Fluglärm
Informationen zur Fluglärmschutzkommission sowie zum Fluglärmschutzbeauftragten
Fluglärmschutzkommissionen
Für die Flughäfen Hannover-Langenhagen und Braunschweig-Wolfsburg wurden gemäß § 32b Luftverkehrsgesetz ehrenamtliche Kommissionen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge gebildet.
Aufgaben und Kompetenzen der Fluglärmschutzkommissionen:
- Beratung und Vorschlagsrecht gegenüber der Genehmigungsbehörde sowie des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der Flugsicherungsorganisationen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm oder zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge,
- Durchführung regelmäßiger Sitzungen, in denen örtliche Fluglärmprobleme erörtert und einer Lösung zugeführt werden sollen,
- Recht auf Unterrichtung durch die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und der Flugsicherungsorganisationen über die aus Lärmschutzgründen beabsichtigten Maßnahmen.
Die Geschäftsführung der Fluglärmschutzkommission für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg obliegt der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Die Geschäftsführung der Fluglärmschutzkommission für den Flughafen Hannover-Langenhagen obliegt dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
Fluglärmschutzbeauftragter
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat im Rahmen ihrer Aufgaben als Genehmigungsbehörde gemäß § 29 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz einen Fluglärmschutzbeauftragten für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg bestellt.
Die Zuständigkeit für den Fluglärmschutzbeauftragten für den Flughafen Hannover-Langenhagen obliegt dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.
Flugzeug (Symbolbild)
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.04.2026
zuletzt aktualisiert am:
13.07.2026
Ansprechpartner/in:
Dezernat 42 (Luftverkehr)
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099
