.
  • Bis zu 500 Euro (netto) pro kW möglich.
  • Maximale Fördersumme 5 Mio. Euro.

Bewertungskriterium

Wettbewerb nach Förderintensität, AFIR-Standorte (20%) und Durchleitungsmodell (10%):

  • Förderintensität = kW je Fördereuro.

Zur Antragstellung:

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Wo erhalte ich weitere Informationen und kann Fragen stellen?


Nähere Informationen rund um das Thema Ladeinfrastruktur für E-Lkw erhalten Sie bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur:

Die neue Broschüre Lkw-Ladeinfrastruktur im Depot der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur bietet auf wenigen Seiten eine Kurzanleitung von der Ermittlung des Ladebedarfs bis zum Betrieb der Ladesäule im Depot.

Weitere Broschüren der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur passend zu dem neuen Förderprogramm: Einfach laden am Depot, Einfach E-Lkw laden und Einfach laden an Rastanlagen.

Das LadeLernTOOL der NOW GmbH bietet praxisnahes Wissen für den bedarfsgerechten Aufbau von Ladeinfrastruktur. Der Kurs Lkw-Ladeinfrastruktur am Depot unterstützt Sie dabei, sich auf das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) für Ladeinfrastruktur für E-Lkw vorzubereiten.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
11.02.2026
zuletzt aktualisiert am:
14.07.2026

Ansprechpartner/in:
Dezernat 20 (Mobilitätsmanagement) - Elektromobilität

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chausssee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2550
Fax: (0511) 3034-2099

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