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Regionaler Geschäftsbereich Wolfenbüttel

Die Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden – neben der Zentrale in Hannover – in der Fläche von ihren regionalen Geschäftsbereichen wahrgenommen.

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Wolfenbüttel auf Bundes- und Landesstraßen  
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Wolfenbüttel auf Bundes- und Landesstraßen.

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Wolfenbüttel auf Bundes- und Landesstraßen:

  • Landkreise Gifhorn, Helmstedt, Peine
  • teilweise Landkreis Wolfenbüttel
  • kreisfreie Städte Braunschweig, Wolfsburg
  • teilweise kreisfreie Stadt Salzgitter

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Wolfenbüttel bei den Finanzhilfen  
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Wolfenbüttel bei den Finanzhilfen.

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Wolfenbüttel bei den Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse:

  • Landkreise Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim, Peine, Wolfenbüttel
  • kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg
Dienstgebäude Sophienstraße 5 des Geschäftsbereichs Wolfenbüttel   Bildrechte: NLStBV

Dienstgebäude Sophienstraße 5 des Geschäftsbereichs Wolfenbüttel.

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