Guides
Auf unseren Netzwerkveranstaltungen haben Sie sich gebündelte Informationen zu folgenden Themen gewünscht. Hierfür hat die NLStBV nun Informationsbroschüren zusammengestellt.
Informationsbroschüre zum GEIG/EPBD
Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität, kurz: GEIG, ist das Ergebnis der Überführung der EU-Richtlinie EPBD in nationales Recht in Deutschland.
Das Gesetz gilt seit dem 25. März 2021 und betrifft die Umsetzung einer Pflicht zur Errichtung von Ladeinfrastruktur und/oder dem Anlegen von Leerrohren und Leitungsanschlüssen auf Parkplätzen an Wohn- und Nicht-Wohngebäuden.
Die Broschüre beinhaltet verschiedene Paragraphen des Gesetzes und kann als Grundlage für die weitere Auseinandersetzung mit dem Gesetztestext genutzt werden.* Daneben finden Sie hier auch ein FAQ-Bereich.
Ab Mai 2026 wird eine Aktualisierung des Gesetzes gemäß der EU-Richtlinie EPBD erwartet.
NLStBV-Informationsbroschüre zum GEIG/EPBD — wird zzt. überarbeitet
Hier geht es zu den Gesetzestexten:
- Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG)
- Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (EPBD)
Hier gibt es weitere Informationsangebote des Bundes und anderer Bundesländer:
Informationsbroschüre zum Laden am Arbeitsort
Die Informationsbroschüre „Laden am Arbeitsort“ bietet eine Sammlung verschiedener Gesetze zum Thema. Sie steht rechts zum Herunterladen zur Verfügung.
Hier werden relevante Stellen aus Gesetzen und Verordnungen gebündelt und ausgewiesen, z. B. aus dem Einkommenssteuergesetz (EStG), der Ladesäulenverordnung (LSV), der AFIR, dem GEIG oder dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).*
Die Broschüre bietet die modellhafte Unterscheidung in mögliche Umsetzungsfälle und ein FAQ.
Hier geht es zu den Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen:
- CO2-Flottengrenzwerte
- Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag
- Ladesäulenverordnung (LSV)
- AFIR
- Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG)
- §14 a EnWG
- Bundesnetzagentur zum §14a EnWG
* Die genannten Informationen sind unverbindlich, erheben keinen Anspruch au Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar. Es wird explizit empfohlen, sich direkt mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.08.2025
zuletzt aktualisiert am:
14.07.2026
Ansprechpartner/in:
Stabsstelle Change - Elektromobilität
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chausssee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2550
Fax: (0511) 3034-2099
