Fluglärmschutzkommission Braunschweig-Wolfsburg
Hier werden Ihnen Informationen, häufig gestellte Fragen, Kontaktdaten und Protokolle der Fluglärmschutzkommission für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg zur Verfügung gestellt.
Ihre Zusammensetzung und Aufgaben sind ebenfalls in § 32b LuftVG geregelt.
Alles Weitere ist durch die Geschäftsordnung beschlossen worden.Die Fluglärmschutzkommission ist ein Beratungsgremium der Luftfahrt- und Flugsicherungsbehörden für Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge.
Zu diesem Zweck ist die Kommission über die beabsichtigten Maßnahmen zu unterrichten und schlägt ihrerseits Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Flugzeuge in der Umgebung des Flughafens vor.
Die Unterrichtung über alle aus Lärmschutzgründen oder zur Verringerung von Luftverunreinigungen beabsichtigten Maßnahmen erfolgt gemäß § 32b Abs. 2 LuftVG durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die Austro Control GmbH. Die Kommissionsvorschläge werden bei Bedarf berücksichtigt, die Entscheidungsbefugnis der Genehmigungsbehörde und der für die Flugsicherung zuständigen Stelle wird durch die Kommission nicht eingeschränkt.
Die Kommission arbeitet im öffentlichen Interesse und vertritt nicht die Individualinteressen der Beteiligten. Die Kommission ist kein politisches Gremium. Sie ist nicht zuständig für Themen außerhalb von Fluglärmschutz und Vermeidung von Luftverunreinigungen.In der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg setzt sich aus Vertretern von Verbänden, Nutzern, Behörden und dem Flughafenbetreiber zusammen. In Erfüllung des § 32b Abs. 7 i.V.m. Abs. 4 des Luftverkehrsgesetzes sind folgende Stellen mit Stimmrecht vertreten:
- die Flughafenanliegerkommunen Braunschweig und Lehre,
- die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH,
- die Volkswagen Air Service,
- die Flugförderungsgemeinschaft Braunschweig e.V.,
- das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR),
- die Bundesvereinigung gegen Fluglärm,
- das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie
- die Industrie- und Handelskammer Braunschweig.
Der Fluglärmschutzkommission gehören insgesamt 11 Mitglieder an, welche durch die Genehmigungsbehörde auf Vorschlag der entsendenden Stelle berufen (oder aus wichtigem Grunde) abberufen werden.
Die berufenen Mitglieder sind an Weisungen der sie entsendenden Stelle nicht gebunden. Sie können jedoch von der entsendenden Stelle jederzeit zurückgezogen werden.
Die Kommission kann darüber hinaus Gästen das Recht einräumen, an den Sitzungen teilzunehmen, Sachverständige oder Auskunftspersonen zur Beratung oder Vorbereitung über einzelne Gegenstände zulassen bzw. hinzuziehen.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, die Deutsche Flugsicherung GmbH und die DFS Aviation Services GmbH sind als zu beratende Stellen zu den Sitzungen zu laden. Darüber hinaus nimmt der Fluglärmschutzbeauftragte des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg ebenfalls regelmäßig an den Sitzungen teil.
Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Die Kommission tagt nicht öffentlich.
Die Mitglieder können alle Maßnahmen vorschlagen, die geeignet sind, Anwohnerinnen und Anwohner vor vermeidbarem Fluglärm zu schützen. Ferner können sie Vorschläge zur Verringerung der Luftverunreinigung (durch Luftfahrzeuge in der Umgebung des Flughafens) unterbreiten.
Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise:
- An- und Abflugverfahren
- Nachtflugbeschränkungen
- Mindestflughöhen
- Schallschutzmaßnahmen
- Aufstellung von Messgeräten
- Lärmschutzhallen
Die Genehmigungsbehörde und die Flugsicherungsunternehmen sind an die Vorschläge der Kommission nicht gebunden. Halten die zu beratenden Stellen die vorgeschlagenen Maßnahmen nach entsprechender Prüfung für ungeeignet, so müssen sie dies der Kommission unter Angabe von Gründen mitteilen.
Diskutierte Maßnahmen können direkt beim Flughafen veranlasst werden.
Die Mitglieder der Kommission wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von drei Jahren einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eine stellvertretende Vorsitzende.
Der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende leitet die Kommission und führt die Sitzungen. In seiner / ihrer Abwesenheit wird er / sie durch den stellvertretenden Vorsitzenden bzw. die stellvertretende Vorsitzende vertreten. Darüber hinaus vertritt der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende die Kommission nach außen.Die Genehmigungsbehörde kann Aufgaben gemäß § 29 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz auf andere Stellen übertragen. Auf dieser Grundlage wurde eine Fluglärmschutzbeauftragte beziehungsweise ein Fluglärmschutzbeauftragter für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg bestellt.
