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Vom Referentenentwurf bis zum Beschluss des BVWP 2030


Nach der Meldung der Projekte erfolgte durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bzw. durch Gutachter zunächst die Prüfung der Projekte. Dann bewertete der Bund die Maßnahmen. Dazu entwickelte das BMVI ein modernisiertes Verfahren zur Ermitt­lung gesamtwirtschaftlicher Nutzen-Kosten–Verhältnisse und stellte eine Verkehrsprognose für das Jahr 2030 auf.

Im Anschluss an die gesamtwirtschaftlichen Bewertungen wurden vom Bund Dringlichkeitseinstufungen der Vorhaben vorgenommen und ein Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 aufgestellt. Dieser wurde am 16. März 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Im Zeitraum vom 21. März 2016 bis 2. Mai 2016 hatte das BMVI eine transparente Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der Entwurf des BVWP 2030 und der dazugehörige Umweltbericht wurden auf der Internetseite des BMVI veröffentlicht. Daneben konnten die Unterlagen an 20 Orten in Deutschland eingesehen werden.

Die im Referentenentwurf enthaltenen Daten wurden von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) einer Plausibilisierung unterzogen und mit Landesdaten abgeglichen. Nach Beteiligung der Landespolitik übersandte das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr dem BMVI die Stellungnahme des Landes.

Die Stellungnahmen wurden vom BMVI geprüft; erforderliche Änderungen wurden in den BVWP 2030 eingearbeitet. Der Umgang mit den Stellungnahmen und die Anpassungen wurden zusammenfassend in einem Bericht dokumentiert, der auf den Internetseiten des BMVI (PDF, 3,24 MB) veröffentlicht ist.

Die Bundesregierung hat am 3. August 2016 den BVWP 2030 beschlossen. Der BVWP 2030, Teil Straße, bildet die Grundlage für den Bedarfsplan 2016 der Bundesfernstraßen, der Anlage zum sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes ist. Dieses wurde am 2. Dezember 2016 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat am 31. Dezember 2016 in Kraft.

Der von der Bundesregierung beschlossene BVWP 2030 ist auf den Internetseiten des BMVI einsehbar.

Detailliertere Informationen zu einzelnen Straßenprojekten können dem Projektinformationssystem (PRINS) zum BVWP, Teil Straße, entnommen werden. Das PRINS enthält die Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Analyse, der umwelt- und naturschutzfachlichen Beurteilung sowie der raumordnerischen und städtebaulichen Beurteilung der Projekte. Die Projektinformationen des Bundes sind unter www.bvwp-projekte.de verfügbar.

Darüber hinaus stehen hier eine Liste (PDF, 0,06 MB) und eine Karte (PDF, 5,89 MB) der von Niedersachsen für den BVWP 2030, Teil Straße, gemeldeten Projekten und den vom Bund vorgesehenen Dringlichkeitseinstufungen zur Verfügung.

Das Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) ist die gesetzliche Grundlage für den Neu- und Aus­bau von Bundes­fern­straßen (Bundesautobahnen und Bundes­straßen). In einer Anlage zum FStrAbG, dem „Bedarfsplan für die Bundesfern­straßen", sind die Projekte dargestellt, für die der Gesetzgeber den verkehrlichen Bedarf festgestellt hat.

Die Realisierung der Maßnahmen erfolgt in Stufen (Dringlichkeiten), die im Bedarfsplan ange­geben sind. Die prioritären Vorhaben, die dem „Vordringlichen Bedarf - Engpassbe­sei­tigung" (VB-E) oder dem „Vordring­lichen Bedarf" (VB) zuge­ord­net sind, sollen in der Laufzeit des BVWP bis zum Jahr 2030 realisiert werden. Für den Zeitraum danach sind die Maßnahmen vorge­sehen, die in den „Weiteren Bedarf mit Planungs­recht" (WB*) oder „Weiteren Bedarf" (WB) einge­stuft sind.

Bundesverkehrswegeplan für Niedersachsen Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.08.2013
zuletzt aktualisiert am:
02.04.2019

Ansprechpartner/in:
Sabrina Honig

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiterin 22 (Planung und Umweltmanagement)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2114
Fax: (0511) 3034-2099

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