Aufgaben des Fluglärmschutzbeauftragten:
- Bearbeitung der mit dem Flugbetrieb zusammenhängenden allgemeinen Fluglärmbeschwerden und sonstigen allgemeinen Anfragen zum Thema "Fluglärm"
- Weiterleitung von konkreten Fluglärmbeschwerden und sonstigen Anfragen an die Flugsicherungsorganisationen, sofern dieser Zuständigkeitsbereich betroffen ist (z. B. Abweichungen von der festgelegten Streckenführung)
- Kontrolle der örtlichen Flugbetriebsbeschränkungen
- Maßnahmen bei festgestellten Verstößen gegen Lärmschutzvorschriften durch Übermittlung von Verstoßmeldungen bei Nichteinhaltung von Lärmschutzvorschriften an die zuständigen Behörden, sowie die Ermittlungen im Rahmen von Bußgeld- oder Strafverfahren, soweit ein entsprechendes Ersuchen auf Amtshilfe von der zuständigen Ordnungswidrigkeitsbehörde oder von der Staatsanwaltschaft vorliegt
- Mitwirkung bei der Erörterung von Möglichkeiten zur Minderung des Fluglärms zwischen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und den zuständigen Mitarbeitenden des Flughafens, der Flugsicherungsorganisationen und der Luftfahrtunternehmen
- fachliche Beratung sowie Teilnahme an Sitzungen der Fluglärmschutzkommission
- Mitwirkung bei der Konzeption von Verfahren zur Bekämpfung des Fluglärms, insbesondere hinsichtlich der lärmoptimalen Festlegung der An- und Abflugrouten, der Anwendung lärmmindernder Start- und Landeverfahren sowie der Festlegung örtlicher Flugbetriebsbeschränkungen
- Erstellung von Jahresberichten über die fluglärmrelevanten Entwicklungen am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg. Der Fluglärmschutzbeauftragte veröffentlicht in seinen Jahresberichten unter anderem jeweils eine Jahresstatistik über Fluglärmbeschwerden.
Sie können sich über den Vorsitz, die Geschäftsführung sowie die einzeln berufenen Mitglieder an die Fluglärmschutzkommission wenden.
Kontakt der Geschäftsstelle:
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099
Protokolle der Fluglärmschutzkommission Braunschweig-Wolfsburg
Hier werden die Protokolle der letzten Sitzungen der Fluglärmschutzkommission veröffentlicht.
- Protokoll der 107. Sitzung am 24.04.2025 - Download (PDF, 0,21 MB)
- Protokoll der 106. Sitzung am 07.11.2024 - Download (PDF, 0,33 MB)
- Protokoll der 105. Sitzung am 30.05.2024 - Download (PDF, 0,34 MB)
- Protokoll der 104. Sitzung am 09.11.2023 - Download (PDF, 0,15 MB)
- Protokoll der 103. Sitzung am 25.03.2025 - Download (PDF, 0,09 MB)
- Protokoll der 102. Sitzung am 17.11.2022 - Download (PDF, 0,15 MB)
- Protokoll der 101. Sitzung am 05.05.2022 - Download (PDF, 0,22 MB)
- Protokoll der 100. Sitzung am 04.11.2021 - Download (PDF, 0,19 MB)
- Protokoll der 99. Sitzung am 22.04.2021 - Download (PDF, 0,64 MB)
- Protokoll der 98. Sitzung am 24.10.2019 - Download (PDF, 0,08 MB)
- Protokoll der 97. Sitzung am 25.04.2019 - Download (PDF, 0,22 MB)
- Protokoll der 96. Sitzung am 25.10.2018 - Download (PDF, 0,13 MB)
- Protokoll der 95. Sitzung am 26.04.2018 - Download (PDF, 0,14 MB)
- Protokoll der 94. Sitzung am 26.10.2017 - Download (PDF, 0,22 MB)
- Protokoll der 93. Sitzung am 27.04.2017 - Download (PDF, 0,22 MB)
- Protokoll der Sondersitzung am 19.01.2017 - Download (PDF, 0,12 MB)
- Protokoll der 92. Sitzung am 27.10.2016 - Download (PDF, 0,13 MB)
- Protokoll der 91. Sitzung am 12.05.2016 - Download (PDF, 0,12 MB)
- Protokoll der 90. Sitzung am 08.10.2015 - Download (PDF, 0,14 MB)
- Protokoll der 89. Sitzung am 19.03.2015 - Download (PDF, 0,13 MB)
- Protokoll der 88. Sitzung am 23.10.2014 - Download (PDF, 0,22 MB)
- Protokoll der 87. Sitzung am 27.03.2014 - Download (PDF, 0,24 MB)
- Protokoll der 86. Sitzung am 24.10.2013 - Download (PDF, 0,15 MB)
- Protokoll der 85. Sitzung am 11.04.2013 - Download (PDF, 1,45 MB)
- Protokoll der Sondersitzung am 26.02.2013 - Download (PDF, 2,32 MB)
- Protokoll der 84. Sitzung am 04.09.2012 - Download (PDF, 0,79 MB)
- Protokoll der 83. Sitzung am 16.03.2012 - Download (PDF, 0,88 MB)
- Anlage zum Protokoll der 83. Sitzung am 16.03.2012 - Download (PDF, 4,82 MB)
- Protokoll der 82. Sitzung am 09.02.2012 - Download (PDF, 1,18 MB)
Flugzeug (Symbolbild)
Hier finden Sie die aktuelle Geschäftsordnung:
Hier finden Sie das aktuelle Mitgliederverzeichnis:
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.04.2026
zuletzt aktualisiert am:
02.07.2026
Ansprechpartner/in:
Dezernat 42 (Luftverkehr)
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099
